Welche Leistungen sind von Krankenzusatzversicherungen zu erwarten

Während die Regelleistungen der GKV und die Basisleistungen der PKV gesetzlich festgelegt sind, können private Zusatzkrankenversicherungen sehr unterschiedliche Leistungen und Tarife anbieten. In jedem Fall handelt es sich bei diesen Versicherungen immer nur um Ergänzungen der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungen, die durch Zusatzkrankenversicherung abgedeckt werden können

Jede Zusatzkrankenversicherung ist ausschließlich als eine ergänzende Versicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Die Zusatzversicherungen sind ausschließlich für Mitglieder der GKV gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zusatzversicherung von einem Pflichtmitglied oder von einem freiwilligen Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen wird. In dieser Funktion, ergänzende Leistungsträger zu sein, gehen die Zusatzkrankenversicherungen immer von den Regelleistungen der GKV aus und beziehen diese auch bei ihren Leistungsangeboten mit ein.

Werden zum Beispiel bestimmte Behandlungen, über die eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, zum Teil von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst, so bezieht sich der Beitrag zur Kostenerstattung seitens der privaten Zusatzversicherung auf die Beträge über die Erstattungen der GKV hinaus. Erstattet beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung bis zu 90 % der Leistung für einen Zahnersatz, so bezieht sie dabei sehr oft den Zuschuss der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse mit ein. Leistungen, die dagegen gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, sondern nur von der zusätzlichen privaten Versicherungen werden auch von dieser in der gesamten vereinbarten Höhe erbracht.

Dies zu durchleuchten ist wichtig, da manchmal Versicherte von der irrtümlichen Vorstellung ausgehen, die Zusatzversicherung würde Leistungen von A bis Z erstatten, ungeachtet von Zuschüssen aus der gesetzlichen Krankenkasse. Das ist immer vom einzelnen Vertrag abhängig.

So unterschiedlich sich auch die Tarife und Leistungsangebote der einzelnen Zusatzkrankenversicherung darstellen, so unterteilen sie sich generell in drei wichtige große Bestandteile. Dies sind der ambulante Bereich, der Bereich der stationären Versorgung und der zahnärztliche Bereich.

Die ambulante Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherungen für den ambulanten Bereich beziehen sich auf die Zuzahlungen, welchen von den Versicherten der GKV für ambulante Anwendungen, Behandlungen und Hilfsmitteln zu erbringen sind. Das sind solche Heilanwendungen wie Krankengymnastik, Massagen und Ähnliches, Hilfsmittel wie Gehhilfen, Bandagen und mehr. Ebenfalls in diesen Leistungsbereich fallen zum Beispiel bestimmte Arzneimittel und die ambulanten Psychotherapien. Darüber hinaus können für den ambulanten Bereich die Behandlung beim Heilpraktiker, alternative Medizin, Naturheilkunde, sowie entsprechende Anwendungen und Therapien Bestandteil der Verträge mit der Zusatzkrankenversicherung sein. Zu ambulanten Versicherungsleistungen gehören auch die Auslandskrankenversicherungen und die Versicherung für Sehhilfen. Zudem wird durch die ambulante Zusatzkrankenversicherung die Zuzahlung während der ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthalt abgedeckt und, sofern eigens vereinbart, ein Krankentagegeld. Dies unterscheidet sich vom Krankenhaustagegeld, das lediglich während eines Krankenhausaufenthalts gezahlt wird. Krankentagegeld wird als Zusatzleistung zum Krankengeld der Krankenkasse gezahlt.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Die stationäre Zusatzkrankenversicherung

Diese Zusatzkrankenversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die den Patienten im Krankenhaus in die gleiche Lage versetzt wie den voll versicherten Privatpatienten der PKV. Sie beinhaltet die Behandlung durch den Chefarzt. Dem Patienten steht ein Einbett- oder ein Zweibettzimmer in der Klinik zu. Patienten haben die freie Wahl des Krankenhauses, in dem sie behandelt werden möchten, sofern dieses für die angestrebte Behandlung geeignet ist. Diese Art der Zusatzversicherung gehört zu den Bausteinen einer privaten Zusatzkrankenversicherung, die vergleichsweise teuer ausfallen.

Die zahnärztliche Zusatzkrankenversicherung

Diese Art einer Zusatzversicherung ist besonders ratsam. Die zahnärztliche Versorgung ist insgesamt sehr teuer. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind hier jedoch ganz drastisch gemindert worden. Je nach Wahl enthalten diese Tarife die kieferorthopädische Versorgung, besonderen Zahnersatz wie Implantate und Knochenaufbau und die professionelle Zahnreinigung zur Prophylaxe. Die prozentuale Kostenübernahme ist je nach Vertrag unterschiedlich.

Unterschiedliche Verträge

Die Verträge der privaten Zusatzkrankenversicherungen sind sehr unterschiedlich gestaltet. Hier den Durchblick zu erhalten, dafür sind die Online Vergleiche das beste Mittel. Viele Versicherungen setzen für Behandlungen und Kostenerstattungen eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr an. Vielfach erhöht sich der Anspruch auf die Jahresleistung mit der Dauer der Vertragslaufzeit. Einige Zusatzkrankenversicherungen beinhalten eine prozentuale Kostenerstattung ohne Einbeziehung der Zuschüsse der GKV. Vielfach werden diese jedoch mit einbezogen. Wie allerdings auch bei der privaten Krankenvollversicherung, so sind auch bei den privaten Zusatzkrankenversicherungen alle Familienmitglieder jeweils mit einzelnen Verträgen zu versichern. Dies ist unabhängig davon, ob die Familienmitglieder bei der GKV familienversichert sind.

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