„Ausreichend“ und „wirtschaftlich“ – die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine „Extras“ finanzieren
Das Sozialgesetzbuch V regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen. Ihnen bleibt nur wenig Spielraum für kostenlose Zusatzleistungen. Kosmetische Chirurgie gehört nur dann zu den Leistungen, wenn ein Patient nach einer Krankheit oder einem Unfall völlig entstellt ist. Wer sich aber an der Form seiner Nase stört, muss die Korrektur selbst bezahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung – Jeder soll das Recht auf medizinische Versorgung haben
Solidarität – dieser Begriff liegt der Idee einer gesetzlichen Krankenversicherung zu Grunde. Mitte des 19. Jahrhunderts mit Beginn der industriellen Revolution entstand der Plan, auch Menschen mit einem geringen Einkommen eine vernünftige medizinische Behandlung im Krankheitsfall zu ermöglichen. Dies war bis dahin nur den Menschen möglich, die sich die Dienste eines Arztes leisten konnten. Doch die Situation machte ein Umdenken notwendig. Die Wirtschaft brauchte gesunde und kräftige Mitarbeiter und Kinder, die in die ständig neuen Aufgaben hineinwachsen konnten. Die Realität aber sah anders aus. Der Krankenstand in den Betrieben war hoch. Die Lebensumstände machten die Menschen krank. Mangelnde Hygiene in zu engen Wohnungen, Mangelernährung als Folge von Geldnot führten immer wieder zu Erkrankungen, die bei Nichtbehandlung häufig tödlich endeten. Die Kindersterblichkeit lag bei 25 Prozent. Die Frauen starben häufig wegen der ungenügenden hygienischen Verhältnisse an Kindbettfieber. Um die ohnehin schlecht verdienenden Arbeiter finanziell nicht über Gebühr zu belasten, erhielten die gesetzlichen Krankenkassen den Auftrag, sich bei der Bewilligungen von Therapien ausschließlich an der Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen zu orientieren. Zweckmäßig und wirtschaftlich sollte die medizinische Hilfe sein. Dafür zahlte der Arbeiter monatlich einen kleinen Betrag an die Kasse, auch der Arbeitgeber beteiligte sich an den Kosten. Dies Prinzip ist bis heute erhalten geblieben.
Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung
decken, mit Hilfe der passenden Krankenzusatzversicherung!
Heute regelt das Sozialgesetzbuch V die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kassen
Die gesetzliche Krankenversicherung hat also auch heute die Aufgabe, « die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern ». Dabei haben die Krankenkassen darauf zu achten, dass jeder Patient eine ausreichende Versorgung erhält, die dem aktuellen Stand medizinischen Wissens entspricht. Finanziert werden dürfen laut Gesetzgeber nur Maßnahmen, die notwendig und vor allem wirtschaftlich sind. Dieser Aspekt wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer wichtiger. Dank verbesserter Lebensumstände und einer guten medizinischen Versorgung werden die Menschen immer älter, brauchen dann aber auch mehr medizinische Hilfe. Inzwischen liegt der monatliche Beitrag, den die Versicherten an die Krankenkasse abführen, bei 15,5 Prozent. Selbstständige mit geringem Einkommen zahlen 14,9 Prozent. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, Familienmitglieder ohne eigenen Verdienst (Ehepartner und Kinder) kostenfrei mitzuversichern. Auch dadurch mussten die Kassen in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen von ihren Versicherten Zuzahlungen fordern. Der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog wurde allerdings nicht gekürzt, sondern um einen sehr wichtigen Bereich erweitert : die Vorsorgeleistungen. Sie sollen helfen, Krankheiten im Frühstadium zu erkennen und zu therapieren, bevor die Behandlung zu kostenintensiv wird. Vom Versicherten erwartet der Gesetzgeber, dass er diese Angebote der Kassen nutzt und damit selbst einen wichtigen Beitrag zu seiner eigenen Gesunderhaltung leistet.
Für Extrawünsche ist in der gesetzlichen Krankenkasse kein Raum
90 Prozent der in Deutschland Krankenversicherten gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Damit ist gesichert, dass sie jede medizinische Versorgung erhalten, die im Krankheitsfalle wichtig ist. Die Kassen werden aber in jedem Falle nur solche Leistungen finanzieren, die vom Gesetzgeber sanktioniert sind. Schönheitsoperationen fallen nicht unter diese Rubrik. Um es klar zu sagen : Wem die Warze auf seiner Nase nicht passt, der muss sie auf eigene Rechnung entfernen lassen. Anders verhält es sich, wenn sich ein Leberfleck derart verändert, dass daraus eine Hautkrebserkrankung entstehen könnte. Dann ist das Entfernen des Flecks eine Leistung, die von der Krankenkasse finanziert wird, weil sie dazu dient, die Gesundheit des Patienten zu erhalten. Brustvergrößerungen und –verkleinerungen sind heute tägliches Geschäft vieler Schönheitschirurgen. Immer wieder argumentieren Frauen, eine zu schwere Brust verursache ihnen Rückenschmerzen, eine zu kleine psychische Probleme. Dennoch gehört auch die Korrektur der weiblichen Brust ebenso zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wie die Straffung müden Hautgewebes im Gesicht. Dies alles sind Schönheitsbehandlungen, die nichts mit dem Erhalt oder der Wiederherstellung des Patienten – Gesundheit zu tun haben.