Auf der Suche nach Entlastung für pflegende Angehörige

Als erfolgreicher Lotse im System der Pflegeversicherung hat sich innerhalb kürzester Zeit die COMPASS-Pflegeberatung zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Denn nur die wenigsten Menschen sind selber in der Lage, über das Thema Pflegebedürftigkeit überhaupt nachzudenken. Zu groß ist der Frust, irgendwann vor Augen haben zu müssen, dass man seinen Alltag nicht mehr alleine organisieren kann. Und wer ist in einem solchen Falle gerne auf die Hilfe eines Angehörigen oder gar eines Pflegedienstes angewiesen? In all diesen Fällen können Betroffene – und das bereits im Vorfeld einer eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit – die kostenlosen Dienste der Pflegeberatung COSMOS in Anspruch nehmen. Vorteile bringt die Beratung aber nicht nur Pflegebedürftigen, sondern auch insbesondere deren Angehörigen. Denn hier erhalten alle eine echte Hilfe – auch für den Fall einer schwierigen Situation.

Die meisten Angehörigen sind indes im Falle eines solchen Pflegefall-Eintritts völlig überfordert. Dies gilt umso mehr in einem immer komplexer werdenden gesundheitlichsozialen Versorgungssystem. Hervorragend qualifizierte Mitarbeiterinnen sorgen dabei für eine genaue Dokumentation der Beratungsleistungen, getreu dem Motto: „ambulant vor stationär“. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahre 2008 hat zudem jeder Pflegebedürftige sowie jeder, der einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen oder Privaten Pflegeversicherung gestellt hat, einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Maßgebend dafür waren die Privaten Krankenversicherer, die die Private Pflegeberatung COMPASS ins Leben gerufen haben. Von daher stehen die Leistungen grundsätzlich allen Privatversicherten und deren Angehörigen offen. Der Anspruch kann sogar bereits im Vorfeld einer Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Beratung selbst geht dabei über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus, denn das Angebot richtet sich nicht nur an Angehörige, sondern auch an Betreuer oder an allgemein Ratsuchende. Ratsuchende aus der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen hingegen entsprechende Pflegestützpunkte anlaufen. Versicherte können sich in solchen Fällen an die Service-center der Krankenkassen wenden – wobei die Beratung unabhängig von der Kassenzugehörigkeit erfolgt.

Die Pflegeberatung COMPASS erbringt ihre Dienste dabei stets vor Ort durch erfahrene Pflegeberater. Ein unschätzbarer Wert liegt auch darin, dass die Berater entsprechend viel Zeit mitbringen. Dadurch können die Spezialisten auch auf Verhaltensänderungen zuwirken. Auf diese Weise wird eine Versorgung im häuslichen Umfeld sichergestellt. Denn vom Gesetzgeber selbst kann nicht verlangt werden, dass zwangsläufig davon ausgegangen wird, dass Familienangehörige die häusliche Pflege automatisch übernehmen. COMPASS klärt daher auch über alternative oder darüber hinausgehende Strukturen auf. Interessenten können sich auf der Internetseite unter www.compass-pflegeberatung.de einlesen. Eine kostenlose telefonische Beratung ist unter der Nummer 0800 101 88 00 möglich.

Die private Pflegeberatung COMPASS unterstützt dabei pflegende Angehörige auch bei der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten, denn die Mehrzahl der Angehörigen lehnt einen vollständigen Ausstieg oder eine Reduzierung der Arbeitszeit aus finanziellen Gründen oder der Furcht vor beruflichen Nachteilen generell ab. Das aber wiederum bedeutet, dass die Betroffenen die Pflege des Familienmitglieds zusätzlich zum Job und eventuell anderen bestehenden familiären Verpflichtungen ausüben. Von daher ist eine Beratung unumgänglich, insbesondere für den Fall, dass Kinder oder Enkelkinder nicht in der gleichen Stadt oder Region leben. Was viele Angehörige nicht wissen: es gibt so genannte Pflegehotels um neue Kraft zu tanken. Eine Fachkraft betreut den Pflegebedürftigen, die Angehörigen sind durch eine Tür mit dem anderen verbunden, können auf diese Weise aber Energie tanken.

Pflegehotels bieten daher nicht nur für Paare eine Alternative, um trotz ihrer Pflegebedürftigkeit auch noch einmal einen gemeinsamen Urlaub verbringen zu können. Pflegehotels schaffen auch für Familien mit einem pflegebedürftigen Elternteil oder Kind die Möglichkeit, gemeinsam den Urlaub zu verbringen und sich dennoch eine Entlastung zu verschaffen. Mit der Möglichkeit eines Pflegehotels bleibt den Betroffenen, dem Partner und den Kindern mehr Zeit und sie erhalten auf diese Weise die Pflegebereitschaft innerhalb der Familie.

Auch die Politik tut einiges für die Pflegenden. So soll künftig auch Geld in der Pflege-Auszeit fließen. Das heißt: Zur Verhinderungspflege soll nach der neuen Pflegereform das Pflegegeld hälftig weitergezahlt werden. Die Verhinderungspflege ist damit als Leistung der Pflegeversicherung anzusehen. Kommt also ein Pflegender an die Grenzen seiner körperlichen oder seelischen Belastbarkeit, kann für diese Zeit ein anderer Verwandter oder ein Pflegedienst einspringen. Ist auch das nicht möglich, erfolgt die Betreuung auch in einer Einrichtung (so genannte Kurzzeitpflege). Ein Anspruch auf Pflegeberatung steht hierzu jedem Bürger zu. Zuständig bei gesetzlich Versicherten sind dabei stets die Pflegekassen, bei Privat Versicherten bundeseinheitlich die COMPASS Pflegeberatung.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht dabei allerdings nur für den Fall, dass man die betreffende Person auch mindestens sechs Monate ununterbrochen gepflegt hat. Für diesen Fall haben Pflegende die Möglichkeit, sich für maximal 28 Tage im Jahr vom Pflegealltag zu befreien. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse bis zu maximal 1.500 Euro jährlich. Eine weitere Neuerung: Das Pflegegeld soll nach der Reform während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nicht mehr ganz entfallen (wie bisher üblich), sondern zur Hälfte weiter gezahlt werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu werden im Herbst 2012 in Kraft treten.