Erstattung aus Bonusprogramm steuerpflichtig
Bekommen Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Bonus, muss dieser versteuert werden. Dabei ist es egal, ob der Bonus für die Teilnahmen an einem Bonusprogramm der Krankenkasse oder für den Abschluss eines Wahltarifs gewährt wurde.
Gesetzlich Krankenversicherte freuen sich regelmäßig über die Möglichkeit, einen Teil ihrer Beiträge als Bonus zurückerstattet zu bekommen. Was sie dabei jedoch übersehen und meist auch gar nicht wissen: der Bonus muss versteuert werden. Das Finanzamt sieht darin eine Beitragsrückerstattung und die mindert die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge.
Das ganze führt im Alltag zu teilweise abstrusen Situationen: wenn ein Versicherter kostenpflichtig an einem Kurs der Krankenkasse teilnimmt und dadurch Anspruch auf eine Bonuszahlung erlangt, muss er diese Bonuszahlung versteuern. Würde die Krankenkasse ihm stattdessen einen Teil der Kursgebühr erlassen, würde das als Versicherungsleistung steuerfrei bleiben.
Bonuszahlung in Rabatt auf Kursgebühr umwandeln
Unsere Empfehlung: sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob bei Präventionskursen der daraus entstehende Bonusanspruch in Form eines Rabatts auf die Kursgebühr verrechnet werden kann. So umgehen Sie die sonst fällige Besteuerung der Bonuszahlung!