Gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer

Wer als Ausländer nach Deutschland einreist oder hier lebt, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die unterschiedlichen Tarife und Modelle hängen von den Gründen und der Dauer des Aufenthaltes ab. Ausländische Arbeitnehmer, die einer Arbeit nachgehen, müssen sich gesetzlich krankenversichern.

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein

In Deutschland gibt es die verschiedensten gesetzlichen und privaten Versicherungen. Jeder kann sich für und gegen alles versichern, was er für erforderlich hält oder was er möchte. Doch es gibt natürlich, wie in vielen anderen Ländern, auch Versicherungen, die als Pflichtversicherungen eine zwingende Notwendigkeit und Pflicht sind.

Krankenversicherung ist Pflichtversicherung – auch für Ausländer

Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehört die gesetzliche Krankenversicherung, auch unter der Abkürzung GKV bekannt. Die GKV ist, genau wie die Arbeitslosen-Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, ein fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und zugleich Teil des Gesundheitssystems. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mit ihrem jährlichen Jahresarbeitsentgeld unterhalb der Versicherungsgrenze liegen und für viele weitere Personengruppen. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich in der GKV freiwillig zu versichern. Diese Möglichkeit nutzen beispielsweise Personen, die aus berufs- oder anderen Gründen aus der GKV ausgeschieden sind.

In Deutschland ist auch für hier dauerhaft oder vorübergehend lebende Personen aus dem Ausland eine Krankenversicherung Pflicht. Sie unterscheidet sich in ihren Tarifen und Modellen, die von der Dauer und des Grundes für den Aufenthalt abhängig sind. Es gelten jedoch grundsätzlich immer, auch für Ausländer in Deutschland, die allgemeinen sozialrechtlichen Bestimmungen des Gastgeberlandes Bundesrepublik Deutschland. Viele in Deutschland einreisende Ausländer benötigen für die Einreise aus bestimmten Ländern ein Visum. Dieses erhalten sie jedoch nur, wenn sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Auch für Ausländer muss die Krankenversicherung dem Grundversicherungsschutz der GKV entsprechen.

Was haben die GKV und die Krankenversicherung für alle Ausländer in Deutschland gemeinsam ?

Sofern Ausländer nicht in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssen sie darauf achten, dass ihre Krankenversicherung im wesentlichen die gleichen Leistungspunkte enthält wie die GKV, damit eine medizinische Versorgung, Behandlungen und weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen gewährt und in Anspruch genommen werden können.

Grundsätzlich müssen, genau wie in der GKV, die ambulanten ärztlichen Behandlungen, die zahnärztliche Versorgung sowie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel Bestandteil der Krankenversicherung für Ausländer sein. Desweiteren muss die Krankenversicherung stationäre Behandlungen und Aufenthalte, medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen und alle Leistungen für Schwangere, einschließlich der Entbindung, enthalten.

Auch ausländische Studenten, die in Deutschland studieren, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Bereits bei der Immatrikulation müssen sie einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. Als Besonderheit für ausländische Studenten aus EU Ländern ist eine europäische Ausweiskarte ausreichend. Diese Ausweiskarte erhalten sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse im jeweiligen Heimatland. Mit dieser Ausweiskarte sind ausländische Studenten von der deutschen Krankenversicherung automatisch befreit.

Während ihres Aufenthaltes in Deutschland werden die ausländischen Studenten von der GKV betreut. Sie stellt auch den Nachweis für die Immatrikulation aus. Wer als Ausländer in Deutschland nicht erwerbstätig ist, hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Ausländer abzuschließen. Die private Krankenversicherung kann zwar individuell abgeschlossen werden, muss aber mindestens die Grundversorgung der GKV sowie den Krankentransport in das Heimatland oder Überführung im Todesfall beinhalten.

Professionelle Beratung und Versicherungsvergleich zahlen sich aus

Gerade Ausländer kennen sich in einem fremden Land nicht mit den notwendigen Erfordernissen aus. Wer als Ausländer in Deutschland einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, ist automatisch in der GKV gesetzlich krankenversichert. Ein Versicherungsvergleich für die Entscheidung, in welche Krankenkasse jemand eintreten möchte, kann vorgenommen werden, da es in Deutschland verschiedene gesetzliche Krankenkassen gibt. Sie gewähren alle die gleiche Grundversorgung, gewähren ihren Mitgliedern jedoch teils unterschiedliche Zusatzleistungen, die sich in den Beiträgen widerspiegeln.

Da jeder gesetzlich versicherte Ausländer auch eine zusätzliche private Zusatzversicherung abschließen kann, sollte er sich hierzu beraten lassen oder sich selbst genauestens informieren. Die meisten privaten Versicherer bieten eine private Krankenversicherung für Ausländer mit speziellen Tarifen an. Zu den speziellen Tarifen zählen unter anderem Care College für Ausländer, die sich zur Weiterbildung für die Dauer maximal eines Jahres in Deutschland aufhalten. Auch der Tarif Economy ist ein Tarifmodell, das gestaffelte Beiträge nach Dauer des Aufenthaltes beinhaltet. Doch egal, für welche Versicherung sich ein Ausländer entscheidet, ein Versicherungsvergleich zeigt die Konditionen, Stärken und Schwachstellen der betreffenden Versicherung auf. Für den Versicherungsvergleich kann unser kostenloser Krankenkassenvergleich genutzt werden:

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse: