Mit Vorsorge und Pflege zum Erhalt gesunder Zähne – die gesetzlichen Krankenkassen schaffen die Voraussetzungen

Wer schon einmal in die Situation geraten ist, Zähne ersetzen zu müssen, der weiß, was dies für den eigenen Geldbeutel bedeutet. Schnell gerät der Anteil an Selbstbeteiligung in den vierstelligen Kostenbereich. Wer aber die Vorsorgeangebote seiner Krankenkasse nutzt, kann viel Geld sparen.

Die menschlichen Zähne waren lange das körperliche Stiefkind – zu Unrecht

Es ist noch gar nicht so lange her: Noch vor etwa 100 Jahren galten die menschlichen Zähne nur aus optischen Gründen irgendetwas. Frauen wurden noch im Kindesalter verkuppelt, weil sie nett anzusehen waren, denn alle Zähne waren noch weiß und hübsch. Auch vor 150 Jahren, als die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eingeführt wurde, maß man den Zähnen wenig gesundheitliche Bedeutung zu. Wie falsch diese Einschätzung war, erkannte auch die Wissenschaft erst deutlich später. Heute ist die Vorsorge vor Zahn- und Zahnfleischerkrankungen ein wichtiger Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Pflichtversicherten dieser Krankenkassen ist es darüber hinaus eine Möglichkeit, viel Geld zu sparen. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, kann den Zuschuss der Kasse im Falle eines Zahnersatzes deutlich erhöhen. Das liegt daran, dass die Wissenschaft seit Gründung der ersten gesetzlichen Krankenkassen gelernt hat, wie viele schwere körperliche Erkrankungen von Zahnerkrankungen verursacht werden können. Ob Sie es glauben oder nicht: Sogar Herzerkrankungen können ihre Ursache bei den Zähnen haben. Zahlreiche Rückenprobleme sind auf Zahn- oder Kieferprobleme zurückzuführen, eine vereiterte Zahnwurzel kann weitere schwere Infektionen auslösen.

Die gesetzliche Krankenkasse hat sich den Anforderungen der Zeit angepasst

Es liegt mehr als 150 zurück: Der Gesetzgeber im damaligen Deutschen Reich musste auf die Anforderungen reagieren, die die industrielle Revolution an ihn stellte. Überall im Reich wuchsen Industriestandorte wie Pilze aus dem Boden. Oft aber fehlte es an ausreichender „manpower“. Die Arbeiter siechten zu Hause vor sich hin, geplagt von Schwindsucht, schwersten Durchfallerkrankungen oder Infekten, die unbehandelt oft zum Tode führten. Aufgrund dieser Gegebenheiten war es notwendig, eine Lösung der Probleme zu ersinnen. Geschaffen wurde das Modell, das bis heute in Deutschland Bestand hat – oft beneidet, aber weltweit selten nachgeahmt. Der Gesetzgeber wollte eine Solidargemeinschaft aufbauen, in der der Starke (Gesunde) den Schwachen (kranken) stützt. Der Gesetzgeber erarbeitete einen Katalog an wichtigen medizinischen Maßnahmen, der helfen sollte, sowohl den geringverdienenden Arbeitern als auch deren Familien zu einer besseren Gesundheit zu verhelfen. Oberstes Ziel der gesetzlichen Krankenversicherungen war damals wie heute: Sie sollten wirtschaftlich und zweckmäßig arbeiten. Längst hat sich der Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen geändert. Er hat sich nicht nur den Krankheiten der Zeit angepasst, sondern setzt vor allem auf Prävention. Heute ist das oberste Ziel, Krankheiten zu vermeiden, statt sie aufwändig zu heilen. Alltag für jeden Pflichtversicherten ist es, seine Vorsorgetermine auch beim Zahnarzt wahrzunehmen. Dies ist im Monatsbeitrag enthalten. Selbstverständlich ist auch längst, dass die kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder dasselbe Recht genießen.

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Zähne sind oft die Wurzel eines ganzheitlichen körperlichen Übels

Die Wissenschaft hat viel geforscht in den eineinhalb Jahrhunderten seit dem Bestehen der gesetzlichen Krankenkassen. Heute ist bekannt, dass defekte Zähne negative Auswirkungen auf den gesamten Organismus haben können. Deshalb beginnt die Vorsorge schon im frühen Kindesalter. Regelmäßige Besuche des Zahnarztes im Kindergarten sollen helfen, Schäden des Milchgebisses rechtzeitig zu erkennen. Denn die Milchzähne dienen als Platzhalter für das bleibende Gebiss. Fällt ein geschädigter Zahn zu früh aus, verschieben sich die anderen Zähne, der Kiefer wird enger. Um dann wieder Platz für die „Bleibenden“ zu schaffen, bedarf es häufig einer zeitlich und finanziell aufwändigen Zahnregulierung. Die gesetzliche Krankenkasse trägt einen Großteil der Kosten für vorsorgende und therapierende Zahn- und Zahnfleischbehandlungen. Auf einen höheren Eigenteil müssen sich dagegen Patienten einstellen, die Zahnersatz benötigen. Hier zahlt die Kasse in der Regel f0 Prozent der anfallenden Kosten. Kann der Patient mit seinem Bonusheft nachweisen, dass er alle Kontrolluntersuchungen regelmäßig wahrgenommen hat, kann sich dieser Betrag auf bis zu 80 Prozent steigern. Wird ein Zahnersatz fällig, sollten Sie vorher in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Kasse die Höhe des Zuschusses erfragen. Denn die Kasse zahlt auch nicht jede Art des Ersatzes.