Die Deutsche Rentenversicherung Bund garantiert insbesondere Privatpatienten eine hochwertige Heilbehandlung
Findet für privat Versicherte eine Behandlung in einem Akutkrankenhaus statt, dann ist es bei einigen Indikationen medizinisch notwendig, wenn die Betroffenen anschließend an einer Anschlussheilbehandlung teilnehmen. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass es sich hierbei um eine qualifizierte Rehabilitationseinrichtung handelt. Solche Maßnahmen sind immer dann angesagt, wenn eine Behandlung nach einem Herzinfarkt oder Herzoperationen durchgeführt wurden. Gleiches gilt entsprechend beim Einsatz neuer Ersatzgelenke oder nach einer Krebsbehandlung. Damit eine solche Qualität auch sichergestellt wird, haben der Verband der privaten Krankenversicherer und die Deutsche Rentenversicherung eine so genannte Kompetenzpartnerschaft geschlossen.
Zielgruppen sind neben den Privatpatienten auch Ärzte und Sozialdienstmitarbeiter. Ihnen wird auf diese Weise die Wahl einer geeigneten Rehabilitations-Klinik erleichtert. Dabei kommt es nicht nur auf die Indikation selber an, wichtig ist vielmehr auch die Qualität der medizinischen und therapeutischen Versorgung. Für den Fall, dass eine Weiterbehandlung medizinisch notwendig ist (diese muss zudem durch entsprechende Versicherungsbedingungen abgedeckt sein), erstattet die PKV ihren Patienten mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung die Aufwendungen für die Weiterbehandlung. Diese Kostenübernahme gilt dabei selbst für den Fall, dass kein gesetzlicher Rehabilitationsträger (bspw. Deutsche Rentenversicherung) leistungspflichtig ist. Vor Antritt der Rehabilitationsmaßnahme muss allerdings eine schriftliche Zusage beim jeweiligen Krankenversicherer eingeholt werden.
Die Zusage kann dabei durch den Patienten selbst oder durch den Sozialdienst des Akutkrankenhauses eingeholt werden. Auf diese Weise soll den Erkrankten die Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit erleichtert werden. Zwischenzeitlich verfügt die Deutsche Rentenversicherung Bund über 25 eigene Rehabilitationszentren – und das bundesweit. Jedes Zentrum hat sich dabei auf die Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder spezialisiert. Der ganzheitliche Ansatz reicht dabei von der ärztlichen Therapie über die Ernährungsberatung bis hin zur Wiedereingliederung in den Berufsalltag. Wem die stationäre Rehabilitation zu umfangreich erscheint, kann sich auch für die ambulante Therapie entscheiden.
Hinweis: Für Gesetzlich Versicherte kann es auch ein Übergangsgeld für die Zeit einer Wiedereingliederung in den Berufsalltag nach einer Reha-Behandlung geben. Findet eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme statt, müssen sich die gesetzlich Versicherten generell pro Tag mit zehn Euro an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen. Bei einer Anschlussheilbehandlung sind diese Kosten allerdings auf höchstens 14 Tage begrenzt, bei einer normalen Reha auf höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr. Wer über ein Nettoeinkommen von unter 1.051 Euro verfügt oder bestimmte andere Umstände zutreffen, ist von jeglicher Zuzahlung befreit. Findet eine ambulante Reha statt, muss der Versicherte ebenfall nichts dazuzahlen. Privat Versicherte sind hingegen von diesen Kosten befreit.