Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist bei der privaten Krankenversicherung oft nur mit einem aktuellen Zahnbefund möglich.
Nicht für jede Zahnzusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, dennoch kann sie sich in ihren Leistungen an einem aktuellen Zahnbefund orientieren.
Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert ist, hat einen generellen Anspruch auf die medizinische Grundversorgung, Zusätzlich können sich gesetzlich Krankenversicherte mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall und gegen zu hohe Kosten und Zuzahlungen absichern. Die Zahnzusatzversicherung ist eine der am meisten genutzten Zusatzversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet die medizinisch notwendige Zahnbehandlung und Versorgung bei Zahnersatz. Dafür ist jedoch vor dem Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan, den der behandelnde Zahnarzt erstellen muss, erforderlich. Dieser Heil- und Kostenplan wird von der Krankenversicherung geprüft und allgemein auch genehmigt. Die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt die Kosten, die vom Versicherten übernommen werden müssen, da sie selber nur einen Festzuschuss übernimmt, der sich wiederum nach dem Zahnbefund richtet. Bei Zahnersatz kann sich der Festzuschuss erhöhen, wenn der gesetzlich Versicherte seine jährlichen Kontrollbesuche beim Zahnarzt mit einem Bonusheft nachweisen kann. Dennoch bleiben meist noch hohe Kosten für den Patienten, gerade wenn er hochwertige Materialien für seinen Zahnersatz wählt. Schon allein aus Kostengründen entscheiden sich immer mehr gesetzlich Krankenversicherte für eine private Zahnzusatzversicherung. In Deutschland gibt es inzwischen zwischen 100 und 200 verschiedene Zahnzusatzversicherungen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte in Erwägung gezogen werden, wenn Parodontitis vorliegt, denn dann ist irgendwann mit Zahnverlust zu rechnen. Wer schon wurzelbehandelte Zähne hat, muss mit dem späteren Verlust seiner Zähne rechnen. Auch wenn die Zähne mit vielen Füllungen erhalten werden, machen sich irgendwann Inlays oder Kronen erforderlich, um die Lebensqualität zu erhalten. Brücken und Kronen halten jedoch auch nicht ewig, sodass eine Neuanfertigung auch wieder hohe Kosten verursacht.
Die Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung
Mit einer Zahnzusatzversicherung kann allgemein der Zahnersatz, Implantate, Keramische Verblendungen für Kronen und Brücken, aber auch Inlays und weitere Zahnbehandlungen, wie beispielsweise eine Wurzelbehandlung, versichert werden. Viele private Krankenversicherung beziehen in den Versicherungsabschluss einen aktuellen Zahnbefund des Antragstellers als Teil der Gesundheitsprüfung mit ein. Ein wichtiger Grund dafür ist, das bereits vorhandene Schäden an Zähnen und Zahnersatz nicht mitversichert werden. Außerdem schützt die Gesundheitsprüfung den Versicherungsanbieter vor weiteren Problemen wie beispielsweise Versicherungsbetrug. Durch eine zahnärztliche Begutachtung kann der tatsächliche Versicherungsbedarf überprüft werden. Wenn der behandelnde Zahnarzt schon vorab die Behandlungsnotwendigkeit für einen oder mehrere Zähne in der Krankenakte festgehalten hat, können die betroffenen Zähne nicht mehr in einer Zahnzusatzversicherung aufgenommen werden. Keine private Krankenversicherung versichert Zähne mit bereits eingetretenem oder absehbarem Schaden. Dies gilt auch für Schäden an Zähnen, für die schon ein Antrag für Zahnersatz mit einem Heil- und Kostenplan ausgestellt wurde, bevor der Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung gestellt wurde. In die Gesundheitsprüfung werden auch Informationen zu Vorerkrankungen im Mundbereich verlangt. Die private Krankenversicherung kann natürlich auch einen Antragsteller ablehnen, wenn die Gesundheitsprüfung dem Antragsteller zu viele und zu schlechte Zähne bescheinigt.
Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.
» Zahnversicherungen vergleichenDie Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Nicht jede private Krankenversicherung verlangt eine Gesundheitsprüfung. Jeder Antragsteller, denen Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung bei anderen Versicherungsanbietern abgelehnt wurde oder wer eine Gesundheitsprüfung umgehen möchte, kan bei jeder anderen Versicherung einen Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung stellen. Kommt es zu einem Versicherungsabschluss, muss der Versicherte allerdings mit einem möglichen Leistungsausschluss oder einer verlängerten Leistungsstaffelung rechnen. Desweiteren behält sich der Versicherungsanbieter vor, alle bekannten und somit vorhandenen Zahnerkrankungen von der Zahnzusatzversicherung auszuschließen. Doch auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung kann die Kostenerstattung des Rechnungsbetrages selbst bei hochwertigen Zahnersatz bis zu 90 Prozent betragen. Wie auch bei der Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung ist auch bei der ohne Gesundheitsprüfung kein Mindesteintrittsalter festgelegt. Auch eine Begrenzung auf die Zahntechnik und die Gebührenordnung liegt nicht vor. Je nach Zahnbefund bieten die Versicherungsanbieter günstige Monatsprämien. Ob es nun eine Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung sein soll, ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter und Tarife ist in jedem Fall zu empfehlen. Der von den Versicherungsanbietern kostenfrei zur Verfügung gestellte Vergleichsrechner ermittet nach Eingabe aller gefragten Angaben und gewünschten Leistungen schnell und übersichtlich den günstigsten oder optimalsten Versicherungsanbieter. Bei einem Versicherungsvergleich werden schnell die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten deutlich, denn nicht immer sind die günstigsten auch die besten.