Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie wir bereits im Vergleich von Dread-Disease-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung geschrieben haben, decken beide Arten von Versicherungen verschiedene Risiken ab. Während die Dread-Disease-Versicherung eine Einmalzahlung bei Diagnose einer versicherten schweren Krankheit leistet, sorgt die Berufsunfähigkeitsversicherung für eine (zumindest teilweise) Kompensation des Verdienstausfalls, der bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit fast zwangsläufig zu Tage tritt.

Auf den Staat können sich alle nach dem 1. Januar 1961 geborenen Personen in diesem Fall nämlich nicht mehr verlassen. Bei Berufsunfähigkeit steht ihnen von staatlicher Seite maximal noch eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von bis zu 32 Prozent des letzten Bruttoarbeitseinkommens zu.

Dass dies zum Leben nicht ausreicht und schon gar nicht die Kosten decken kann, welche die nach schweren Erkrankungen oft langwierigen Behandlungen verursachen, ist schnell zu erkennen.

Schon aus diesem Grund empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Wer dabei auf eine sofortige Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen setzen will, der greift zur Dread-Disease-Versicherung und kann sich auf der folgenden Seite durch einen Versicherungsmakler ein kostenloses Angebot dazu unterbreiten lassen:

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    • Vergleich vieler Versicherungen
    • unabhängige & kostenlose Beratung
    • ohne zusätzliche Kosten
    Angaben zur Absicherung
    Persönliche Angaben:
    Ihre Anschrift / Wohnsitz:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon:
    *Pflichtfeld
    SSL-gesicherte Datenübertragung.

    Wer hingegen auf eine monatliche Rente über die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit setzen will, muss zur Berufsunfähigkeitsversicherung greifen. Allerdings ist hier oft mit Wartezeiten von bis zu sechs Monaten zu rechnen, ehe das erste Geld fließt. Daher empfiehlt sich die Kombination beider Versicherungsformen, um zum einen sofort nach Diagnose einer schweren Krankheit Geld zu deren Behandlung zur Verfügung zu haben, und zum anderen eine monatliche Rente beziehen zu können.

    Um alles Wichtige über das Thema BU zu erfahren, befasst sich dieser Ratgeber mit den folgenden Themen:

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    Worauf ist beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu achten?

    Fast jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Allerdings sind die Bedingungen der verschiedenen Anbieter sowie die daran geknüpften Beitragsberechnungen höchst unterschiedlich und äußerst komplex. Um das für sich geeignete Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen ist deshalb ein unabhängiger Vergleich hilfreich, der den maximalen Schutz zu günstigsten Prämien ermöglicht.

    Am schnellsten und unkompliziertesten funktioniert dies über eine Online-Anfrage. Wichtig ist zunächst, dass alle Fragen korrekt beantwortet werden. Standardmäßig wird zunächst nach Geschlecht, Alter, Beruf, Einkommen und  gewünschtem Versicherungsbeginn gefragt. Zwei Entscheidungen sind darüber hinaus sehr relevant:

    • Wie hoch soll die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausfallen?
    • Bis zu welchem Alter soll die Versicherung voraussichtlich zahlen?

    Wie hoch soll die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausfallen?

    Die erste Frage lässt sich insoweit einfach beantworten, als dass das aktuelle Netto-Einkommen als Basis herangezogen werden kann. Unter dieser Höhe sollte nicht begonnen werden, da die Berufsunfähigkeitsrente ja den persönlichen Unterhalt sichern soll.

    Unser Tipp: In dieser Hinsicht empfiehlt sich unbedingt eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung. Über jene lässt sich die Höhe der BU-Zahlungen an veränderte Lebenssituationen anpassen. So wird üblicherweise nach Heirat, Kindern, verändertem Einkommen oder sonstigen Belastungen (Immobilien, Auto) mehr Geld als vorher benötigt. Wichtig ist der Passus „ohne Gesundheitsprüfung“, da ansonsten erneut der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers auf dem Prüfstand steht – ggf. sind dann Beitragserhöhung oder Ablehnung die Folge.

    Bis zu welchem Alter soll die Versicherung voraussichtlich zahlen?

    Die Laufzeitfrage sieht bei vielen Versicherungen eine Police bis zum 65. Lebensjahr vor. In verschiedenen Berufsfeldern liegt die max. Grenze sogar nur bei 55 oder 60 Jahren. Wünschenswert für alle ab dem 1.1.1964 geborenen ist eine Vertragslaufzeit bis 67, also dem derzeit gültigen Renteneintrittsalter. Noch ein Hinweis: Je früher im Leben eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger lassen sich die Beiträge gestalten.

    Angebote prüfen und Leistungen festlegen

    Unverbindliche Angebote der Versicherungsgesellschaft kommen entweder per Mail oder Post. Die Formulare sollte nun eingehend geprüft werden. Achtung bei bereits vorausgefüllten Unterlagen. Hier sollten die gewünschten Daten der Rentenhöhe oder Versicherungslaufzeit stimmen.

    Beim eigenhändigen Ausfüllen auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben achten. Speziell eventuelle Vorerkrankungen sollten der Versicherung bekannt sein, sonst droht bei Inanspruchnahme der Verfall der Leistung.

    Oft müssen Versicherungsnehmer in den Unterlagen ihre Ärzte inklusive Adresse und Kontaktmöglichkeit angeben. Gleichzeitig mit diesen Angaben hebt sich die medizinische Schweigepflicht gegenüber der Assekuranz auf. Vorab kann deshalb ein Gespräch mit dem Arzt nicht schaden. Für Nichtraucher haben die Versicherungen zudem oftmals Vergünstigungen parat. Der Verzicht auf die Zigarette lohnt sich hier finanziell.

    Vor der Rückversendung ist es wichtig, noch einmal die ganzen Unterlagen zu kontrollieren und jeweils eine Kopie (!) anzufertigen.

    Versicherten-Tipp: Tendenziell empfehlenswert ist eine jährliche Beitragszahlung, da eventuell Ratenzuschläge für kürzere Prämienabschnitte (halb- oder vierteljährlich bzw. monatlich) anfallen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen haben entsprechende Klauseln zu Teilzahlungszuschlägen jedoch für unwirksam erklärt (LG Stuttgart, Az. 20 O 211/10, LG Hamburg Az. 312 O 390/10 + Az. 312 O 389/10). Allerdings wurden nicht die Zuschläge an sich beanstandet, sondern die häufig intransparente Vertragsgestaltung über die Höhe der Zusatzforderungen.

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    Risikogruppen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

    Je nach Beruf wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfacher oder schwieriger. Private Versicherungsgesellschaften sondieren bei der Auswertung von Unterlagen zur BU-Versicherung die Antragsteller anhand ihrer beruflichen Tätigkeit und dem damit einhergehenden Risiko. Je wahrscheinlicher aus Versicherungssicht der Eintritt eines Versicherungsfalls ist, desto höher wird der Beitrag für die Police ausfallen.

    Zu den Berufsgruppen, die als sehr Risikoreich eingestuft sind, zählen vielfach Berufe mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung. Auch künstlerische Berufe sind entsprechend in einer BU-Versicherung nur schwer vermittelbar. Wer zu einer der hoch bewerteten Berufsgruppen zählt, muss entweder tiefer in die Tasche greifen oder wird von den Versicherern ausgeschlossen. Günstigere Bedingungen finden zumeist Akademiker vor, darunter Ärzte, Anwälte, Physiker aber auch Steuerberater, Architekten oder Hochschullehrer. Jene können sich oft sogar mit höherem Alter noch gut versichern.

    Die Vertragslaufzeit  ist der zweite wichtige Gradmesser der Berufsunfähigkeitsversicherung. Idealerweise sollte der Schutz der BU-Versicherung bis zum 67. Lebensjahr wirksam sein, d. h. dem künftigen Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente. Mitunter bieten Versicherungen für die verschiedenen Berufsgruppen jedoch nur Policen bis zu 60 oder 65 Jahren an. Bei Vertragsabschluss ist deshalb eine genaue Prüfung der Vertragslaufzeit empfehlenswert.

    Risikogruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
    Berufsgruppe Risiko Beispielberufe*
    1 Gering Ärzte, Juristen, Wissenschaftler, Architekten, Diplomkaufleute
    2 Normal Bürokaufleute, Bankfachleute, Reisekaufleute, Sekretärinnen, Verkäufer im Einzelhandel
    3 Erhöht Gastwirte,  Industriemechaniker, Kfz-Mechaniker, Kindergärtnerinnen, Landwirte
    4 Hoch Maler, Maurer, Schornsteinfeger, Dachdecker, Baumaschinenführer, Eisenbahnschaffner, Krankenpfleger, Künstler

    *Berufszuordnung kann je nach Versicherung variieren

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    Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

    Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund einer Krankheit ihre Arbeit vorzeitig aufgeben müssen, erhalten von ihrem Dienstherrn eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung. In diesem Fall ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gefragt. Um sich vor bösen Überraschungen und vor allem enormen finanziellen Einbußen abzusichern, sollten Beamte bei Abschluss ihres BU-Vertrages auf eine Dienstunfähigkeitsklausel „DU-Klausel“ nicht verzichten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann aktiv, wenn die Dienstunfähigkeit ausgesprochen wird.

    Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

    Allerdings gibt es kaum noch Versicherer, die sich der Entscheidung des Dienstherrn bedingungslos anschließen. In der Regel sehen die Tarife vor, dass der Beamte aus medizinischen Gründen dauerhaft dienstunfähig geworden ist. Die meisten Versicherer erkennen die Berufsunfähigkeit dann aber ohne weitere ärztliche Gutachten an und veranlassen automatisch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

    Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit ist es für Beamte auf Widerruf oder auf Probe nicht einfach, das Risiko einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Einige Assekuranzen beschränken die DU-Klausel lediglich auf Beamte auf Lebenszeit, andere auf zwei oder drei Jahre.

    Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat haben nur Beamte auf Lebenszeit nach einer 5-jährigen Wartezeit. Gerade junge Beamte müssen sich deshalb richtig absichern.

    Was sollte bei einem Angebotsvergleich beachtet werden?

    Beamte sollten ihre Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung primär auf Versicherer mit „DU-Klausel“ beschränken. Allerdings sollten keine Kompromisse eingegangen werden. So ist ein Vertrag mit komplettem Schutz aber ohne Dienstunfähigkeitsklausel einem unzulänglichen Vertrag mit DU-Klausel auf jeden Fall vorzuziehen.

    Vorerkrankungen

    Besonders wenn Vorerkrankungen vorliegen, sollte genau verglichen werden. Denn oftmals gehen diese mit einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss einher. Vor allem bei psychischen Erkrankungen gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten BU-Vertrag schwierig.

    Junge Beamte

    Bei Berufsanfängern ist wichtig, dass die Dienstunfähigkeitsklausel auch für Beamte auf Probe oder auf Widerruf sowie Beamtenanwärter gilt. Bei einigen Versicherungen wird die Rente wegen Dienstunfähigkeit auf zwei oder drei Jahre begrenzt.

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    Was tun bei Berufsunfähigkeit?

    Im Versicherungsfall gilt der Grundsatz: Der Antrag sollte möglichst umgehend und schriftlich eingereicht werden. Verzögerungen sorgen oft dafür, dass der Versicherte z. T. monatelang auf sein Geld wartet. Idealerweise sollte das Schreiben formlos per Post, Fax oder E-Mail versendet werden. Wichtig: Eine Kopie zu den eigenen Akten legen!

    Berufsunfähigkeit melden und nachweisen

    Nimmt der Versicherte seine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch, erhält er daraufhin zunächst meist einen Beratungsanruf seiner Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer für die Dauer von min. 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf (oder eine alternative Tätigkeit) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall auszuüben. Der ganze Vorgang muss generell ärztlich nachgewiesen werden. Bei Erkrankungen mit schwer vorherzusehender Entwicklung empfiehlt sich, die Versicherung frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, um potentiell länger und rückwirkend von den Zahlungen der BU-Versicherung zu profitieren.

    Unterlagen vorlegen

    Nach der Inanspruchnahme sind dem Versicherer möglichst umfassend alle notwendigen Unterlagen vorzulegen. Dazu gehört u.a. ein Fragebogen zum Gesundheitszustand  mit Angaben zur Berufstätigkeit bzw. alternativer Absicherung bei Invalidität. Als Selbstständiger müssen zudem betriebswirtschaftliche Unterlagen über den Betrieb, Einkommen und ausgeübte Tätigkeit vorgelegt werden (Urteil OLG Köln Az.: 5 U 28/07). Hinzu kommen ärztliche Unterlagen, die von der Versicherung angefordert werden. Hilfsbögen der Versicherungen sowie Verbraucherzentralen unterstützen Versicherte beim Ausfüllen der Fragebögen.

    Angaben werden verglichen

    Versicherungsgesellschaften vergleichen anschließend die Formulare inklusive der bei Vertragsabschluss gemachten Gesundheitsangaben mit der individuellen Krankengeschichte des Versicherungsnehmers. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, erteilt der Versicherung in der Regel das Recht auf Einsicht in die persönliche Krankenakte. Gesetzliche Krankenkassen sind auch verpflichtet die Krankenakten entsprechend bereitzustellen (Urteil LSG Nordrhein-Westfalen Az.: L 5 KR 153/09). In einigen Fällen wird zusätzlich noch ein Gutachter bestellt, der die Angaben des Versicherten prüft. Solange der Vorgang läuft, ist es ratsam, die Beiträge weiterhin zu zahlen bzw. stunden zu lassen.

    Checkliste für das Vorgehen im Falle einer Berufsunfähigkeit

    • Bei Erkrankung frühzeitig melden
    • Antrag schriftlich und formlos stellen
    • Versenden per Post, Fax oder Mail (Kopie erstellen)
    • Unterlagen + ärztliches Attest zusammenstellen
    • Formulare ausfüllen
    • Beiträge ggf. weiterzahlen

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    Grundfähigkeitsversicherung als Alternative

    Eine Grundfähigkeitsversicherung ist für bestimmte Personengruppen eine mögliche Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Eintritt des Leistungsfalls ist bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer in Zukunft noch dazu in der Lage ist, einem Beruf nachzugehen. Daher profitieren vor allem Nichterwerbstätige von diesem Produkt.

    Mit der Grundfähigkeitsversicherung werden dagegen, wie der Name schon sagt, bestimmte Fähigkeiten abgesichert. Die Versicherung zahlt also dann, wenn man aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder aus einem anderen Grund eine dieser Fähigkeiten verliert, also zum Beispiel nicht mehr sehen, hören oder laufen kann.

    Leistungsfall ist sehr transparent

    Wann eine Beeinträchtigung vorliegt, die dazu führt, dass die Versicherungsgesellschaft zahlen muss, wird anhand von zwei verschiedenen vorab definierten Fähigkeitskatalogen beurteilt.

    Danach ist der Versicherungsnehmer dazu berechtigt, Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung zu beziehen, wenn er gemäß einer vom Arzt erstellten Diagnose für einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr nicht dazu in der Lage war, mindestens eine der in Katalog A oder drei der in Katalog B aufgeführten Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen.

    Alternativ erwirbt der Versicherungsnehmer auch dann einen Anspruch auf Rente, wenn dieser in die Pflegestufe II gemäß der gesetzlichen Pflegeversicherung eingestuft wird.

    Zu den aufgeführten Fähigkeiten im Katalog A zählen die Restsehfähigkeit sowie die Fähigkeiten, zu sprechen, sich zu orientieren oder die eigenen Hände zum Schreiben oder Tippen zu gebrauchen. Der Katalog B ist etwas umfangreicher, hier sind unter anderem Fähigkeiten wie das Hören, das Treppensteigen, das Heben und Tragen von Gegenständen oder das Autofahren aufgeführt.

    Monatliche Rente bis zu bestimmtem Alter oder bis zum Lebensende

    Tritt der Leistungsfall ein, erhält der Versicherungsnehmer von der Gesellschaft eine monatliche Rente. Diese lässt sich zu Vertragsbeginn auf ein bestimmtes Endalter begrenzen, alternativ kann man sich die Rente bis ans Lebensende auszahlen. In diesem Fall liegt die monatliche Auszahlung jedoch etwas niedriger als bei der ersten Variante.

    Die monatlichen Versicherungsprämien für die Grundfähigkeitsversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und mindern so die zu zahlende Steuerlast. Allerdings muss man dabei bedenken, dass der Ertragsanteil einer eventuell fälligen Rente später versteuert werden muss.

    Interessant vor allem für nicht selbst Erwerbstätige

    Eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen ist vor allem für Personen interessant, die nicht selbst erwerbstätig sind. Dazu zählen etwa Studenten oder Hausfrauen, aber auch Kinder und Jugendliche. Ebenso können Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer wäre, von der Grundfähigkeitsversicherung profitieren. Sie ist jedoch keinesfalls eine vollwertige Alternative zu einer gewöhnlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer berufsunfähig wird, ohne dass dabei die Voraussetzungen der Grundfähigkeitsversicherung vorliegen, erhält keine monatlichen Leistungen und ist somit nicht abgesichert.

    Nichtsdestotrotz bietet die Grundfähigkeitsversicherung einige spezielle Vorteile. In erster Linie sind die monatlichen Prämien relativ günstig, zudem sind die Beurteilungskriterien für den Versicherungsfall sehr transparent und unterscheiden sich damit deutlich von vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

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