Der neue Pflegeunterhalt
Glaubt man der Werbung, dann wird stets das Bild des „ewig gesunden Seniors“ geschürt, niemand denkt dabei an die Tatsache, dass derjenige, der älter wird, nicht unbedingt auch gesünder sein muss. Fakt ist: Heute zählen bereits weit mehr als 2 Millionen Menschen als pflegebedürftig, und diese Entwicklung wird proportional die nächsten Jahre steigen.
Für diesen Fall müssen die Angehörigen äußerst schwierige Entscheidungen treffen: es geht jetzt um die Fragen, ob man die Pflege selbst übernehmen will bzw. kann oder ob man unterhaltsrechtliche Regelungen einleitet.
Dabei erkennen die wenigsten: Nur für den Fall, dass ein Hilfebedürftiger selbst (inklusive seiner Familie) nicht selbst in der Lage sein sollte, das nötige Kapital aufzubringen, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Doch das ist noch nicht alles.
Das Sozialamt wird zwar anfänglich die Kosten für einen Pflegeheimplatz aufbringen, doch anschließend wird dieses Geld wieder bei den dazu verpflichteten Personen eingetrieben. Dabei darf eines nicht vergessen werden: die Gesellschaft altert und altert, der Regress des Staates auf der anderen Seite wird dabei umso entschiedener.
Nicht selten lassen sich solche Verfahren nur durch einen im Familienrecht oder Sozialrecht spezialisierten Anwalt klären. Den größten Fehler begehen Angehörige, die selbst aus dem Gesetz oder sogar mit Hilfe von Leitsätzen aus Urteilen argumentieren.
Hier begibt man sich schnell auf Glatteis und gefährdet damit auch noch den Pflegebedürftigen. Der Grund: Es sind im Sozialrecht meist Einzelfall-Entscheidungen, die mehrere Rechtsfragen zu beantworten haben.
Ein Teil wird dabei zum Vorteil, der andere Teil zum Nachteil beantwortet. Für den Laien bewertbare Entscheidungen bleiben daher außen vor. Für Angehörige mit rechtlichem Hintergrundwissen bieten sich hingegen wieder folgende Internetseiten an:
- www.gesetze-im-internet.de
- www.bundesverfassungsgericht.de
- www.bundesgerichtshof.de
- www.bundesverwaltungsgericht.de