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Landgericht Kleve – Az. 6 S 409/93 – Akupunktur wird bezahlt

Eine Patientin leidet unter Schmerzen wegen einer unheilbaren Funktionsstörung des Verdauungstraktes. Ein Heilpraktiker verschafft ihr durch Akupunktur Linderung, allerdings will die Krankenversicherung die Rechnung von rund 750 Euro nicht zahlen. Begründung: Akupunktur sei im Bereich der "magischen Denkweise" anzusiedeln und damit keinesfalls erforderlich. Das Landgericht Kleve war jedoch anderer Meinung und verurteilte die Gesellschaft (Az. 6 S 409/93).

Begründung: Versicherungen müssen auch für alternative Methoden bezahlen, jedenfalls dann, wenn diese Therapie in ihrer Wirkung wissenschaftlich anerkannten Verfahren gleichzustellen ist. Außerdem dürfen im Vergleich zu einer konservativen Behandlung keine höheren Kosten entstehen. Alternativen sind insbesondere zulässig bei unheilbaren Krankheiten und erfolglosen konventionellen Bemühungen. Diese dürfen jedoch nicht in den Bereich der Wunderheilung oder Scharlatanerie fallen.

 

Einheitsbeitrag und trotzdem Geld sparen als gesetzlich Krankenversicherter?

Seit vor einigen Jahren die Beitragsautonomie abgeschafft wurde für die gesetzliche Krankenversicherung, hat sich einiges geändert für die Versicherten. Erst kam der Zusatzbeitrag, der für viele Kassenmitglieder ein guter Grund war, ihrer Kasse den Rücken zu kehren und zu einer Krankenkasse zu wechseln, die ohne Zusatzbeitrag auskam. Was folgte, waren Krankenkassenpleiten und Kassenfusionen –inzwischen ist der Zusatzbeitrag nur noch auf dem Papier vorhanden als Möglichkeit. Der Wettbewerb der Krankenkassen untereinander spielt sich mittlerweile auf zwei anderen Ebenen ab: dem Service und den Prämien.

Längst haben einige Krankenkassen entdeckt, dass es vor allem die Prämien sind, die bei den gesetzlich Krankenversicherten als Argument für eine bestimmte Kasse zählen. Gerade angesichts der fehlenden Beitragsautonomie der Krankenkassen ist dies ein nicht gerade unwichtiger Wettbewerb, den jedoch nur die Kassen gewinnen können, die finanziell auf guten Beinen stehen und die nicht von jedem neuen Mitglied abhängig sind.

Für Versicherte ist es indes wichtig, sich vor einem Krankenkassenwechsel genauer zu informieren, wann die jeweilige Kasse denn Prämien zahlt – und welche Ausnahmen es bei den möglichen Prämienzahlungen gibt. Sonst wechselt man die Krankenkasse, weil man scharf auf Prämien ist, und merkt am Ende, dass man diese gar nicht erhält. Deshalb ist es für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig, sich nicht nur von hohen Prämien locken zu lassen, sondern immer auch zu schauen, in welchem Fall diese auch gezahlt werden. Und in welchem dann eben doch nicht. Dies bewahrt die Kassenmitglieder davor, blindlings zu einer neuen Krankenkasse zu wechseln und dann am Ende doch enttäuscht zu sein, weil man die erwarteten Prämien nicht erhält.

Viel wichtiger ist es stattdessen, bei einer Krankenkasse nicht nur auf mögliche Prämien zu achten, sondern auch darauf, wie gut – oder eben schlecht – der Service der jeweiligen Kasse ist. Dauert es lange, bis auf Briefe oder Emails geantwortet wird? Erhält man entsprechend ausführliche Antworten auf seine Anfragen oder wird man mit Textbausteinen abgespeist, die blind zusammengewürfelt erscheinen? Eine gute Krankenkasse kümmert sich um die Anliegen ihrer Versicherten, und ist auch im Notfall da. Hier ist das Internet oft ein besserer Berater als verlockende Prämien, da sich die Menschen oftmals online Luft machen über die Enttäuschungen, die sie mit ihren Krankenkassen erleben – oder über die Freude berichten, die ihnen der gute Service ihrer Kasse beschert hat.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

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