Die Reformpläne für die Gesetzliche Krankenversicherung hat das GroKo-Kabinett heute passiert und ist damit auf den Weg gebracht. Ab kommendes Jahr wird die GKV damit reformiert, und dabei zeigt sich: die Pläne sind zwar ehrgeizig, werden den Versicherten jedoch im Kern aller Voraussicht nach deutliche finanzielle Belastungen bringen. Gesetzliche Krankenversicherung wird reformiert weiterlesen
Archiv der Kategorie: Urteile
Aus für den Zusatzbeitrag – Beitragsautonomie der Krankenkassen kehrt zurück
Während der Chef der Techniker Krankenkasse kürzlich noch davon ausging, dass im kommenden Jahr wieder alle Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen werden müssen, gehören diese nun bald der Geschichte an. Aus für den Zusatzbeitrag – Beitragsautonomie der Krankenkassen kehrt zurück weiterlesen
Techniker Krankenkasse überholt die Barmer GEK
Und endlich ist es geschafft: die Techniker Krankenkasse ist die neue Nummer 1 unter den Krankenkassen in Deutschland und hat den bisherigen Branchenführer, die Barmer GEK, damit überholt. Techniker Krankenkasse überholt die Barmer GEK weiterlesen
Bahr will Öffnung der Privaten Krankenversicherung für alle Bürger
Bislang kann in Deutschland nur der Verbraucher eine Private Krankenversicherung abschließen, dessen Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt oder der entweder freiberuflich oder selbständig tätig ist. Bahr will Öffnung der Privaten Krankenversicherung für alle Bürger weiterlesen
Landgericht Kleve – Az. 6 S 409/93 – Akupunktur wird bezahlt
Eine Patientin leidet unter Schmerzen wegen einer unheilbaren Funktionsstörung des Verdauungstraktes. Ein Heilpraktiker verschafft ihr durch Akupunktur Linderung, allerdings will die Krankenversicherung die Rechnung von rund 750 Euro nicht zahlen. Begründung: Akupunktur sei im Bereich der "magischen Denkweise" anzusiedeln und damit keinesfalls erforderlich. Das Landgericht Kleve war jedoch anderer Meinung und verurteilte die Gesellschaft (Az. 6 S 409/93).
Begründung: Versicherungen müssen auch für alternative Methoden bezahlen, jedenfalls dann, wenn diese Therapie in ihrer Wirkung wissenschaftlich anerkannten Verfahren gleichzustellen ist. Außerdem dürfen im Vergleich zu einer konservativen Behandlung keine höheren Kosten entstehen. Alternativen sind insbesondere zulässig bei unheilbaren Krankheiten und erfolglosen konventionellen Bemühungen. Diese dürfen jedoch nicht in den Bereich der Wunderheilung oder Scharlatanerie fallen.