Krankenkasse wechseln
Obwohl die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung vom Gesetzgeber klar geregelt ist, können Versicherte von einem Wechsel der Krankenkasse profitieren, wenn sie sich gründlich informieren. Welche Leistungen die einzelnen Kassen als zusätzlichen Service anbieten, erfahren Sie, wenn Sie die Satzungen der Kassen mit einander vergleichen.
Auch gesetzliche Krankenkassen können zusätzliche Leistungen anbieten
Die Starken stützen die Schwachen – das war Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die Idee für die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle Menschen im Deutschen Reich mit niedrigem Monatseinkommen. Das Modell war weltweit einzigartig und gilt bis heute als vorbildlich. Der Gedanke, der hinter der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung stand, war, Menschen mit geringerem Einkommen dennoch eine ausreichende medizinischer Versorgung im Krankheitsfalle zu sichern. So ist es bis heute geblieben.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:
Rund 85 Prozent aller krankenversicherten Menschen in Deutschland gehören als Pflichtversicherte einer gesetzlichen Krankenkasse an. Diese hohe Zahl resultiert aus einer weiteren Besonderheit der gesetzlichen Krankenkassen. Sie nehmen Familienmitglieder ihrer Pflichtversicherten auch beitragsfrei auf. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Arbeitnehmer, die durch die Höhe ihres Einkommens eine Pflichtversicherung abschließen müssen, aktuell 14,60 Prozent ihres Einkommens als Beitrag an die Krankenkasse zahlen müssen.
Und obwohl alle gesetzlichen Krankenkassen einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog für ihre Versicherten zu finanzieren haben, bleibt den Kassen noch ein kleiner Spielraum, den sie mit besonderen Angeboten und Anreizen füllen können. Deshalb ist es in regelmäßigen Abständen sinnvoll, die Angebote der einzelnen Kassen zu prüfen, um durch einen Wechsel möglicherweise doch noch einige Euro im Jahr zu sparen.
Wie läuft der Wechsel der Krankenkasse ab?
Der Wechsel der Krankenkasse geht relativ einfach vonstatten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen bereits 18 Monate Mitglied ihrer jetzigen Krankenkasse sein, um bei dieser mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen zu können.
- Erhebt Ihr Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, haben Sie auch ohne die 18-Monats Frist ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Krankenkasse dann auch mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln, auch wenn sie in der jetzigen Krankenkasse noch keine 18 Monate Mitglied sind.
- Achtung: das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn Sie sich für einen Wahltarif ihrer Krankenkasse entschieden haben. In diesem Fall müssen Sie mindestens 36 Monate im Wahltarif ausharren.
Der Ablauf des Wechsels der Krankenkasse ist schnell erklärt:
- Sie müssen bei der neuen Krankenkasse ihrer Wahl die Mitgliedschaft beantragen und parallel Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Diese Kündigung muss in Schriftform erfolgen, kann aber formlos erfolgen.
- Hinweis: Sollte die Aufnahme in die neue Krankenkasse nicht klappen, versichert Sie ihre bisherige Krankenkasse automatisch weiter!
Die „Sonderangebote“ finden Sie in den Satzungen
Der Gesetzgeber schreibt im Sozialgesetzbuch V vor, welche Leistungen alle gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten zu erbringen haben. Oberstes Gebot ist dabei, dass die Kassen „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ haben. Auch die Linderung von Krankheitsbeschwerden zählt zu diesen Aufgaben. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle Pflichtversicherten ein Anrecht auch gleiche Leistungen haben. Die Kassen haben dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten, ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.
Mit diesen gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben sind rund 95 Prozent des den gesetzlichen Kassen zur Verfügung stehenden Budgets fest verplant. Der Spielraum, den die gesetzlichen Kassen noch haben, um für neue Versicherte als Anbieter attraktiv zu sein, beläuft sich also auf magere fünf Prozent. Dies reicht aber, um tatsächlich Ideen umzusetzen, die dem Versicherten Anreize für einen Wechsel zu bieten.
So gibt es inzwischen gesetzliche Krankenkassen, die ihren Versicherungen am Ende eines Jahres einen Teil ihres Beitrages als Bonus zurückerstatten, wenn der Versicherte während des abgelaufenen Jahres die Kasse wenig beansprucht hat. Andere Kassen wiederum animieren ihre Mitglieder mit kostenlosen Zusatzangeboten, etwas für den Erhalt ihrer Gesundheit zu tun und bieten Vorsorgeprogramme im Bereich Sport und Wellness an. Wieder andere bezuschussen den Einsatz von ambulanter häuslicher Pflege oder auch von Haushaltshilfen oder übernehmen die Kosten für notwendige Rehamaßnahmen, die die Gesundheit des Versicherten schneller wieder herstellen können.
Was beim Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen zu beachten ist
Ein Pflichtversicherter hat durchaus die Möglichkeit, zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln, wenn er sich einen Vorteil davon verspricht. Dennoch hat der Gesetzgeber auch hier einige kleine Bedingungen eingebaut.
Zum einen kann ein Pflichtversicherter nur eine gesetzliche Krankenkasse wählen, die für seinen Wohnort auch zuständig ist. Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, sollten Sie sich also vorher darüber informieren, zwischen welchen Kassen Sie die Wahl haben. Danach sollte der Vergleich der Satzungen erfolgen.
Wenn Sie sich für eine andere Krankenkasse entschieden haben, müssen Sie gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag für die neue Kasse auch die Kündigung an Ihre bisherige Kasse nachvollziehbar (Einschreiben) verschicken. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sein.
Wichtig für den Ablauf Ihrer Kündigungsfrist ist der Eingang des Schreibens bei Ihrer Versicherung. Möglich ist die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Sollten Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse jedoch Zusatzleistungen gebucht haben, verlängert sich die Kündigungszeit. Genaueres finden Sie in Ihrer Versicherungspolice. Ihre Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kündigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber vom Wechsel der Kasse schriftlich zu informieren.
Sonderkündigungsrecht bei Leistungsänderung, Beitragserhöhung oder Zusatzbeitrag
Ein so genanntes Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre Krankenkasse während eines Jahres den Beitrag erhöht oder Zusatzbeiträge einfordert. In diesem Fall können Sie sofort kündigen. Die Kündigung greift dann zu dem Tag, an dem die Kasse die Erhöhung angekündigt hat. Dies trifft aber nur für solche Versicherungsverträge zu, die ohne weitere Zusatzleistungen abgeschlossen wurden. Auch wenn Ihre Krankenkasse mit anderen gleichartigen Unternehmen fusioniert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.