Aktuell legte der Bundesrat ein Veto bei der Verabschiedung des geplanten Sparpaketes für stabile Kassenbeiträge ein. Das wiederum durchkreuzte die Pläne der Regierung und stellt die Kassen vor finanzielle Herausforderungen. Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte der Jahreswechsel damit teurer als erwartet werden.
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Pläne zum Sparpaket liegen aus Eis
Das Sparpaket, welches die Versicherten der GKV entlasten und die Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenkassen 2026 stabil halten soll, wackelt.
Erst Anfang November verkündete Gesundheitsministerin Nina Warken, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen zum Jahresanfang 2026 nicht erhöht werden muss und mit weiterhin 2,9 Prozent (aktuell liegt dieser bei 2,94 Prozent) stabil bleibt. Allerdings nannten der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und einzelne Krankenkassen diesen Wert „kritisch“ und warnten vor steigenden Zusatzbeiträgen oberhalb der 3,00 Prozent.
Das vorgesehene Paket sah u. a. eine Klausel vor, die eine Ausgabenbremse für Kliniken einführen sollte, um erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zu verhindern. Da diese Maßnahme jedoch vor allem auf Kürzungen bei Klinikvergütungen abzielte, rief die Länderkammer trotz Zustimmung des Bundestags den Vermittlungsausschuss an. Der Widerstand der Länder führte anschließend dazu, dass das Sparpaket vorerst auf Eis liegt.
GKV-Spitzenverbands Oliver Blatt sprach von einem „politischen Trauerspiel“. Inzwischen scheint abzusehen, dass die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel stärker steigen als erwartet.
Den Kassen fehle eine verlässliche Grundlage für die Finanzplanung der kommenden Jahre und weitere Reformvorhaben werden nach Expertenmeinung ausgebremst.
Steigende Kosten – Krankenkassen sind zu Erhöhungen gezwungen
Die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen stehen aktuell vor einer wichtigen Entscheidung: Wie viel Prozent Zusatzbeitrag geben sie zu Beginn des Jahres 2026 an ihre Versicherten weiter? Jede Krankenkasse kann dies individuell festlegen. Lediglich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist im § 241 SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt.
Das Dilemma: Laut einer Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit werden sich die Ausgaben der Kassen im Jahr 2026 weiterhin dynamisch um bis zu 6,3 Prozent je Versicherten erhöhen, während die Einnahmen nur um etwa fünf Prozent steigen – eine Schieflage im System.
Perspektivisch liegen die Fehlbeträge der Kassen zum Jahresende 2025 bei rund 48 Milliarden Euro, für 2026 wird mit einem Anstieg auf rund 55 Milliarden Euro gerechnet.
Beitrag auf Rekordhoch
Für 2026 prognostiziert der GKV-Schätzkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ca. 0,4 Prozentpunkte höher als noch zum Jahresbeginn 2025.
Seit der Einführung dieser Kennzahl im Jahr 2015, wäre das der zweithöchste Wert, welcher nun schon zum vierten Mal in Folge ansteigt. Im Oktober 2025 lag der tatsächliche Durchschnitt bereits bei 2,94 Prozent.
Wie hoch werden die Anpassungen im Einzelnen ausfallen?
Die wenigsten GKV´s können zum aktuellen Zeitpunkt eine genau Auskunft darüber geben, ob es für ihre Versicherten zum Jahresbeginn 2026 eine Anpassung des derzeitigen Zusatzbeitrages geben wird und welche neuen Gesamtbeitragssätze sich daraus evtl. generieren. Dies entscheidet sich meist im Verlauf des Dezembers.
Übersicht über die Zusatzbeiträge (Auswahl)
Anpassungen öffnet Türen für Wechsel
Gesetzlich Versicherte, denen der Krankenkassenbeitrag ihrer Kasse zum Jahresbeginn 2026 durch eine weitere Erhöhung zu teuer wird, können von speziellen Sonderkündigungsrechten profitieren und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Achtung ist jedoch geboten, denn genau wie die Höhe der Zusatzbeiträge, kann das jeweilige Leistungs- bzw. Zusatzleistungspaket je nach Krankenkasse variieren.
Quelle: zdfheute.de: „Warken will Zusatzbeiträge der Krankenkassen stabil halten“ vom 10.11.2026
Quelle: tagesschau.de Artikel: „Paket für stabile Krankenkassenbeiträge wackelt“ vom 21.11.2026