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Terminservicestellen der Ersatzkassen

Alle sind gleich, nur manche sind gleicher. So lässt sich die Situation der Ersatzkassenmitglieder gegenüber den privat Versicherten bei der Terminsuche bei einem Facharzt am besten umschreiben. Während gesetzlich Versicherte teilweise wochenlang auf einen Termin warten müssen, erhalten Privatpatienten in der Regel innerhalb weniger Tage.

Das soll jetzt aufseiten der gesetzlich Krankenversicherten besser werden. Die Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen bieten jetzt die Möglichkeit einer schnelleren Terminierung. Maximal vier Wochen soll die Wartedauer jetzt noch betragen. Terminservicestellen der Ersatzkassen weiterlesen

 

Beitragsexplosion bei der DKV

Den rund 880.000 Vollversicherten der zweitgrößten deutschen privaten Krankenversicherung flatterte in diesen Tagen unschöne Post ins Haus. Die DKV hat nicht nur die Beiträge, wie üblich, angepasst, die Erhöhungen beliefen sich in der Spitze auf 129,90 Euro, bei über 65jährigen auf bis zu 79,90 Euro monatlich. Von dieser fast schon einmaligen Beitragsexplosion waren 59,2 Prozent der Versicherten betroffen, wie der Konzern mitteilte.

Um die Beitragsanpassungen nicht noch stärker ausdehnen zu müssen, griff die DKV darüber hinaus auf 439 Millionen Euro aus den Rückstellungen zurück. Andernfalls wäre die Limitierung bei den Senioren auf unter 80 Euro im Monat nicht zu bewerkstelligen gewesen. Beitragsexplosion bei der DKV weiterlesen

 

Was hat der EZB Strafzins mit dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu tun?

Während die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung darüber klagen, dass sie es seit Jahren mit permanenten Leistungskürzungen zu tun haben, erhalten privat Krankenversicherte in der Regel einmal im Jahr eine Mitteilung, dass aufgrund der gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen die Beiträge angepasst werden müssen.

Dieser Sachverhalt führt dazu, dass bei einer Umfrage im Jahr 2011 immerhin 39 Prozent der befragten PKV-Mitglieder äußerten, dass sie die Beitragsanpassungen am meisten bei ihrer Krankenversicherung ärgern. Was hat der EZB Strafzins mit dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu tun? weiterlesen

 

Zusatzbeitrag in der GKV trifft nun auch Rentner

Der ab 1. Januar mögliche Zusatzbeitrag trifft nun auch Rentner. Der im Jahr 2009 eingeführte Einheitsbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehört bereits wieder der Vergangenheit an.

Ab dem 1. Januar 2016 erhöhten die Krankenkassen zusätzlich zum festgeschriebenen Beitragssatz von 14,6 Prozent individuell, von Kasse zu Kasse verschieden, die Zusatzbeiträge. Diese belaufen sich nach wie vor nicht auf absolute Zahlen, sondern wurden von den Versicherern ebenfalls prozentual festgelegt.

Für Rentner gilt allerdings eine Übergangszeit. Die Zusatzbeiträge werden erst ab dem 1. März 2016 berechnet.

Erstmals seit 2015 ist das Thema Krankenkassenbeitrag wieder eines der Argumente, welches die Versicherten dazu bewegen könnte, ihre Krankenkasse zu wechseln. Waren es bislang nur rund fünf Prozent Abweichung in den Leistungen, beispielsweise für Kuren oder Zuschüsse zu bestimmten Sportarten, spielt jetzt der Preis wieder eine dominante Rolle.

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind einem ständigen Wechsel unterworfen, wie die nachfolgende Grafik deutlich macht:

Linienchart zur Entwicklung der Beitragssätze zur GKV 1998 bis 2017

Besonders ärgerlich fällt der Zusatzbeitrag für Rentner mit geringer Rente aus. Während die regulären Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zwischen Rentenbezieher und Rententräger hälftig geteilt werden, geht der Zusatzbeitrag in voller Höhe zulasten des Versicherten.

Auf der einen Seite senkte der Gesetzgeber den regulären Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent, auf der anderen Seite ließ er es den Versicherern offen, ihre Beiträge selbst anzupassen.

So hob die DAK, Deutschlands drittgrößte Ersatzkasse den Beitrag um 1,5 Prozent auf 16,1 Prozent an, die Knappschaft liegt mit insgesamt 15,9 Prozent nur leicht darunter. Bei den BKKs liegen die Bahn BKK und die BKK Braun-Gilette mit je 16 Prozent an der Spitze. Einzig die Metzinger BKK berechnet nach wie vor 14,6 Prozent Beitrag.

Bei den Ersatzkassen gilt die HKK mit 15,19 Prozent als günstigster Anbieter. Deutschlands größte Ersatzkasse, die Techniker Krankenkasse, berechnet ihren Mitgliedern im Jahr 2016 einen Beitrag von 15,6 Prozent bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2016 bei 50.850 Euro.

Wie wirkt sich der Zusatzbeitrag für einen Rentner aus?

Ein Durchschnittsrentner kann von 50.850 Euro Renteneinnahmen nur träumen. Gehen wir von einer Durchschnittsrente von 805 Euro monatlich aus, wie sie der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 12.6.2015 feststellte.

Den Basisbeitrag in Höhe von 117,53 Euro (805 * 14,6%) zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen für Rentner und Leistungserbringer je 58,77 Euro. Der Rentenbezieher muss, sollte er bei der DAK versichert sein, noch einmal 12,08 Euro (1,5 Prozent Zusatzbeitrag) dazulegen. Sein Gesamtbeitrag läuft damit bei 70,85 Euro aus – 8,8 Prozent seiner Rente.

Auf den ersten Blick mag das nicht viel sein, bei einer Rente von 805 Euro monatlich und laufender Mietzahlung tut der Zusatzbeitrag aber weh.

Und was ist mit der Betriebsrente?

Seit dem Jahr 2004 besteht eine Krankenkassenpflicht für alle Erträge, die im Zusammenhang mit der früheren Berufstätigkeit anfallen. Dazu zählt neben der Altersrente auch die Betriebsrente. Die Krux dabei ist, dass der Rentner den Krankenversicherungsbeitrag für die Betriebsrente in voller Höhe selbst tragen muss, die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) greift hier nicht.

Dazu noch ein Rechenbeispiel: Die Rente vom Arbeitgeber beträgt 200 Euro im Monat. Das Mitglied der DAK zahlt in diesem Fall 32,20 Euro Krankenversicherung auf die zusätzliche Altersversorgung. Er erhält statt 200 Euro monatlich nur noch 167,80 Euro. Allerdings galt im Jahr 2015 bei Betriebsrenten eine Bagatellgrenze von 124,50 Euro pro Monat.

Noch drastischer trifft es diejenigen, die als Berufstätige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Bei diesem Personenkreis wird nicht nur die gesetzliche Rente als Bemessungsgrundlage herangezogen. Mieterträge und Kapitaleinkünfte fallen ebenso unter die Beitragspflicht für die Krankenversicherung, wie die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe schreibt.

Wechsel – ja oder nein?

Nach dem der Wechsel von einer GKV zu einer anderen in den letzten Jahren seine Grundlage eher in individuellen Präferenzen hatte, spielt jetzt das Thema Beitragshöhe wieder eine entscheidende Rolle. Zunächst einmal liegt es natürlich bei jedem selbst, gleich ob schon Rentner oder noch nicht, wie er das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Ersatzkasse bewertet.

Wie so oft, kann auch hier keine pauschale Empfehlung ausgesprochen werden. Wer allerdings wechseln möchte, muss folgende Kriterien erfüllen, damit er künftig von niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen profitieren kann:

  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer am 15. Februar kündigt, kann am 1. Mai Mitglied einer anderen GKV werden.
  • Die Bindungsfrist an eine Ersatzkasse beträgt im Normaltarif 18 Monate, bei Wahltarifen bis zu 36 Monate.
  • Es besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Ersatzkasse einen Zusatzbeitrag erstmals einführt, oder einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht.
  • Eine Ersatzkasse darf die Annahme einer zu versichernden Person nur ablehnen, wenn eine regionale oder berufliche Beschränkung besteht.
 

Diskussion um Verteilung der Krankenkassenbeiträge

Geschäftsmann mit Taschenrechner vor Papieren am Schreibtisch

Seit dem Jahr 2005 ist die paritätische Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung, im Gegensatz zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, aufgehoben. Der damals eingeführte Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ging in voller Höhe zulasten der Arbeitnehmer. Diskussion um Verteilung der Krankenkassenbeiträge weiterlesen

 

Debeka erneut auf Platz 1 beim Ranking der Privaten Krankenversicherung

Kräftig Sparen bei privaten Krankenversicherung durch Tarifoptimierung

Der neue Map-Report ist erschienen, und wieder ist es die Debeka, welche beim Ranking der Privaten Krankenversicherung den ersten Platz belegt. Ebenfalls die Höchstnote erzielten acht weitere Private Krankenversicherer, wie der Map-Report 872 – „Ranking Private Krankenversicherung“ ergab. Debeka erneut auf Platz 1 beim Ranking der Privaten Krankenversicherung weiterlesen

 

Ab 2015 geht nichts mehr ohne Elektronische Gesundheitskarte!

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Viele Bundesbürger mögen sie nicht – Datenschützer und Verbraucherschützer sind mitunter immer noch sehr skeptisch – doch die Kassen und die Ärzte haben sich durchgesetzt: Ab kommendem Jahr geht ohne Elektronische Gesundheitskarte gar nichts mehr für Gesetzlich Versicherte, wenn sie zum Arzt wollen. Ab 2015 geht nichts mehr ohne Elektronische Gesundheitskarte! weiterlesen

 

Termingarantie für Gesetzlich Krankenversicherte kommt

Schneller Terminvergabe für GKV
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Der mitunter große Unterschied zwischen Gesetzlich Krankenversicherten und Privatversicherten ist in Deutschland nach wie vor ein Problem. Dies zeigt sich nicht nur bei den zum Teil unterschiedlichen Behandlungen, sondern vor allem in einem: Der Vergabe von Terminen bei Fachärzten. Dies soll sich nun ändern! Ab 2015 soll sie endlich kommen, die längst versprochene Termingarantie für Facharzt-Termine. Termingarantie für Gesetzlich Krankenversicherte kommt weiterlesen

 

Zusatzbeiträge kehren zurück – 2015 in die Private Krankenversicherung wechseln?

Zusatzbeiträge für Krankenkassen
©alvarez – iStock

Ab kommendem Jahr sinken die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits jetzt ist absehbar, dass der neue Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreichen wird, um die steigenden Kosten der GKV zu decken. Die Rückkehr der Zusatzbeiträge ist damit vorprogrammiert – wohl keine Krankenkasse wird sich diesem entziehen können. Zusatzbeiträge kehren zurück – 2015 in die Private Krankenversicherung wechseln? weiterlesen