Auf das kommende Jahr ändert sich in Deutschland eine Menge. Es wird neue Beiträge bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung geben, zudem ändert sich einiges bei der Lebensversicherung.
Änderungen bei der Krankenversicherung
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich auf das kommende Jahr gleich zweierlei. Zum einen wird der Beitrag für die Krankenkassen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, auf den 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Der neue Beitragssatz wird dabei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eins zu eins aufgeteilt auf je 7,3 Prozent.
Dies hört sich für die Arbeitnehmer und gesetzlich versichert Erwerbstätigen in Deutschland nach einer guten Nachricht an. Die es auch wäre, gäbe es da nicht diesen kleinen Haken: Die Rückkehr des Zusatzbeitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn während der Beitrag zur Krankenversicherung selbst um 0,9 Prozent gesenkt wird, dürften die Krankenkassen ab Januar des kommenden Jahres einen geänderten Zusatzbeitrag erheben.
Änderung beim Zusatzbeitrag
Nachdem die Zusatzbeiträge für die in Finanznot geratenen Gesetzlichen Krankenkassen eingeführt wurden, lag dieser maximal bei 37,50 Euro. Nach der Änderung ist dies nicht mehr der Fall, den maximalen Betrag nach oben hin gibt es nicht mehr. Die jeweiligen Kassen können damit selbst entscheiden, ob sie den Zusatzbeitrag erheben wollen oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe.
Der zusätzliche Beitrag, den die Versicherten erneut alleine werden tragen müssen, wird ausschließlich einkommensabhängig prozentual berechnet und erhoben. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen, welche den Zusatzbeitrag einführen, diesen auf 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens festlegen werden. Damit ist es für die Gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, das Niveau beim Beitrag von 2014 wieder zu erreichen und durch die Senkung des Krankenkassenbeitrags keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen.
Ein Witz mit Ansage
Die Krankenkassenbeiträge werden gesenkt, dafür kehrt der Zusatzbeitrag zurück. Für die meisten gesetzlich Krankenversicherten, wenn nicht gar für alle, wird dies im Laufe der Zeit bedeuten, dass sie einen Beitrag zahlen müssen, der mindestens genauso hoch ist wie der im noch laufenden Jahr oder sogar noch einen höheren Beitrag. Falls der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse die von Experten vermuteten 0,9 Prozent sogar übersteigen wird. Die Versicherten haben damit rein gar nichts von der Senkung der Kassenbeiträge und müssen im schlimmsten Fall sogar mehr zahlen als noch in diesem Jahr.
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Krankenkassen können sich mit Benachrichtigung Zeit lassen
Eilig werden es die Gesetzlichen Krankenversicherung wohl kaum haben mit der Benachrichtigung ihrer Mitglieder. Bis 31. Dezember 2014 haben die Krankenkassen Zeit, ihre Mitglieder über die Einführung des neuen Zusatzbeitrags zu informieren, wenn sie diesen ab 1. Januar 2015 einführen wollen.
Damit ist die Frist gegeben, die vier Wochen zum Ende des Monats beträgt, ab welchem der Zusatzbeitrag erhoben werden soll. Für die Versicherten ist damit überhaupt keine Planbarkeit hinsichtlich ihrer Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr gegeben. Immerhin ist es möglich, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, das in Kraft tritt, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben. Der Krankenkasse kann dann außerordentlich gekündigt und zu einer anderen Gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt werden.
Beiträge zur Gesetzlichen Pflegeversicherung steigen
Auf das kommende Jahr soll es eine Ausweitung der Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung geben. Deshalb wird zum 1. Januar 2015 das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft treten. Dabei werden
- die ambulanten Leistungen aufgestockt um 1,4 Milliarden Euro,
- die stationäre Pflege erhält etwa 1,0 Milliarden Euro mehr aus der Pflegekasse.
- Heraufgesetzt werden zudem die Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten sowie die Angehörigen, die pflegen.
Der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung steigt auf 2015 um 0,3 Prozent an. Ab 1. Januar kommenden Jahres liegen die Beiträge damit auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, weshalb jeder in die Pflegekasse einzahlen muss und es keine Befreiung von der Versicherungspflicht gibt.
Lebensversicherungsreformgesetz tritt 2015 in Kraft
Neben den Änderungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Gesetzlichen Pflegeversicherung ändert sich im kommenden Jahr ebenso einiges bei der Lebensversicherung. Das Lebensversicherungsreformgesetz wird zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, auf die Versicherten werden damit einige Änderungen in diesem Bereich dazukommen.
Für Neuverträge der Lebensversicherung, wie für Verträge über Riester Rente und Basisrente wird ab kommendem Jahr ein neuer Garantiezins gelten. Bislang liegt dieser noch auf 1,75 Prozent, wird aber für Neuverträge, die ab dem 1. Januar abgeschlossen werden, nur noch bei 1,25 Prozent liegen. Der Garantiezins ist der Zinssatz, der garantiert von den Versicherungen gezahlt wird auf den Anteil am Versicherungsbeitrag, der gemäß des Vertrags als Kapital angespart wird.
Neues Gesetz gilt nicht nur für Altverträge!
Wer jetzt sagt, das geht mich alles nichts an, ich habe ja meine Lebensversicherung längst abgeschlossen, der wird sich ab 2015 möglicherweise eines Besseren belehrt wissen. Das Lebensversicherungsreformgesetz gilt, anders wie der gesenkte Garantiezins, nicht nur für Neuverträge, sondern bezieht zugleich alte Lebensversicherungen mit ein.
Surftipp: Checken Sie Ihre Versicherung und Tarife
Das heißt, je schlechter der Lebensversicherer, bei dem man seinen Vertrag hält, finanziell gestellt ist, desto weniger erhält der Versicherte aus den Bewertungsreserven. Hierbei gibt es ab Januar des kommenden Jahres, anders als noch aktuell, andere Vorgaben wie bisher. Noch bis zum 31. Dezember 2014 gilt eine 50 prozentige Beteiligung des Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherung. Ab 1. Januar des kommenden Jahres hingegen wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven von der Kapitaldecke des Versicherers abhängig gemacht. Im schlimmsten Fall droht dann ein „Null-Geschäft“ bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Für Verbraucher, die dies nicht hinnehmen wollen, bleiben nur wenige Möglichkeiten, um diese wichtige Änderung zu umgehen:
- Die Lebensversicherung so schnell wie möglich zu kündigen oder aber
- zu verkaufen.
Für den Verkauf einer Kapitalbildenden Lebensversicherung gibt es zahlreiche verschiedene Anbieter. Wer seine Lebensversicherung weder kündigen noch verleihen möchte, für den bleibt die Möglichkeit, durch das Beleihen der Lebensversicherung ein Policendarlehen aufzunehmen, wenn es finanziell mal eng werden sollte. Im letzteren Fall läuft sogar der Versicherungsschutz der Lebensversicherung weiter, was bei einer Kündigung oder einem Verkauf des Vertrags nicht der Fall ist.
Jetzt noch schnell eine Lebensversicherung abschließen?
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, falls man noch gar keine Kapital ansparende Lebensversicherung hat, aber eine solche noch zu halbwegs guten Bedingungen abschließen möchte, dies noch vor Ende dieses Jahres zu tun.
Damit würde der noch geltende Garantiezins in den Vertrag einfließen und wenn die weiteren Konditionen der Lebensversicherung auch stimmen sollten, kann sich dies lohnen. Vorausgesetzt, man schließt seine Versicherung bei einem solventen Lebensversicherer ab, der genug in den eigenen Kassen hat, um seine Versicherten auch in den kommenden Jahren an den Bewertungsreserven beteiligen zu können!
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse: