Ab 2015 geht nichts mehr ohne Elektronische Gesundheitskarte!

© Falko Matte - Fotolia.com

Viele Bundesbürger mögen sie nicht – Datenschützer und Verbraucherschützer sind mitunter immer noch sehr skeptisch – doch die Kassen und die Ärzte haben sich durchgesetzt: Ab kommendem Jahr geht ohne Elektronische Gesundheitskarte gar nichts mehr für Gesetzlich Versicherte, wenn sie zum Arzt wollen.

Das heißt: Wer ab 1. Januar 2015 zum Arzt geht und nur seine alte Krankenversicherungskarte hat, der wird zwar behandelt, die Karte selbst kann jedoch nicht mehr eingelesen werden. Der Versicherte hat dann die Pflicht, innerhalb einer bestimmten Frist einen Nachweis über seine Krankenversicherung zu erbringen.

Das Ende der Übergangsphase ist bald erreicht

Mit dem kommenden Jahr ist das Ende der Phase, in welcher beide Krankenkassenkarten, die alte Krankenversicherungskarte und die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) noch nebeneinander akzeptiert wurden, erreicht. Nachdem die Krankenkassen längst auf die Tube drückten und nur noch die eGK akzeptiert gesehen wollten von den Ärzten, schob der Gesetzgeber eine längere Frist als gedacht für den Übergang von der normalen Versicherungskarte hin zur Gesundheitskarte aus elektronischer Basis ein.

Die Übergangsphase war dazu gedacht, dass die Gesetzlich Krankenversicherten, die noch keine solche eGK haben, diese noch beschaffen können und nicht plötzlich ohne Versichertenkarte dastehen. Doch selbst diese lange Dauer, in der beide Karten akzeptiert wurden von den Ärzten, brachte nichts. Immer noch sind zahlreiche Bundesbürger ohne eine Elektronische Gesundheitskarte, doch die Zeit wird langsam knapp für die Versicherten.

Noch zahlreiche Versicherte ohne Elektronische Gesundheitskarte

Im August dieses Jahres fiel die Entscheidung, dass mit dem Beginn des kommenden Jahres die bisherige Krankenversicherungskarte nicht mehr gültig sein wird. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßte die damalige Entscheidung. Gassen: „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die „alte“ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können.“

Davor hatte es zeitweise eine Verwirrung um die Fristen und die Gültigkeit der nun tatsächlich nur noch bis zum 31. Dezember 2014 gültigen Versicherungskarte für gesetzlich Krankenversicherte gegeben. Doch selbst der lange Vorlauf von August bis heute, knapp vier Monate später, hat nicht gereicht, damit wirklich alle Versicherten mit der Elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet werden konnten. Neben zahlreichen Verweigerern scheint es andere Versicherte schlichtweg nicht zu interessieren oder aber es fehlt immer noch an den entsprechenden Informationen, die sie eigentlich längst mehrfach von ihrer Krankenkasse hätten erhalten müssen bzw. erhalten haben.

Nun heißt es sich zu beeilen!

Bis zum Ende dieses Jahres sind alle gesetzlich Krankenversicherten dazu aufgefordert, sich endlich eine Elektronische Gesundheitskarte zu besorgen, um ab kommendem Jahr ohne Probleme beim Arzt behandelt werden zu können. Da bei den Geschäftsstellen von der Abgabe des für die eGK benötigten Passbildes bis zur Herstellung der Gesundheitskarte selbst einige Tage vergehen, sollten sich die betroffenen Versicherten beeilen. Über die Weihnachtstage wird es schwierig sein, eine solche Karte zu erhalten und dann ist schon fast das Ende des Jahres erreicht. Um ab 1. Januar 2015 dann ohne Unterschrift und der Gefahr der Privatabrechnung beim Arzt behandelt werden zu können, ist die eGK jedoch unerlässlich.

Was für die Elektronische Gesundheitskarte benötigt wird

Für die eGK wird nicht viel benötigt außer einem Passfoto, das biometrisch ist sowie der Unterschrift auf dem entsprechenden Schreiben, das die betroffenen Versicherten bereits weit mehr als einmal erhalten haben dürften, dass das Passbild wirklich sie selbst darstellt. Wer keine biometrischen Passfotos machen lassen kann, da in seiner Nähe kein entsprechendes Fotografen-Angebot besteht oder weil er es nicht selbst bezahlen möchte, der kann sein für die Elektronische Gesundheitskarte benötigtes Foto auch in der Geschäftsstelle seiner Krankenkasse machen lassen.

Ohne ein biometrisches Passbild und ohne die Unterschrift kann die Krankenkasse keine eGK ausstellen lassen, das heißt, der Versicherte hat dann ab Januar 2015 keine gültige Krankenversichertenkarte mehr und muss bei jedem Arztbesuch dann erneut eine Unterschrift leisten, dass er überhaupt versichert ist und zudem einen entsprechenden Nachweis einreichen.

Verweigern geht nicht mehr

Nicht nur die gesetzlich Versicherten, welche es schlichtweg vergessen haben, sich um die Erstellung ihrer Elektronischen Gesundheitskarte zu kümmern, werden kommendes Jahr dann vor Problemen stehen. Sondern auch jene Versicherten, welche sich der eGK aus Bedenken in Sachen Datenschutz verweigert haben, können sich dann nicht mehr gegen die Gesundheitskarte wehren.

Trotz Bedenken von Datenschützern und Verbraucherschützern haben sich die Befürworter der eGK durchsetzen können. Wie weit die Gesundheitskarte tatsächlich später relevante und sehr sensible Daten enthalten wird, ist bislang noch nicht absehbar. Es wird aber kaum vermeidbar sein, dass auf der eGK irgendwann Röntgenbilder etc. abgespeichert werden, da dies die Mitbehandlung und Weiterbehandlung von Hausärzten, Fachärzten und Spezialisten deutlich einfacher machen würde wie dies bisher der Fall ist.

Was ändert sich mit der neuen elektronischen Krankenversichertenkarte?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Rechtzeitig Nachweis erbringen oder selbst bezahlen

Gesetzlich Krankenversicherte, die ab dem 1. Januar 2015 zum Arzt gehen und keine Elektronische Gesundheitskarte haben, müssen dem behandelnden Arzt binnen zehn Tagen nach der Behandlung einen Nachweis der Krankenkasse erbringen, dass sie über diese auch tatsächlich versichert sind. Dazu muss vor der Behandlung eine Unterschrift geleistet werden über die Versicherung.

Wird der Versicherungsnachweis dann nicht innerhalb der genannten Frist erbracht, kann der behandelnde Arzt eine Privatabrechnung erstellen. Der Versicherte muss dann seine Behandlungskosten selbst tragen. Wenn es sich um eine Hausarztbehandlung oder eine Behandlung beim Facharzt handelt, kann der gesetzlich Versicherte ohne eGK die Kosten für die Behandlung zurückerstattet bekommen, wenn er den Versicherungsnachweis rechtzeitig innerhalb des laufenden Quartals nachreicht.

Beim Zahnarzt sieht dies anders aus. Dieser kann nach den zehn Tagen Frist für das Nachreichen des Nachweises über die Krankenversicherung eine Privatabrechnung erstellen. Muss diese dann jedoch nicht zurückerstatten, selbst wenn der Versicherungsnachweis binnen des laufenden Quartals nachgereicht wird. Das heißt: Wer nicht gewillt ist, sich rechtzeitig vor dem nächsten Zahnarztbesuch eine Elektronische Gesundheitskarte erstellen zu lassen und dann auch noch die Nachweisfrist verpasst, für den kann der „Spaß“ eine eGK schnell richtig teuer werden.

Nur Privatversicherte bleiben außen vor

Keine Relevanz hat die Elektronische Gesundheitskarte indes für privat Krankenversicherte in Deutschland. Diese müssen keine eGK haben bzw. sich besorgen und können nach wie vor zum Arzt gehen, wie sie es gewöhnt sind. Für gesetzlich Versicherte, welche die Gesundheitskarte ablehnen und eine solche nicht haben wollen, bleibt dann nur eines: Aus der Gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung zu wechseln, insofern es ihnen möglich ist.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

2 Gedanken zu „Ab 2015 geht nichts mehr ohne Elektronische Gesundheitskarte!“

  1. Ich bin privat versichert und will eine Gesundheitsheitskarte haben. Im Ausland bekomme ich im Krankheitsfall nichts auf Rechnung, weil ich dort als „versicherungslos“ gelte. Habe schon mehrmals bei meiner privaten Krankenversicherung nachgefragt. Aber ich bekomme sie nicht. Was nun? Ich hoffe jedes Mal im Ausland, dass ich mir nichts breche oder sonst wie ins Krankenhaus muss. Denn mehrere tausend Euro im Voraus zu zahlen ist ein Unding!

    1. Tatsächlich ist es so, dass auch gesetzlich Versicherte mit Gesundheitskarte im Ausland vor demselben Problem stehen. Die gesetzliche deckt Gesundheitskosten im Ausland nämlich nicht ab. Es muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Die entspricht einer PKV auf Zeit, in der Regel 6 Wochen. Kleinere Beträge müssen also immer vorgestreckt werden. Sollte aber etwas Größeres passieren empfiehlt der Verband der Privaten Krankenversicherungen, Kontakt zur jeweiligen Kasse aufzunehmen und abzuklären, ob diese in Vorleistung gehen würde. Das ist regelmäßig auch der Fall, sollte es sich um größere Beträge handeln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert