Während der Chef der Techniker Krankenkasse kürzlich noch davon ausging, dass im kommenden Jahr wieder alle Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen werden müssen, gehören diese nun bald der Geschichte an.
Im Jahr 2013 kam das Ende für die Praxisgebühr, im Jahr 2015 soll das Ende des Zusatzbeitrags kommen. So plant es das Bundeskabinett unter Kanzlerin Merkel und schafft damit klare Fakten hinsichtlich der Zukunft für die Gesetzlich Krankenversicherten. Vor einiger Zeit sahen die Planungen noch ganz anders aus. Der Zusatzbeitrag sollte bleiben, jedoch nicht mit einem Maximalbetrag wie bisher versehen, sondern prozentual zum Einkommen berechnet. Zugleich sollte der Krankenkassenbeitrag einheitlich bleiben – und auch hier kommt eine klare Änderung.
Bundesregierung wacht endlich auf hinsichtlich der Beitragsautonomie
Vor einigen Jahren wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds die für den Wettbewerb der Gesetzlichen Krankenkassen so wichtige Beitragsautonomie abgeschafft. Seitdem wurde von vielen Seiten immer wieder beklagt, dass es durch den einheitlichen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung keinen richtigen Wettbewerb mehr unter den Krankenkassen geben würde. Dieser kehrte erst zurück, als der Zusatzbeitrag eingeführt und dann auch von einigen Krankenkassen erhoben wurde – und von anderen nicht.
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Die Rückkehr der Beitragsautonomie kommt damit zu einer Zeit, in der es vielleicht wichtiger denn je ist, dass die Kassen auch über die Höhe des Beitrags in einen Wettbewerb miteinander treten können. Ist doch das deutsche Gesundheitssystem zwar gerne das Aushängeschild unseres Landes, ist es jedoch für die Versicherten oftmals teurer als das, was sie für ihr Geld tatsächlich an Leistungen erhalten.
Und: zwar erheben die Krankenkassen derzeit alle noch den gleichen Beitragssatz, aber gerade im Bereich des Service, der eigentlich einer der wichtigsten Bereiche bei einer Gesetzlichen Krankenkasse sein müsste, geht die Schere mitunter sehr weit auseinander. Hier zeigt sich, dass die Kassen zwar gleich viel an Beitrag kosten, dafür jedoch den wichtigen Bereich Service beschneiden, um hier an Kosten zu sparen. Siehe hier auch die Schließung von zahlreichen Barmer GEK Geschäftsstellen, welche die Krankenkasse kürzlich bekanntgegeben hatte.
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Mindestsatz liegt bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts
Der Mindestsatz für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung soll ab kommenden Jahr dann den Planungen nach bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts liegen. Derzeit gilt noch ein Beitragssatz von 15,5 Prozent, den jede Krankenkasse berechnet, da derzeit die Beitragseinheit und nicht die Beitragsautonomie besteht in Deutschland.
Ab 2015 können die Kassen dann den Beitragssatz wieder selbst gestalten, diesen beispielsweise auf 14,6 Prozent und damit den Mindestsatz senken, oder aber sogar auf 16 Prozent erhöhen. Auf die Gesetzlich Krankenversicherten kommen dann jedoch Mehrkosten zu. Der Beitragssatz wird im kommenden Jahr dann wie gehabt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, jedoch nur 50 Prozent zu 50 Prozent beim Mindestbeitragssatz. Sobald eine Krankenkasse einen über diesen Mindestsatz hinausgehenden Beitrag erhebt, muss der Arbeitnehmer den Restanteil aus eigener Tasche bezahlen, und damit quasi eine Art indirekten Zusatzbeitrag entrichten – nur dass dieser eben nicht mehr so bezeichnet werden kann.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Da die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung ab kommenden Jahr wieder ganz anders gestaltet werden, als es noch in diesem Jahr der Fall ist, steht natürlich auch die Frage der Beitragserhöhungen im Raum.
Informationen zum Thema „Kündigung“
Hierfür ist zu erwarten, dass ähnlich der Erhebung der Zusatzbeiträge ein Sonderkündigungsrecht eingeführt wird, nach dem Versicherte, die nach der Erhöhung des Beitragssatzes nicht mehr bei ihrer Krankenkasse verbleiben wollen, bei dieser außerordentlich kündigen können. Ob dies dann bereits ab dem Mindestsatz der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.