Krankenkassen im Krisenmodus: Steigen die Zusatzbeiträge 2023?

Die Kosten steigen, die Rücklagen sind (zumindest teilweise) aufgebraucht und die Krankenkassen rechnen 2023 mit einer Finanzierungslücke von rund 17 Milliarden Euro. Davon geht zumindest der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Um die Lücke zu schließen, wäre eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um bis zu 1,1 Prozentpunkte notwendig – so der Stand Anfang März 2022. Damit das allerdings nicht in dramatischer Weise passiert, will der Gesetzgeber gegensteuern.

Gesundheitsminister plant Erhöhung im kommenden Jahr

An einer generellen Erhöhung der zusätzlichen Beiträge werden viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen aber 2023 nicht vorbeikommen. So kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, in Kürze einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der einen Anstieg vorsieht. Bisher gibt es allerdings keine Auskunft darüber, wie stark die Erhöhung ausfallen soll. Auch einen Termin für die Vorlage gibt es bisher nicht. Indes soll es sich – wie u. a. der Business Insider berichtete – nicht um den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag (derzeit: 14,6 Prozent) handeln, sondern um den Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt 2022 im Durchschnitt knapp 1,30 Prozent. Nach Berechnungen von Krankenkassen.net verlangen die gesetzlichen Kassen im Schnitt 1,28 Prozent, wobei die Spanne von 0,30 bis 2,50 Prozent reicht.


Um die Finanzierungslücke nicht nur durch zusätzliche Beiträge zu stopfen, sollen weitere Säulen genutzt werden. „Wir müssen an vier Stellschrauben drehen: Effizienzreserven im Gesundheitssystem heben, Reserven bei den Krankenkassen nutzen, zusätzliche Bundeszuschüsse gewähren und die Beiträge anheben“, so Karl Lauterbach gegenüber dfer Neuen Osnabrücker Zeitung.

Krankenkassen gegen höhere Beiträge

Die Krankenkassen haben sich mittlerweile gegen eine Erhöhung der Beiträge ausgesprochen und fordern stattdessen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel die komplette Gegenfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Die Anhebung der Beiträge könne nur „das letzte Mittel sein.“

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