Zum 1. Januar 2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Seitdem müssen gesetzlich Krankenversicherte keine Gebühr mehr für den Besuch beim Arzt bezahlen. Dies bedeutet jedoch nicht zugleich, dass jetzt jeder Facharzt einfach so besucht werden kann, so manches Mal wird dafür immer noch eine Überweisung vom Allgemeinmediziner benötigt. Darauf sollten Patienten achten, damit sie nicht beim Spezialisten zum vereinbarten Termin vor der Tür stehen und dann eventuell nicht behandeln werden können. Zwar benötigt nicht jeder Facharzt eine Überweisung des Hausarztes, in manchen Fällen wird dies jedoch vom behandelnden Spezialarzt vorausgesetzt.
Um hier nicht plötzlich ohne eine Hausarzt-Überweisung beim Facharzt aufzulaufen und dann gegebenenfalls ohne Behandlung wieder nachhause gehen zu müssen, ist es wichtig, sich schon vorab zu informieren. Teilweise weisen die Mitarbeiter der Arztpraxen bereits bei der Terminvereinbarung auf die Notwendigkeit einer Überweisung für gesetzlich Krankenversicherte, nicht immer wird sich dafür jedoch die Zeit genommen. Immer eine Überweisung wird jedoch benötigt, wenn man als Patient an einem so genannten Primärarzt-Verfahren bzw. einem Hausarzt-Modell teilnimmt. Hier ist immer zuerst die Meinung des Allgemeinmediziners einzuholen und damit auch seine Überweisung notwendig, gegebenenfalls gibt es im Notfall abweichende Regelungen, die zu beachten sind.
Für privat Krankenversicherte änderte sich durch die Abschaffung der Praxisgebühr überhaupt nichts. Die nur von den Gesetzlichen Krankenkassen vorgegebene Gebühr wurde von der Privaten Krankenversicherung nicht übernommen. Auch Zusatzbeiträge, die in der GKV zum Auslaufmodell geworden sind, haben in der PKV keine Rolle gespielt. Dennoch kann sich für den einen in der Krankenkasse Versicherten immer noch rechnen, wenn er von seiner Kasse in eine Private Krankenversicherung wechselt. Zum Beispiel wenn er bestimmte Behandlungs- und Heilmöglichkeiten von der jeweiligen Krankenkasse nicht bezahlt wird, im Privattarif dann jedoch Anwendung findet.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz als gesetzlich Krankenversicherter zu erweitern und eine Private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dies ist beispielsweise möglich auch nur für Sehhilfen oder für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Informationen zu privaten Krankenversicherung und zur privaten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie natürlich auch auf unserer Seite.