Vor einigen Jahren wurde die Beitragsautonomie der Gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft, inzwischen gilt ein einheitlicher Beitrag von 15,5 Prozent, wovon 7,3 Prozent vom Arbeitnehmer getragen werden und 8,2 Prozent vom Arbeitnehmer. Nach zahlreichen Diskussionen um die Praxisgebühr und die Zusatzbeiträge wurde Ersteres zum 1. Januar 2013 abgeschafft, und der Zusatzbeitrag wurde zum Auslaufmodell. Gleiche Krankenkassenbeitrag und trotzdem Geld sparen als gesetzlich Krankenversicherter? weiterlesen
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Aktuelles
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21.03.2024 um 14:02 - Für 24 Mio. Kassenmitglieder steigt der Zusatzbeitrag 2024
12.01.2024 um 13:40 - GKV 2023: Erhöhung der Beiträge um 0,3 Prozentpunkt
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