Festzuschuss für Zahnersatz steigt

Zum 1. Oktober 2020 erhöhte sich der Festzuschuss für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 auf 60 Prozent, bei geführtem Bonusheft sogar auf bis zu 75 Prozent.

Zuschuss nur für Regelversorgung

Wer bereits eine Krone, Brücke oder sonstigen Zahnersatz bezahlen musste, wird bestätigen, dass jener ganz sehr teuer werden kann – speziell, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur anteilig übernehmen. Den Rest zahlt der Patient als Eigenanteil aus der eigenen Tasche. Ab Oktober 2020 steigt aber immerhin der Festzuschuss der gesetzlich Krankenversicherten von 50 auf 60 Prozent. Diese Steigerung bezieht sich indes nur auf die Regelversorgung.

Jährliche Kontrolle lohnt sich

Mit einem gut gefüllten Bonusheft, in dem die jährlichen Kontrollen beim Zahnarzt nachgewiesen werden, lässt sich der Festzuschuss sogar auf bis zu 75 Prozent steigern. Bei einem über fünf Jahre (ohne Unterbrechung) geführten Bonusheft klettert der Anteil von 60 auf 70 Prozent, bei mehr als zehn Jahren auf 75 Prozent. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Anteil auch mit einer ausgelassenen Kontrolluntersuchung auf das Maximum erhöhen.

Anpassung von Heil- und Kostenplänen

Wie erwähnt gilt der Festzuschuss lediglich für die Regel- bzw. Basisversorgung. Zusätzliche Leistungen muss der Versicherte selber zahlen, z. B. Keramikkronen oder Implantate. Besteht bereits ein Heil- und Kostenplan für einen geplanten Zahnersatz, kann bei der Krankenkasse eine Anpassung an die neue Regelung beantragt werden. Der genehmigte Heil- und Kostenplan bleibt aber weiterhin nur sechs Monate gültig.

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