Für Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin hat sich seit dem 1. Juli 2019 der Zusatzbeitrag erhöht. Jener liegt jetzt bei 1,30 Prozent. Vorher verlangte die IKK Brandenburg und Berlin lediglich 0,89 Prozent. Betroffene Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht.
Zusatzbeiträge im Schnitt bei 1,03 %
Mit 1,30 Prozent sortiert sich die IKK Brandenburg und Berlin damit im oberen Drittel der Krankenkassen ein, was die Höhe des Zusatzbeitrags betrifft. Durchschnittlich liegt der Zusatzbeitrag sämtlicher Krankenkassen derzeit bei 1,03 Prozent bzw. gewichtet nach Mitgliedern bei 1,08 Prozent. Der höchste Zusatzbeitrag wird aktuell mit 1,70 Prozent angegeben.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Mitglieder der IKK Brandenburg und Berlin, besitzen aufgrund der Anhebung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht, d. h. sie können bis Ende Juli ihr Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ein Wechsel ist damit zum 1. Oktober 2018 möglich. Ohne Sonderkündigungsrecht besteht eine Wechselmöglichkeit erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
203.000 Mitglieder betroffen
Die IKK Brandenburg hat rund 203.000 Mitglieder und rund 245.000 Versicherte. Damit gehört sie zu den kleineren Innungskrankenkassen. Indes sind die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Jahresrechnung 2017: Fehlbetrag von 16 Mio. Euro.
Vor einigen Tagen hat der Verwaltungsrat der IKK Brandenburg und Berlin die Jahresrechnung 2017 vorgelegt. Demnach wies die Bilanz einen Fehlbetrag von ca. 16 Millionen Euro aus. Insgesamt sei das Jahr allerdings besser als befürchtet ausgefallen. Die Beitragseinnahmen stiegen um fast zehn Prozent. Gleichzeitig kritisierte die Krankenkasse einige Entwicklungen im Gesundheitswesen und drückende Mehrkosten in der Hochpreisregion Berlin.