Gesetzlich Krankenversicherte profitieren ab 2019 von einem geteilten Beitragssatz und Senkungen beim Zusatzbeitrag

Entlastung für gesetzlich Versicherte bei den Krankenkassenbeiträgen

Ab dem 1. Januar 2019 greift die von der großen Koalition beschlossene paritätische Aufteilung der Ersatzkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Gegenstand der Neuerung ist der Zusatzbeitrag, der bislang von den Versicherten alleine aufgebracht werden musste. Ab 2019 gilt wieder die im Jahr 2005 aufgehobene paritätische Beitragszahlung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen also wieder gleichermaßen für den Zusatzbeitrag auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusatzbeitrag wird künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen.
  • 37 Krankenkassen senken den Zusatzbeitrag für 2019.
  • Beitragskosten reichen von 14,8 Prozent bis 16,2 Prozent.
  • Beitragsanpassung in der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber Entlastung in der Arbeitslosenversicherung.
  • DAK und KKH berechnen den höchsten Zusatzbeitrag.

Zusatzbeitrag wird von den Kassen festgelegt

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird 2019 günstiger
© shironosov/ iStock/Getty Images

Während beim Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einheitlich bei allen Ersatzkassen 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt, können die Ersatzkassen den Zusatzbeitrag willkürlich nach eigenem Ermessen festlegen.

Die Bandbreite reicht von 0,2 Prozent bis hin zu 1,6 Prozent bei der BKK HENSCHEL Plus. Im Jahr 2018 gab es sogar zwei regional begrenzte Kassen, die vollständig auf den Zusatzbeitrag verzichteten. In Bezug auf die Höhe des Zusatzbeitrags für das Jahr 2019 gibt es für viele Versicherte noch eine weitere positive Meldung: 36 Krankenkassen senken den Zusatzbeitrag, 50 Versicherer halten ihn zumindest stabil und nur fünf Unternehmen sehen die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung.

Von der Beitragssenkung profitieren 22,0 Millionen Mitglieder, wogegen nur 67.000 von der Erhöhung betroffen sind. Diese haben jedoch aufgrund der Beitragserhöhung das Recht der außerordentlichen Kündigung.

Für 2019 bietet die günstigste Ersatzkasse einen Beitrag i.H.v. 14,8 Prozent an. Der höchste Beitrag läuft bei 16,2 Prozent aus. Ein Vergleich lohnt daher, um Kosten zu sparen.

Wie wirkt sich die Beteiligung des Arbeitgebers am Zusatzbeitrag aus?

Im Jahr 2018 musste ein bei der AOK Bayern Versicherter bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent und 1,1 Prozent Zusatzbeitrag bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro im Monat 336 Euro Beitrag zur Ersatzkasse entrichten (7,3 Prozent zuzüglich 1,1 Prozent). Ab Januar 2019 reduziert sich sein Beitrag auf 314 Euro, eine Einsparung von 22 Euro monatlich bzw. 264 Euro im Jahr.

Weitere Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen

Während es bei den Beiträgen zur Ersatzkasse zu einer deutlichen Entlastung der Arbeitnehmer kommt, steigen allerdings die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese erhöhen sich um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (Ausnahme Sachsen, hier tragen die Arbeitnehmer ein Prozent des Beitrages allein, der darüberhinausgehende Anteil wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte übernommen). Für kinderlose Beitragszahler erhöht sich der Beitrag auf 3,3 Prozent.

Allerdings müssen Arbeitnehmer jetzt nicht befürchten, dass die Erhöhung in der Pflegeversicherung die Einsparung beim Krankenkassenbeitrag nivelliert. Die robuste Arbeitsmarktlage lässt zu, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von bisher drei Prozent auf nun 2,5 Prozent gesenkt wurde. Unter dem Strich können sich die meisten Arbeitnehmer über eine Erhöhung ihres Nettolohns freuen.

Beitragssenkung für Selbstständige?

Für Selbstständige, die in einer Ersatzkasse versichert sind, hängt es davon ab, ob ihr Versicherer den Zusatzbeitrag senkt. Falls nicht, müssen Freiberufler und Gewerbetreibende künftig durch die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Um Einsparungen zu realisieren, bleibt nur der Wechsel in eine Ersatzkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag.

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