Abschaffung der Praxisgebühr weiter großes Thema

Die Krankenkassen schwimmen in Milliardenüberschüssen, doch nur die wenigsten gesetzlich Versicherten profitieren bislang davon. Während einige Krankenkassen Prämien auszahlen, bleibt das Gros der Krankenversicherten bislang ohne finanziellen Ausgleich für die Überschüsse. Immerhin erheben mittlerweile nur noch wenige Kassen einen Zusatzbeitrag, dennoch stellt dies keine wirkliche Entlastung für alle in der GKV Versicherten dar. Immer noch in der Diskussion ist deshalb die Abschaffung der Praxisgebühr durch den Gesetzgeber. Die Gebühr für den Praxisbesuch in Höhe von 10 Euro fällt für Gesetzlich Versicherte einmal ja Quartal an, für den Arztbesuch und für den Besuch beim Zahnarzt. Anders als oftmals bezeichnet ist die Praxisgebühr jedoch keine Arztgebühr sondern eine Kassengebühr – weshalb viele Ärzte schon lange die Abschaffung dieser verwaltungsaufwändigen und ihnen nichts bringenden Gebühr fordern.

Nun wird auch seitens der Politik der Ruf nach der Abschaffung der Praxisgebühr immer lauter. Bundesgesundheitsminister Bahr macht sich derzeit für das Ende der Praxisgebühr stark, ob er damit durchkommen wird ist angesichts der starken Lobby der gesetzlichen Krankenkassen im Moment jedoch noch fraglich. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich eine Senkung des Kassenbeitrags – oder eine Aufhebung des Einheitsbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies würde einen neuen Wettbewerb für die Kassen schaffen, die dann auch über die Höhe der Krankenkassenbeiträge wieder voneinander unterschieden werden könnten.

Versicherte sollten dann jedoch nicht nur auf den Versicherungsbeitrag achten, sondern auch auf die Leistungen, welche die jeweilige Kasse bietet. Und auch der Service ist ein wichtiger Punkt bei der Krankenversicherung. Hierbei punkten oftmals die Privatversicherer, die in der Privaten Krankenversicherung teilweise deutlich bessere Leistungen bieten, aber auch im Service oftmals deutlich besser sind als die Krankenkassen. Dies zeigt sich zwar dann auch in der Höhe des Beitrags zur PKV, dafür können sich Versicherte oftmals über einen besseren Service und einen erweiterten Leistungskatalog freuen. Nur von den Billigtarifen in der Privaten Krankenversicherung sollte man lieber Abstand halten. Hierbei gibt es zwar einen niedrigeren Beitrag, dafür aber auch deutlich weniger Leistungen. Denn: die Privaten Krankenversicherer sind nur im Basistarif an den gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog gebunden, ansonsten erfolgt eine freie Zusammenstellung, die sich von Versicherer zu Versicherer sehr voneinander unterscheiden kann.

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