Wer als Angestellter tätig ist, und die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen nicht überschreitet, muss von seinem Arbeitgeber in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Doch nicht jede Kasse ich gleich gut, weshalb es empfehlenswert ist, bei der Wahl der Krankenkasse auf die Leistungen zu achten.
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds haben viele Versicherte nur die Zusatzbeiträge im Auge gehabt, den Leistungen der Krankenkassen jedoch keine Priorität eingeräumt. Aber gerade hier gibt es zahlreiche Unterschiede in der GKV, über die sich Gesetzlich Krankenversicherte klar sein sollten.
Zwar gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, dieser ist aber nur für den größten Teil der Leistungen der Krankenkassen vorgegeben. Einen kleinen Teil der Kassenleistungen sind Individualleistungen, die jede Krankenkasse selbst festlegen kann. Das bedeutet: der Beitragsprozentsatz zur GKV ist für alle gleich, es gibt jedoch je nach Kasse ganz unterschiedliche Leistungen. Dies könnten Impfungen sein, die Kostenübernahme bei der Behandlung durch den Heilpraktiker, besondere Prophylaxe-Leistungen wie die Komplettübernahme der Kosten für Gesundheitskurse etc.
Ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen kann deshalb, trotz identischem Prozentsatz beim Beitrag finanziell durchaus lohnenswert sein. Nicht jede Krankenkasse bezahlt die gleichen Leistungen, diese sind individuell gehalten und unterscheiden sich von Kasse zu Kasse mitunter erheblich.
Vor einem Krankenkassenwechsel sollten deshalb die Leistungen der zukünftigen Krankenkasse genauer unter die Lupe genommen werden, erst danach ist eine Entscheidung für eine neue Krankenkasse empfehlenswert (siehe dazu auch unseren Ratgeber hier). Und wer dann in anderen Krankenkassen nicht die Leistungen erhält, die er möchte, jedoch nicht in die Private Krankenversicherung wechseln kann, für den ist eine entsprechende Private Zusatzversicherung das Empfehlenswerteste.