In gut drei Monaten ist es soweit, die Geschichte der geschlechterspezifischen Versicherungstarife endet. Ab 21. Dezember 2012 wird es für neue Versicherungsverträge nur noch geschlechterneutrale Tarife geben, die so genannten Unisex-Tarife, die bereits jetzt für einigen Unmut sorgen. Aller Voraussicht nach werden nur bei wenigen Verträgen die Beiträge günstiger werden, ansonsten wird es wohl rasant in die Richtung gehen, welche die „teureren“ Geschlechter bislang vorgaben.
Die Unisex-Tarife erfüllen damit mitnichten die Bestrebung, dass sie geschlechtsneutral sein müssen, sondern werden teilweise wohl nur der Beitragshöhe folgen, die es bislang für das im Beitrag höher angesetzte Geschlecht gab. Bislang gibt es einige Berechnungen, in wie weit die Versicherungsbeiträge bei den Unisex-Tarife steigen bzw. sinken könnten – dies dürften jedoch bislang nur Prognosen sein. Ob diese dann der Realität standhalten werden ist eine andere Frage. Bislang haben die meisten Versicherer noch keine endgültigen Unisex-Tarifverträge vorgelegt, sondern nur Übergangsverträge. Ein umfassender Vergleich der neuen Unisex-Versicherungstarife ist deshalb bislang kaum möglich.
Bei den Versicherungen, bei denen ab 21. Dezember dieses Jahres bei Neuverträgen mehr zu zahlen ist, sollte deshalb möglichst früh vorher noch ein Abschluss einer Versicherung erfolgen, um nicht der oder die Leidtragende der Unisex-Tarife zu sein.
Bei der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung beispielsweise gehen für Frauen die Tarife hoch, für Männer müssen sie stattdessen je nach Vertrag nicht zwangsläufig gleichzeitig sinken. Bei der PKV, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Privaten Rentenversicherung, der Rürup Rente und der Pflegetagegeldversicherung werden die Beiträge für Frauen mehr oder minder leicht sinken, für Männer gehen die Tarife nach oben.
Je nach Geschlecht und Versicherung sollte man sich deshalb entweder vor der Einführung der Unisex-Tarife zu einem Versicherungsabschluss entscheiden oder den 21. Dezember 2012 abwarten, um danach möglicherweise den einen oder anderen Euro zu können. Ob es Sinn machen kann, einen bestehenden Versicherungsvertrag auf den neuen geschlechtsneutralen Tarif umzuschreiben, kann jedoch nur im Einzelfall geklärt werden. Wichtig ist dann auch, dass es dabei dann nicht zum Verlust des bisherigen Versicherungsschutzes oder der bereits eingezahlten Leistungen kommt.