Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf Az: S 8 KR 1061/12

In einer Privaten Krankenversicherung Mitglied zu sein, bedeutet in vielen Fällen auch, nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können. Dies gilt sogar dann, wenn eine Private Krankenversicherung den Versicherten selbst rauswirft, wie ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf (Az: S 8 KR 1061/12) zeigt.

Arglistige Täuschung bei Vertragsabschluss

Geklagt vor dem Sozialgericht Düsseldorf hatte ein seit 2002 freiwillig in der GKV versicherter Mann, der im Jahr 2010 den Wechsel in eine Private Krankenversicherung durchführte. Dabei machte der im Jahr 1962 geborene Versicherte bei den für den Abschluss des Versicherungsvertrags wichtigen Gesundheitsfragen falsche Angaben.

Die Private Krankenversicherung erkannte die unwahren Angaben und es kam zur Anfechtung des Versicherungsvertrags. Da der Versicherte über seinen Gesundheitszustand nicht die Wahrheit gesagt hatte, ging die Versicherung aufgrund seiner Antworten von einer arglistigen Täuschung aus.

Durch die erfolgreiche Anfechtung des Versicherungsvertrags und dessen Aufhebung ergab sich rückwirkend der Sachverhalt, dass der vor dem Sozialgericht Düsseldorf klagende Mann quasi nie privat krankenversichert war.

Zudem gab der Mann an, dass die falschen Angaben über seinen Gesundheitszustand nicht von ihm, sondern vom Versicherungsmakler gemacht wurden. Dennoch war es ihm nicht mehr möglich, in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Dieses Ansinnen führte zur Klage und landete schließlich vor den Düsseldorfer Richtern.
 


 

Klage erfolglos: Richter sahen Zuordnung des Versicherten zum PKV-System

Nach Ansicht des Düsseldorfer Sozialgerichts gehörte der klagende Mann dem PKV-System an, weshalb er nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln konnte. Die Richter gaben an, dass es zwar eine wirksame Anfechtung des Versicherungsvertrags gegeben habe, aber andere Private Krankenversicherungen müssten den Versicherte im angebotenen Basistarif versichern.

Bei diesem Tarif gibt es keine Gesundheitsfragen, die Leistungen im Basistarif der PKV entsprechen dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen.

Nach Auffassung der Richter sieht der Gesetzgeber selbst dann die Pflicht der Aufnahme im Basistarif vor, wenn es schwerste Verletzungen des Versicherungsvertrags gab, wie die im genannten Fall nicht wahrheitsgemäß beantworteten Fragen zum Gesundheitszustand des Versicherten.

Vorsicht bei den Gesundheitsfragen

Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf zeigt, wie wichtig es ist, die Fragen zum Gesundheitszustand, egal ob bei einer Privaten Krankenversicherung, einer Privaten Zusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, richtig zu beantworten. Übernimmt der Versicherungsmakler das Ausfüllen, ist es dringend zu raten, die Antworten vor dem Vertragsabschluss noch einmal gründlich durchzulesen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Warum der Gesetzgeber hohe Barrieren für die Rückkehr legt

Das Urteil der Düsseldorfer Richter hat eine klare Aussage getroffen hinsichtlich der Rückkehr privat Krankenversicherter in die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Sozialgericht bezog sich auf die Vorgaben des Gesetzgebers, der deutlich gemacht hat, dass er nicht möchte, dass die Profiteure der günstigen Tarife der Privaten Krankenversicherung in jungen Jahren nicht in das Solidarprinzip der GKV einzahlen.

Später aber, wenn für sie die Beiträge in der PKV steigen, sich dann von dieser abwenden, und in eine Gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Dort sind die Beiträge relativ stabil und ältere Menschen profitieren von den Beiträgen der Jungen.

Das Solidarprinzip setzt allerdings voraus, dass junge und gesunde Menschen ihren Beitrag leisten, um ältere und kranke Menschen zu unterstützen. Nach dem Generationenwechsel sind sie in derselben Situation und brauchen die gleiche Unterstützung, die sie einst anderen gaben.

Entziehen sich Personen diesem System in der Phase, in der sie andere unterstützen können und kommen dann wieder zurück, wenn sie selbst Unterstützung brauchen, wird dem System die Basis entzogen und es würde kollabieren.
 


 

Wechseln in die PKV will gut überlegt sein

Das Sozialgericht in Düsseldorf hat unter dem Az: S 8 KR 1061/12 eine maßgebliche Entscheidung zur Rückkehrmöglichkeit in die Gesetzliche Krankenversicherung gefällt. Für Versicherte der GKV, welche die Möglichkeit zum Wechsel in eine Private Krankenversicherung haben, will dieser damit gut überlegt sein. Eine Rückkehr ist, aus oben genannten Gründen meist nicht mehr möglich.

Später im Alter, wenn die Beiträge in der PKV deutlich ansteigen, wird dies zu einer finanziellen Belastung, welche viele Versicherte früher oder später nicht mehr tragen können. Mehr Informationen hierzu bietet unserer Ratgeber zum PKV-Beitrag senken im Alter.

Was tun, wenn die PKV-Beiträge zu teuer werden?

Früher oder später kommen privat Krankenversicherte in die Situation, in der die finanzielle Belastung durch die Versicherungsbeiträge zu heftig wird. Es droht ein finanzielles Desaster. Auf die Versicherung zu verzichten ist offenkundig keine ernstzunehmende Alternative.

Das Vertrackte ist, dass der Rückweg in die gesetzliche Versicherung in fast allen Fällen verwehrt wird. Das ist nach der Argumentation von oben zwar verständlich, bugsiert die Betroffenen nun aber in eine schier ausweglose Situation.

Ihnen wurde die Lage beim Versicherungswechsel hin zur privaten Krankenversicherung sicherlich nicht dargelegt. Es standen die Abschlussprovision auf der einen Seite und die günstigeren Versicherungsbeiträge auf der anderen Seite im Fokus.

Die Lösung: ein Tarifwechsel beim selben Versicherer

Es gibt Wege, auch für Alte und Kranke Menschen, die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung drastisch nach unten zu schrauben. Dabei müssen sie weder auf medizinische Leistungen verzichten, noch müssen sie sich erneuten Gesundheitsfragen. Und das funktioniert so:

Die privaten Krankenversicherungen legen beständig neue Tarife auf, um neue Kunden zu werben und die Basis auszubauen. Es gibt einen rechtlichen Anspruch darauf, innerhalb einer Versicherung den Vertrag wechseln zu dürfen, man spricht von einer Tarifoptimierung.

Da Kunden auf diese Weise beim selben Versicherer bleiben, müssen sie bei gleichen Leistungen keine neue Gesundheitsprüfung absolvieren. Auch die Altersrückstellungen bleiben ihnen vollständig erhalten.

Wir haben dazu eine große Ratgebersammlung erstellt und beleuchten das Thema von allen Seiten. Da ein solcher Wechsel für Laien eine enorme Herausforderung darstellt, haben wir uns um eine Kooperation mit dem Marktführer in diesem Bereich bemüht, um unseren Usern eine kompetente Anlaufstelle nennen zu können