Bonustarife der Krankenkassen
Im Zuge der Gesundheitsreformen und der stets sinkenden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten die Krankenkassen eine Vielzahl an Bonustarife an. Sie sollen für mehr Attraktivität sorgen. Aber nicht jeder Bonustarif lohnt sich auch wirklich für die Mitglieder.
Die Leistungen sinken, aber Bonustarife sollen die Versicherten belohnen
In den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen durch das Sozialgesetzbuch festgelegt. Sie sollen eine Grundversorgung des Patienten absichern, jedoch stellt sich diese vielfach nicht als ausreichend heraus.
Aktuell wurden erst wieder Kürzungen bei den Zahnbehandlungen vorgenommen, bei nötigem Zahnersatz darf der Versicherte wieder einmal mehr tiefer in die Tasche greifen. Daher ist es kaum verwunderlich, dass immer mehr Verbraucher sich den Schritt für eine entsprechende Behandlung überlegen.
Jedoch bieten immer mehr Krankenkassen die verschiedensten Bonustarife an, die zum einen für mehr Attraktivität sorgen sollen, aber zum anderen auch eine Art Belohnung für die Versicherten darstellen sollen, wenn sie sich besonders gesundheits- und kostenbewusst verhalten.
Natürlich steht auch der Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Krankenkassen an wichtiger Stelle, denn alle achtzehn Monate hat der Versicherte das Recht, seinen gesetzlichen Versicherungsträger wechseln zu dürfen. Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeber:
Surftipp: Tipps zum Wechsel der Krankenkasse
Durch die Bonustarife sollen einerseits die Mitglieder gehalten werden, aber auch mögliche neue Mitglieder sollen auf die eigenen Bonustarife und Bonusmodelle aufmerksam gemacht werden.
Daher ist es anzuraten, wenn ein Wechsel gewünscht ist, die Krankenkasse auszuwählen, die ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten kann, welches zu dem Versicherten passt. Bei der Suche nach der passenden Krankenkasse unterstützen wir Sie mit unserem Vergleich:
Zu einem gesundheits- und kostenbewussten Verhalten gehören beispielsweise die regelmäßigen Teilnahmen an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ebenso wie Präventionsprogramme, die allerdings qualitätsgesichert sein müssen. Werden diese ausgiebig von den Versicherten genutzt, locken diverse Alternativen wie Geldprämien oder die Erhöhungen von Zuschüssen bei bestimmten Leistungen. Welche Arten der Bonusprogramme die jeweiligen Krankenkassen anbieten wollen, bleibt ihnen selbst überlassen, sie sind in der Gestaltung frei.
Bonustarife können Sach- oder Geldprämien darstellen
Bonustarife sind Wahltarife
Grundsätzlich handelt es sich bei den Bonustarifen um reine Wahltarife, was bedeutet, dass der Versicherte diese in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Denn nicht jeder Wahltarif ist auf für jeden Versicherten wirklich als sinnvoll zu erachten.
Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird
So handelt es sich beispielsweise bei der Beitragsrückerstattung um eine noch risikofreie Variante, da hier ein Bonus von bis zu 600 Euro im Monat ausgezahlt wird, wenn keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen wurde. Jedoch werden chronisch kranke Versicherte davon nicht profitieren können. Denn es zählt nicht nur der Gang zum Arzt dazu, wobei Vorsorgeuntersuchungen von der Beitragsrückerstattung ausgeschlossen sind, sondern ebenso der Erhalt von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Bonushefte der Krankenkassen als Nachweis
Für vielerlei Bonustarife werden Bonushefte von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. So werden beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, die der Versicherte hat durchführen lassen, darin dokumentiert.
Ein sehr gutes Beispiel ist hier der Zahnarzt. Wer zehn Jahre lang die alljährliche Grunduntersuchung wahrgenommen hat und dies mit Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes im Heft hat eintragen lassen, wird bei einem nötigen Zahnersatz einen höheren Zuschuss bekommen als der Versicherte, der im Bonusheft Lücken vorweisen kann. Hier geht es im Endeffekt um bares Geld, so dass es sich in jedem Fall lohnt, alljährlich zur Vorsorge zu gehen. Denn vor dem einen oder anderen Zahnersatz wird kaum ein Verbraucher im Laufe seines Lebens gefeit sein.
Ebenso können Ermäßigungen wie der Wegfall der Praxisgebühr erreicht werden, was sich wiederum für die Mitglieder lohnt, die aus bestimmten Gründen öfter einen Arzt aufsuchen müssen. Selbst Senkungen von Zuzahlungen bei Medikamenten oder Hilfsmitteln sind möglich, wenn das Krankenkassenmitglied an einem bestimmten Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt.
Auf diesem Weg kann sich bereits wieder ein Sparpotenzial ergeben, was sich deutlich in der Haushaltskasse bemerkbar macht – zumal die Teilnahme an den Bonustarifen kostenlos ist.
Allerdings können einige Bonustarife auch Sachprämien beinhalten, wie Sportgeräte oder subventionierte Wellness-Urlaube. Hier wiederum muss jeder für sich selber entscheiden, inwiefern diese Arten der Belohnungen sich für ihn als attraktiv herausstellen.
Die anderen Wahltarife der Krankenkassen
Bonustarife sind Teil der Wahltarife
Die Bonustarife der gesetzlichen Krankenversicherung sind als ein Teil der Wahltarife anzusehen. Allerdings gibt es auch andere Wahltarife, bei denen sich jeder Versicherte genauestens überlegen sollte, ob er sie in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Neben der Beitragsrückerstattung zählen auch weiterhin die Kostenerstattung sowie der Selbstbehalt zu den bekannteren und gängigen Wahltarifen.
Die Kostenerstattung wird im Allgemeinen als risikobehaftet angesehen, auch wenn sie für eine Gleichbehandlung des Patienten beim Arzt sorgen soll. Denn hier muss das Mitglied die Kosten erst selbst bezahlen und erhält dann die Rückerstattung von der Krankenkasse. Werden jedoch Leistungen abgerechnet, die nicht im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinterlegt sind, ist die Differenz vom Versicherten selbständig zu tragen.
Beim Selbstbehalt trägt der Krankenversicherte einen Teil der Kosten selber und wird somit durch niedrigere Beiträge belohnt. Jedoch lohnt sich diese Möglichkeit nur für junge und gesunde Verbraucher, die kaum einen Arzt benötigen.
Ältere Menschen oder chronisch Kranke sind im Normaltarif besser aufgehoben. Bei diesen Wahltarifen wird für gewöhnlich auch eine Bindung an die Krankenkasse als Voraussetzung gesehen, die sich üblicherweise auf ein Jahr beläuft. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch davon unberührt. Die Bonustarife hingegen können selbst von Neumitgliedern sofort in Anspruch genommen werden, die Bindungsfrist greift hier nicht.
Einen Überblick über besondere Tarife und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen liefert unser Ratgeber unter