Urteil des Landgerichts Stuttgart: Az. 19 T 353/11

Wechsel in Basistarif bei Pfändung ist Pflicht

In diesem hier zu behandelnden Rechtsstreit wird die Frage behandelt, ob private Krankenversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit einer Pfändung Berücksichtigung finden müssen oder nicht. Das Gericht kam in seinem Urteilsspruch zu dem Schluss, dass durch einen Wechsel in einen branchenweit einheitlichen Basistarif auch die pfändbaren Beträge gesteigert werden können.

Diesem komplexen Fall wird der nachfolgend kurz geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt.

Ausgangsbasis für den Rechtsstreit war ein Schuldner, der eine monatliche Rente von 1.973,72 Euro bezogen hatte. Diese Person bezahlte an einen Krankenversicherer im Monat 741,37 Euro an Beiträgen.

Ein Gläubiger betrieb eine Zwangsvollstreckung geschuldeter Beträge, wobei der monatlich zu pfändende Anteil bei max. 140,78 Euro lag. Dies hatten die Berechnungen ergeben. Allerdings empfand der Gläubiger diesen Betrag als zu gering. Er war der Meinung, dass ein viel höherer Pfändungsbetrag durch den Wechsel des Schuldners in den Basistarif der Krankenkasse zu erreichen wäre.

Gericht beschließt Tarifwechsel zugunsten des Gläubigers

In diesem Fall hat das zuständige Landgericht in Stuttgart zu Gunsten des Gläubigers entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der seitens der Drittschuldnerin zu berücksichtigende Betrag für die Beiträge des Schuldners zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den gesetzlichen Beitragssatz der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen sei.

Wenn diese Betragsgrenzen überstiegen würden, dann käme dieses auch einem Überschreiten des „Rahmen eines Üblichen“ gleich wie es in der ZPO nach § 850 e Nr. 1 Satz 2 lit. B geregelt ist.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Basistarif bzw. dessen Berechnung, den pfändungsfreien Betrag für einen privat Versicherten darstellt. Er hat keinen Anspruch darauf besondere Leistungen seiner privaten Krankenversicherung zu behalten und zu bezahlen, wenn gegen ihn eine erfolgreiches Pfändungsverfahren läuft.

Um seine Schuld schnellstmöglich zu tilgen muss er in diesem Fall in den günstigeren Basistarif wechseln, damit ihm ein größerer Betrag pro Monat zur Tilgung seiner Schulden zur Verfügung steht.