Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 4 KR 3786/13)

Krankenkassen zahlen nicht für Cannabis, selbst wenn es sich dabei um medizinische Produkte handelt

Wer Cannabis konsumieren will, darf nicht auf Unterstützung seiner Krankenkasse setzen. Soweit so klar. Interessant ist jedoch, dass diese Regelung auch gilt, wenn es sich um medizinische Cannabisprodukte handelt, die für den Patienten die einzige Behandlungsmöglichkeit sind, sich medizinisch und ethisch vertretbar behandeln zu lassen.

Grund für diese Verweigerungshaltung der Krankenkassen: es fehlt die Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nur wenn diese vorliegt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung.