Bundesarbeitsgericht Az. 10 AZR 637/13

Bei Gesundheitsproblemen keine Nachtschicht

Wer als Schichtarbeiter Gesundheitsprobleme hat, die einen Nachteinsatz unmöglich bzw. nicht mehr zumutbar machen, kann verlangen, am Tag eingesetzt zu werden. Dies beschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil unter Az. 10 AZR 637/13.

Im verhandelten Fall ging es um eine Krankenschwester, die aufgrund einer Krankheit mit Medikamenten versorgt wurde, welche sie schläfrig machten. Auf diesen Umstand hat der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen und die Krankenschwester bei der Schichtplanung entsprechend tagsüber einzuplanen. Nach Ansicht des Gerichts war die Krankenschwester voll arbeitsfähig – nur eben nicht nachts.

Dem Krankenhaus, gegen das die Krankenschwester geklagt hatte, sei es laut Bundesarbeitsgericht bei rund 2.00 Beschäftigten zuzumuten, besondere Rücksicht auf diesen Fall bei der Schichtplanung zu nehmen.

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