Ratgeber Reiseimpfungen

Urlaubsreise in ein fernes Land, ein Arbeitsaufenthalt in Afrika oder Asien. Wer weit reisen möchte, der begibt sich in ganz andere Gefilde. Auch hinsichtlich der Gefahren von Krankheiten, die dort auf uns Europäer lauern.

An Reiseimpfungen zu denken, ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen, die vor der Abreise getätigt werden sollten. Viele Bundesbürger sind hierbei immer wieder verunsichert, welche Impfungen sie für welches Land benötigen, und ob diese von ihrer Krankenkasse oder ihrer Krankenversicherung übernommen werden.

Dabei gilt eine wichtige Regel für Versicherte: Reiseimpfungen sind keine Standardimpfungen. Eine Kostenübernahme oder Kostenerstattung durch die Kassen erfolgt nur dann, wenn diese solche Impfungen in ihrem Leistungskatalog haben.

Die Krankenkassen agieren hier auf Basis der eigenen Leistungen, eine Pflicht zur Kostenübernahme bei Reiseimpfungen für Urlaubsreisende haben sie nicht. Eine Impfprophylaxe ist jedoch auch bei fehlender Erstattung der Kosten zu empfehlen.

Impfungen je nach Reiseland sogar vorgeschrieben

Die Bedingungen, welche Reisende und im Ausland Tätige erwarten, sind von Land zu Land, von Klimazone zu Klimazone, und von den Gegebenheiten her sehr unterschiedlich.

Deshalb gibt es Länder, für welche Impfungen empfehlenswert sind, und Länder, für welche Reiseimpfungen sogar zwingend vorgeschrieben sind.

Zu den vorgeschriebenen Impfungen je nach Reiseland gehören die Reiseimpfungen zu Gelbfieber und zu Meningokokken-Meningitis.

Die Vorgaben für Reiseimpfungen können sehr unterschiedlich sein. Nicht jedes Land, in welchem Gelbfieber vorhanden ist, werden solche Gelbfieberimpfungen im Vorfeld auch vorgeschrieben. Hier heißt es, rechtzeitig nachzuhaken, ob ich mich zwingend impfen lassen muss, oder eine solche Impfung von selbst, aus Gründen der Erhaltung meiner Gesundheit, vornehmen lasse.

In Ländern, in denen die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben ist, müssen zwischen Impfung und Einreise mindestens zehn Tage liegen. Zudem darf diese Reiseimpfung nach aktuellem Stand nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Eine Cholera-Impfung ist heutzutage kein Muss mehr. Es kann jedoch sein, dass bei der Einreise an der Grenze eine Impfbescheinigung vorgezeigt werden muss, wenn man vorher in einem Infektionsgebiet war. Hat man eine solche Bescheinigung nicht, kann die Einreise verweigert werden.

Empfehlenswert ist die Impfung gegen Cholera jedoch, wenn in Länder gereist wird, in denen es vorher Naturkatastrophen gab oder in Flüchtlingslagern der Ausbruch von Cholera vorhanden ist, oder aber ein solcher befürchtet wird.

Eine Impfbescheinigung für Meningokokken-Meningitis verlangt Saudi-Arabien, wenn Pilger zur Wallfahrt nach Mekka reisen wollen. Hierfür gilt: die Impfung muss mindestens zehn Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein. Längstens aber drei Jahre vor der Reise bzw. dem Aufenthalt in Saudi-Arabien.

Bei der Reiseimpfung ist ein Vierfach-Impfstoff gegen Meningokokken-Meningitis vorgeschrieben, für die Typen A, C, W 135 und Y. Dies sollte beachtet werden, damit auch alle vier Meningokokken-Typen auf der Impfbescheinigung angegeben sind.

Empfehlenswerte Reiseimpfungen

Neben den bereits genannten Impfungen für die Reise und den Auslandsaufenthalt gibt es noch weitere Impfungen, die je nach Land empfehlenswert sind und zum Teil auch von den Gesetzlichen Krankenkassen und/oder der Privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Diese sind: Malariaprophylaxe, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B, Grippe, Japanische Enzephalitis, Poliomyelitis, Tollwut, Vogelgrippe und Typhus.

In welches Land die Reise gehen soll, ist relevant dafür, welche Reiseimpfungen rechtzeitig (!) vor der Abreise zu empfehlen sind. Hierbei kann auch der Hausarzt Hilfestellung geben, da er sich häufig am besten auskennt. Aber auch spezielle Tropenmediziner können natürlich im Vorfeld auf ihre Empfehlungen hin angesprochen werden.

Krankenkassen übernehmen nicht alle Reiseimpfungen

Pauschale Leistungen in Sachen Impfungen für Reisen sind bei der Gesetzlichen Krankenversicherung meist Fehlanzeige. Nicht jede Krankenkasse übernimmt jede Impfung, zum Teil müssen die Versicherten die Kosten vorab selbst tragen. Oder generell selbst tragen.

Die Krankenkassen sind nur dazu verpflichtet, die gängigen Impfungen zur Impfprophylaxe in Deutschland zu bezahlen. Darüber hinausgehende Impfungen für Reisen müssen die Kassen nicht bezahlen. Dies liegt im Ermessen und eigenen Leistungskatalog jeder Krankenkasse.

Hierzu ist es zu empfehlen, sich vorher mit der Krankenkasse oder der Privaten Krankenversicherung kurzzuschließen, welche Reiseimpfungen übernommen werden. Zudem ist es wichtig, dass vorab geklärt wird, ob das Vorlegen der Versichertenkarte für die Impfung ausreicht, oder ob für die Reiseimpfung eine andere Form der Abrechnung erforderlich ist.

Welche Reiseimpfungen zahlen Gesetzliche Krankenkassen?

Jede Krankenkasse zahlt die gleichen Impfungen für Reisende? Von wegen! Hierbei gibt es große Unterschiede. Die Leistungen können je nach Kasse ganz anders aussehen, da Reiseimpfungen keine Pflichtleistung der Kassen sind.

Für Krankenversicherte ist es deshalb zu empfehlen, sich vorab bei ihrer Krankenkasse oder Versicherung darüber zu informieren, ob die Krankenversicherung die Kosten für die jeweilige Reiseimpfung übernimmt.

Für Versicherte, welche die Krankenkasse wechseln möchten, kann dies übrigens eines der wichtigen Auswahlkriterien für ihre neue Krankenkasse sein. Für Fernreisende kann es sich finanziell lohnen, genau auf die Leistungen bei den Reiseimpfungen der möglichen neuen Kasse zu achten.

Eine guten Überblick darüber, welche Gesetzliche Krankenkasse welche Impfung erstattet, gibt es unter anderem beim CRM Centrum für Reisemedizin. Die entsprechende Übersicht des CRM finden Sie hier.

Abrechnung nicht immer über Gesundheitskarte möglich

Wenn eine Krankenkasse die gewünschte Reiseimpfung übernimmt, ist dies für den Versicherten eine gute Sache. Spart er, oder sie, dann doch den nötigen Betrag für diese Impfung. Aber: nicht immer ist die Abrechnung der Impfung über die Gesundheitskarte des Versicherten möglich.

Das bedeutet, dass die durchgeführte Reiseimpfung nur dann von der Krankenkasse übernommen wird, wenn ein entsprechender Antrag bei der Kasse gestellt wird. Im Internet gibt es dazu verschiedene Musterschreiben.

Wer sich hierbei unsicher ist, kann auch bei seiner eigenen Krankenkasse nachfragen, ob es dort gegebenenfalls ein solches Musterschreiben für die Übernahme der Kosten der Reiseimpfung gibt.

Nimmt die Krankenkasse eine Erstattung der Kosten vor, die nicht über die Gesundheitskarte direkt abgerechnet werden, muss der Versicherte die Rechnung meist direkt beim impfenden Arzt begleichen, und diese dann bei der Kasse zur Kostenerstattung einreichen.

Wann zahlt die Private Krankenversicherung

Für Privat Versicherte gilt, was für Gesetzlich Krankenversicherte gilt: vor einer Impfung ist es wichtig, sich über die Kostenerstattung zu informieren.

Da in der PKV je nach Versicherung, und je nach Tarif, die Kosten für Reiseimpfungen ganz unterschiedlich übernommen, oder aber nicht übernommen werden, ist es wichtig, vor der jeweils geplanten Impfung die Krankenversicherung zu kontaktieren und wegen der Kostenübernahme nachzufragen.

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Auslandsaufenthalt wegen Arbeit – Arbeitgeber übernehmen die Reiseimpfungen!

Selbst wenn die Gesetzliche Krankenkasse oder die Private Krankenversicherung die Kosten für eine solche Impfung nicht übernimmt, kommt es teilweise zu einer Kostenerstattung bei Fernreisen.

Wer ins Ausland geht, wegen seiner Arbeit, für den übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten für die benötigten oder empfohlenen Reiseimpfungen. Aber: auch hier sollte rechtzeitig nachgefragt werden, ob die Impfkosten direkt übernommen, oder erst im Nachhinein erstattet werden.

Die Kosten für die Reiseimpfungen gelten in diesem Fall als arbeitsmedizinische Vorsorge. Stellt sich ein Arbeitgeber hier quer bei der Kostenübernahme, kann dieser auf die entsprechende Rechtslage gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hingewiesen werden.

Mitunter übernehmen auch die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solche für den Arbeitsaufenthalt erforderlichen Reiseimpfungen. Bei den Privaten Krankenversicherung hängt dies, wie immer bei der Kostenerstattung durch die PKV, vom jeweils gewählten Versicherungstarif ab.

Lieber selbst zahlen, als krank werden

Ansonsten gilt, was für die Gesundheit wichtig ist: sind Reiseimpfungen empfohlen für die Fernreise oder den Auslandsaufenthalt, sollten diese auch durchgeführt werden.

Die Kosten dafür sollten zweitrangig sein, selbst wenn die Krankenversicherung die Impfkosten nicht übernimmt bzw. diese nicht im Nachhinein erstattet.

Anstatt krank zu werden, und im schlimmsten Falle sogar Spätfolgen zu erleiden, sollte keine Fernreise ohne Reiseimpfungen durchgeführt werden. Hier sollte sich jeder Versicherte selbst der Nächste sein, egal ob die Krankenversicherung die Impfungen zahlt oder nicht.

Rechtzeitig impfen lassen!

Wichtig bei Reiseimpfungen ist: die Impfung muss rechtzeitig vor der Abreise erfolgen. Je nach Impfung gelten hier unterschiedliche Vorlaufzeiten bis zur Abreise.

Vor allem wenn eine Impfbescheinigung erforderlich ist, sollte die Impfung entsprechend der Vorgaben durchgeführt werden. Sonst droht im jeweiligen Land ein Einreiseverbot.

Wie lange die Fristen sind, bis die Reiseimpfung greift, lässt sich am besten beim jeweiligen Arzt, welcher die Impfung vornehmen soll, nachfragen.

Impffaulheit kann schlimme Folgen haben

Immer mehr Menschen lassen sich nicht impfen. Weil sie die wichtigen Impfungen einfach vergessen. Oder weil sie zu den Impfgegnern gehören.

Doch nicht durchgeführte wichtige Impfungen, egal ob die gängigen Impfungen hier in Deutschland oder die Reiseimpfungen für die Fernreise, können schlimme Folgen haben.

Vor allem Kinder müssen dann unter den Folgen leiden. Aber auch ganz normale Krankheiten können ohne erfolgte Impfprophylaxe zu schweren Folgeerkrankungen führen. Dies ist z. B. bei Masern der Fall, wenn ein Erwachsener an dieser Kinderkrankheit erkrankt. Weil er diese weder in seiner Kindheit hatte noch mittlerweile dagegen geimpft ist.

Nun mögen von den Impfgegnern viele Argumente auf den Tisch gebracht werden. So manche erweisen sich irgendwann an den Haaren herbeigezogen. Wie die sich mittlerweile als irrig herausgestellte Ansicht, dass Impfungen im Kindesalter zu Autismus führen würden.

Wäre dies wirklich der Fall, wäre Autismus in Deutschland seit Jahrzehnten ein Massenphänomen.

Fazit

Reiseimpfungen sind nach wie vor wichtig. Wer eine Fernreise plant, sollte deshalb den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission folgen.

Ein Hinderungsgrund kann für viele dabei die fehlende Kostenübernahme oder Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse oder die Private Krankenversicherung sein.

Aber wir sind der Ansicht: die Gesundheit sollte immer vorgehen. Nicht ohne Grund werden deshalb Empfehlungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgegeben! Mehr Informationen über die STIKO erhalten Sie hier:

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