Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen 2021

Da der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als Prozentsatz vom Einkommen errechnet wird, muss er irgendwo gedeckelt werden, sollen besser Verdienende nicht absurd hohe Krankenkassenbeiträge zahlen. Diese Deckung erfolgt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze deckelt Höchstbeitrag zur Krankenversicherung

Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird dafür gesorgt, dass der Beitrag für die Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen bei hohen Einkommen nicht ausufert. Verdient ein Versicherter mehr, wird zur Beitragsberechnung die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Aus der Multiplikation von Beitragssatz (derzeit 14,60 Prozent + durchschnittlich 1,70 Prozent Zusatzbeitrag) mit der Bemessungsgrenze von 5.175,00 Euro pro Monat bzw. 62.100,00 Euro pro Jahr (2022: 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050,00 Euro pro Jahr) ergibt sich ein maximaler Krankenkassenbeitrag.
 


 

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze im Zeitverlauf

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich für das Folgejahr festgelegt. In aller Regel folgt sie der Einkommensentwicklung, steigt also von Jahr zu Jahr. Die zeitliche Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Jahr Beitragsbemessungsgrenze
Monatseinkommen Jahreseinkommen
2008 3.600,00 Euro 43.200,00 Euro
2009 3.675,00 Euro 44.100,00 Euro
2010 3.750,00 Euro 45.000,00 Euro
2011 3.712,50 Euro 44.550,00 Euro
2012 3.825,00 Euro 45.900,00 Euro
2013 3.937,50 Euro 47.250,00 Euro
2014 4.050,00 Euro 48.600,00 Euro
2015 4.125,00 Euro 49.500,00 Euro
2016 4.237,50 Euro 50.850,00 Euro
2017 4.350,00 Euro 52.200,00 Euro
2018 4.425,00 Euro 53.100,00 Euro
2019 4.537,50 Euro 54.450,00 Euro
2020 4.687,50 Euro 56.250,00 Euro
2021 4.837,50 Euro 58.050,00 Euro
2022 4.837,50 Euro 58.050,00 Euro
2023 4.987,50 Euro 59.850,00 Euro
2024 5.175,00 Euro 62.100,00 Euro

 

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze im Zeitverlauf

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:


 

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