Im Jahr 2007 wurde die Krankenversicherung für jeden zur Pflicht, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten damals noch 196.000 Personen keinen Anspruch auf Krankenversorgung. Im Vergleich zum Jahr 2011 sankt die Zahl auf 137.000 Menschen, ein Rückgang von 30 Prozent.
Besonders selbstständige und erwerbslose Personen sind häufig nicht versichert. Jeweils 0,80 Prozent dieser Personengruppen hatte in 2011 keine Krankenversicherung. Knapp zwei Drittel der Betroffenen (62 Prozent) waren Männer, 38 Prozent Frauen.
Personen, die längere Zeit ohne Versicherungsschutz sind, haben die Möglichkeit, zur alten gesetzlichen Krankenkasse zurückzukehren. Die gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen. Dies gilt auch für die private Versicherung, die mindestens den Basistarif anbieten muss. Krankenkassen können Beiträge rückwirkend nachfordern, sogar bis zu Beginn der Versicherungspflicht. Ist es den Betroffenen allerdings nicht möglich, die Beiträge aufzubringen, können Krankenkassen diese erlassen oder Ratenzahlung vereinbaren.
Ohne Versicherung wird allerdings eine Notfallversorgung gewährleistet: akute Erkrankungen und Schmerzzuständige werden behandelt, bei Schwangerschaft und Mutterschaft das Erforderliche geleistet. Krankengeld wird nicht gezahlt.