Wer kommt für die Kosten beim Einholen einer zweiten Meinung auf?
Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz. Jedoch stellt sich dem Patienten die Frage, wer die Kosten trägt.
Das Einholen einer zweiten Arztmeinung sichert die bestmögliche Behandlung zu
Geht der Patient zu seinem behandelnden Arzt, wird er nach einer eingehenden Untersuchung eine entsprechende Diagnose erhalten. Sollten berechtigte Zweifel seitens des Patienten an der Diagnose bestehen, hat er das Recht, sich eine zweite Meinung durch einen anderen Arzt einzuholen.
Dieser wird entweder zum gleichen Schluss kommen oder aber einen anderen Befund erstellen. Sehr häufig wird eine zweite Arztmeinung nach einem Zahnarztbesuch eingeholt, denn besonders bei den Zahnärzten können die Diagnosen weit auseinander gehen, was sich möglicherweise durch den zu zahlenden Eigenanteil an den Patienten niederschlägt.
Dies bedeutet, dass sich nicht allzu selten enorme Kosten einsparen lassen. Aber nicht nur dies ist der Grund für das Einholen einer zweiten Meinung. Bei einschneidenden Diagnosen kann damit auch die bestmögliche Behandlung des Patienten sichergestellt werden.
Denn damit ist es möglich, Fehldiagnosen oder Abweichungen in den ärztlichen Befunden festzustellen, die dann einer Korrektur bedürfen. Ebenso wichtig wird das Einholen einer zweiten Arztmeinung dann, wenn es auch um operative Behandlungen geht. Hier sind die Chancen sowie Risiken zu beurteilen, die mit einer Operation einhergehen.
Mit der Untersuchung durch einen zweiten unabhängigen Arzt ergibt sich für den Patienten eine gewisse Transparenz und überdurchschnittliche gute Informationsmöglichkeit, denn immerhin geht es hier um das wichtigste Gut des Menschen, nämlich die Gesundheit.
Allerdings wäre es anzuraten, dann auf den entsprechenden Facharzt zurückzugreifen, der gegebenenfalls auch die Behandlung und Therapie durchführen kann. Wer bereits in seinem eigentlichen Arzt einen fürsorglichen Ansprechpartner vorfindet, wird sogar ausdrücklich angeraten bekommen, eine zweite Meinung einzuholen. Denn das Verständnis für die Skepsis beim Patienten ist in den letzten Jahren enorm angewachsen.
Die Krankenkassen übernehmen nicht zwingend die ganzen Kosten
Wird eine zweite Meinung benötigt, stehen viele Patienten erst einmal vor der Frage, wer dafür die Kosten übernimmt. Im Sozialgesetzbuch 5 sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen nicht zwingend zur Zahlung für das Einholen einer zweiten Meinung verpflichtet sind.
Stehen größere und vor allem für die gesetzliche Krankenversicherung auch teure Operationen bei einem Krankenkassenmitglied ins Haus, die vielleicht als nicht sinnvoll zu erachten wären, und der Patient wünscht aus gutem Grund das Einholen einer zweiten Meinung bei einem anderen Arzt, dann kann er ohne weiteres Rücksprache mit seiner Krankenkasse halten.
Grundsätzlich sind auch die Krankenkassen darauf bedacht, wenn sie unnötige Kosten einsparen können und werden dem Patienten beratend sowie helfend zur Seite stehen. Sie verfügen ebenso über eine Aufstellung von speziellen Ärzten.
Wird dieses Angebot vom Patienten genutzt und einer der angebotenen Fachärzte ausgewählt, wird die Krankenkasse hierfür auch die Kosten übernehmen. Grundsätzlich muss die komplette Untersuchung nicht noch einmal durchgeführt werden, da der Patient den persönlichen Anspruch darauf hat, vom eigenen Arzt die Krankenunterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen.
Dies gilt also auch für die festgestellte Diagnose, die dann entsprechend bestätigt oder jedoch abgeändert wird. Häufig werden dann auch alternative Behandlungsmethoden angedacht, wie beispielsweise bei Rückenproblemen, die schonender für den Patienten sowie kostengünstiger für die Krankenkasse ausfallen.
So manche Erkrankung konnte auf diese Weise schon ohne belastende Operationen wieder geheilt werden. Wer sich vorab grundsätzlich bei seiner Krankenkasse informieren möchte, ob und in welchen Fällen die zweite Meinung von einem anderen Arzt bezahlt wird und welche Richtlinien dafür zu beachten sind, sollte dies beizeiten tun. Denn auch diese Fälle müssen in den Statuten festgelegt sein.
Eine andere Möglichkeit beim Einholen einer zweiten Arztmeinung
Es gibt jedoch noch eine andere Möglichkeit, um eine zweite Arztmeinung zu erhalten und dabei die Kosten so gering wie möglich zu halten. Da in Deutschland eine freie Arztwahl besteht, hat jeder Patient das Recht, zu jeder Zeit einen anderen Arzt aufsuchen zu können.
Erst wenn Untersuchungen anstehen, die vielleicht schmerzhafter Natur sein könnten, wäre es anzuraten, dass der Patient dem Arzt mitteilt, dass es sich hierbei um eine zweite Meinung handelt und bereits eine andere Diagnose besteht.
Dennoch hat auf diese Weise sogar schon ein Arztwechsel stattgefunden, wenn der Verbraucher sich bei dem Arzt, der die zweite Meinung ausgestellt hat, besser beraten und aufgehoben fühlt. Auch in solch einem Fall wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Denn für einen entsprechend positiven Heilungsverlauf ist ein auf Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen Patient und Mediziner notwendig. Mittlerweile wird selbst über das Internet das Einholen einer zweiten Meinung angeboten.
Allerdings sollte dies am besten von verantwortungsbewussten Ärzten durchgeführt werden, damit es nicht zu weiteren Fehlentscheidungen in der Diagnose bei besonders schwerwiegenden Erkrankungen kommen kann.
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