Das Bonusheft und die Zahnzusatzversicherung sorgen für gesunde Zähne
Gesunde und schöne Zähne wünscht sich jeder. Im Laufe der Lebenszeit ist dies nur noch mit entsprechendem Zahnersatz oder anderen Behandlungen zu erreichen. Eine Vielzahl wird durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen, aber ein Bonusheft sowie eine Zahnzusatzversicherung können hilfreich sein.
Schöne und gesunde Zähne sind für jeden wichtig
Gesunde und somit auch schöne Zähne sind für viele der Inbegriff von Selbstbewusstsein und Wohlbefinden. Jedoch wird dieses Vorhaben von den Krankenkassen heutzutage nicht mehr unterstützt. Im Laufe der Lebensjahre wird es immer häufiger wahrscheinlich, dass ein Zahnersatz nötig wird oder eine professionelle Zahnreinigung angeraten wird, welche die Schönheit der Zähne erhält. Aber vor allem steht natürlich auch die Gesundheit des Menschen im Vordergrund, und dass nicht nur bei den Zähnen. Denn wenn das Gebiss erkrankt und nicht wieder instand gesetzt wird, kann dies zweifelsohne auch Auswirkungen auf beispielsweise innere Organe haben. Die gesundheitlichen Folgen durch erkrankte Zähne sind häufig sehr weitreichend. Da reicht es nicht mehr aus, nur die Auswirkung zu behandeln, sondern es muss die Ursache aufgehoben werden. Da jedoch die Krankenkassen mit den vergangenen Gesundheitsreformen die Leistungen drastisch gekürzt oder sogar völlig aufgehoben haben und aus diesem Grund ein nicht unerheblicher Eigenanteil für den Patienten verbleibt, überlegen sich natürlich viele Verbraucher, in welchem Rahmen sie die nötigen Behandlungen durchführen lassen. Denn immer weniger Menschen verfügen über das notwendige Kapital, um aus eigener Kraft für den Erhalt der Zähne sorgen zu können. Letztendlich werden dadurch bedingt die Kosten im Gesundheitswesen auf anderen Gebieten wieder mehr ansteigen, was sicherlich nicht im Sinne der Krankenkassen sein kann und darf. Aber eine Änderung zugunsten des Versicherten ist nicht zu erwarten. Stattdessen werden diverse Bonusprogramme oder Wahltarife angeboten, die das versicherte Mitglied halten und für höhere Zuschüsse sorgen sollen. Und auch die privaten Versicherungsgesellschaften haben sich ausreichend Gedanken darüber gemacht, damit die Gesundheit des Patienten dauerhaft gewährleistet werden kann.
Das Bonusheft der Krankenkasse
Schon seit vielen Jahren ist den Versicherten das Bonusheft für die Zahnbehandlungen bekannt. Hierin wird der jährliche Kontrollbesuch beim Zahnarzt mit einem Stempel der Praxis, Datum sowie der Unterschrift des Arztes oder Unterschriftenbevollmächtigten dokumentiert, so dass für die Krankenkasse erkennbar ist, ob an der Vorsorgeuntersuchung teilgenommen wurde. Das Bonusheft ist für den gesetzlich Versicherten bares Geld wert. Denn bei Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich ein Festkostenzuschuss von 60 Prozent gezahlt. Kann der Verbraucher jedoch ein durchgehend geführtes und somit absolut lückenloses Bonusheft vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er in den vergangenen zehn Jahren an den alljährlichen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat, erhöht sich der Zuschuss auf 75 Prozent. Bei einer umfangreicheren Behandlung, bei der in irgendeiner Form ein Zahnersatz angedacht ist, macht dieses schnell ein paar Hundert Euro aus. Jedoch gesonderte Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung fallen nicht in den bezuschussten Bereich, diese müssen weiterhin vom Verbraucher aus eigener Tasche getragen werden. Der gesetzlich Versicherte sollte aber trotzdem peinlichst darauf achten, dass er wirklich den jährlichen Stempel vom Zahnarzt vorweisen kann. Denn sind eine oder mehrere, zeitliche Lücken im Bonusheft erkennbar, dann verringert sich der Zuschuss umgehend wieder nur auf die festgesetzten 50 Prozent. Dieses gilt ebenso, falls durch verschiedene Umstände das Bonusheft nicht mehr vorhanden ist. Hier sollte beim Zahnarzt darum gebeten werden, dass ein neues Bonusheft mit den bisherigen Untersuchungen erstellt wird, was in der Regel keinerlei Problem darstellt.
Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.
» Zahnversicherungen vergleichenDie Zahnzusatzversicherung fängt weitere Kosten auf
Da aber selbst mit einem höheren Zuschuss noch immer ein erheblicher Eigenanteil beim Verbraucher verbleibt, bieten fast alle privaten Krankenversicherungen eine Zahnzusatzversicherung an. Wer bereits im Besitz einer privaten Krankenzusatzversicherung ist, wird sich um unnötige Zuzahlungen keine weiteren Gedanken machen müssen, denn hier ist der Bereich der Zähne bereits integriert. Für alle anderen kann sich der Abschluss der Zahnzusatzversicherung zweifelsohne lohnen. Denn diese ist in der Regel zu einem günstigen Tarif erhältlich. Integriert sind die Erstattung für die Leistung der professionellen Zahnreinigung sowie das Auffangen des Eigenanteils für einen Zahnersatz. Je nach Tarif ist es möglich, dass der Versicherte alle verbleibenden Kosten erstattet bekommt, oder aber nur noch ein sehr geringer Anteil verbleibt. Um die für sich perfekte Zahnzusatzversicherung zu finden, sollte ein Vergleich über das Internet durchgeführt werden, der Aufschluss über die Leistungen sowie die dafür zu zahlenden Tarife gibt. Vielfach wird bereits damit geworben, dass für lediglich zehn Euro Beitrag im Monat die Versicherung erhältlich ist. Der Abschluss kann dann ebenfalls umgehend online bei dem Versicherer durchgeführt werden. Wichtig sind hierbei die Angaben über das eigene Alter, denn auch dies resultiert sich im monatlichen Beitrag. Je niedriger das Eintrittsalter ist, umso günstiger wird die Versicherung ausfallen. Eine Gesundheitsprüfung findet in der Regel nicht statt, allerdings sollte der Versicherte darauf achten, ob eine Wartezeit eingehalten werden muss. Denn dann wird erst für kommende Behandlungen, die nach der Wartezeit eingeleitet werden, die Kostenerstattung zugesichert. Sicherlich sind auch hier Zahnzusatzversicherungen renommierter Versicherungsgesellschaften erhältlich, die keine Wartezeit integriert haben. Allerdings sind diese im Beitrag wiederum höher angesiedelt, worüber der Vergleich ebenfalls entsprechende Informationen für den Verbraucher bereitstellt.