Leistungen für Heil- und Hilfsmittel bei der Zusatzkrankenversicherung
Während einer medizinischen Behandlung, nach einem Unfall oder einer Operation, aber auch im Alter werden häufig Heil- und Hilfsmittel zum schnelleren Heilungsprozess und Erhalt oder Wiederherstellung der Mobilität benötigt. Die Zuzahlungen, die für diese Verschreibungen anfallen kann eine Krankenzusatzversicherung erheblich mindern.
Kranheit, Mobilität und Nachbehandlung können teuer werden
Neben der Praxisgebühr, die GKV Versicherte einmal im Quartal zu entrichten haben, fallen für Medikamente und die Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln ebenfalls noch Zuzahlungen an. Ging der Behandlung ein Aufenthalt im Krankenhaus voraus, waren bereits dafür während der ersten 28 Tage Zuzahlungen zu leisten. Auch die gesetzlich geregelten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind seit langer Zeit nicht mehr kostenlos für die Versicherten.
Zur Vermeidung zu massiver finanzieller Belastungen wurden Belastungsgrenzen für die Zuzahlungen zu medizinisch verordneten Behandlungen, Medikamenten und Hilfsmitteln geschaffen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt die Belastungsgrenze von nur 1 % des Bruttoeinkommens. Das Problem ist, zur Bemessung der Belastungsgrenze wird nicht nur das eigentliche, berufliche Einkommen oder die Rente heranzogen, sondern das gesamte Familieneinkommen einschließlich der vorhandenen Vermögenswerte. Zur Berechnung gelten am Ende zwar noch Freibeträge, zum Beispiel für die Kinder, doch die finanziellen Lasten bei einer längeren Krankheit können zur finanziellen Bürde werden.
Für die Heil- und Hilfsmittel ist eine Zuzahlung von je 10 % festgelegt. Für die im Krankheits- und Nachbehandlungsfall erforderlichen Hilfsmittel gibt es das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zu solchen Hilfsmitteln gehören Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Überwachungsgeräte bei bestimmten Erkrankungen, Gehhilfen, Rollstühle, Rollatoren und mehr. Ebenfalls fallen unter solche Verschreibungen Kompressionsstrümpfe, Stützbandagen, Gelenkbandagen und andere verordnete Mittel, die zur Heilung oder Minderung von Krankheitsfolgen erforderlich sind.
Nicht erst im Alter kommen Verordnungen von Gehhilfen und ähnlichen Hilfsmitteln auf Patienten zu. Gerade nach Unfällen, Wirbelsäulen- oder Gelenkoperationen müssen oft für eine längere Dauer Hilfsmittel zur Fortbewegung verordnet werden. In die Situation, auf Hilfsmittel und Mobilitätshilfen angewiesen zu sein, können Patienten also in jeder Lebensphase kommen. Ist dann vielleicht noch anrechenbares Vermögen in Form von Geldanlagen vorhanden, so sind die Höchstgrenzen der 2 % recht hoch gesteckt. Doch kaum ein Versicherter hat seine Ersparnisse für den Fall angelegt, dass er damit hohe Zuzahlungen für seine Gesetzliche Krankenversicherung bestreiten will. Auch ist nicht auf alle Werte einfach und jederzeit der Zugriff ohne Verlust möglich. Daher ist eine Absicherung für den Fall, dass eines Tages über längere Zeit oder sogar auf Dauer Heil- und Hilfsmittel benötigt werden, keine überflüssige Entscheidung.
Heil- und Hilfsmittel – Bestandteil der ambulanten Krankenzusatzversicherung
Eine ambulante Zusatzkrankenversicherung deckt, je nach Tarif in bestimmter prozentualer Höhe, den Bedarf an Hilfsmitteln. Im Vertrag eingeschlossen sind in der Regel auch Heilverordnungen wie die Krankengymnastik und Massagen. Als Beispiel mögen die Leistungen eines Angebots einer privaten Krankenzusatzversicherung gelten, die für Heil- und Hilfsmittel 80 % der Zuzahlungen übernimmt, mit einer jährlichen Höchstleistung von 1.100 Euro. Solche Erstattungen mindern die finanziellen Lasten erheblich.
Natürlich sind die einzelnen Verträge der privaten ambulanten Krankenzusatzversicherung von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Auch entscheiden hier die Versicherten selbst, um welche Leistungen sie vielleicht ein Basisangebot noch erweitern möchten. Die Erstattungen können also sowohl höher als beim genannten Beispiel wie auch niedriger liegen.
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Der Online Vergleich für ambulante Krankenzusatzversicherungen und ihre Leistungen und Kosten hilft bei der Entscheidung für eine Versicherung, die günstig und leistungsstark ist. Da die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln jeden Versicherten jederzeit treffen kann, ist dies ein sehr wichtiger Bestandteil einer solchen Versicherung. Vielfach ist hier auch die Übernahme der Kosten für den Heilpraktiker inbegriffen.
Die privaten Zusatzkrankenversicherungen setzen zwar Grenzen was das Alter und die Ergebnisse einer Gesundheitsprüfung der Antragsteller anbetrifft, jedoch gibt es inzwischen auch gute tarifliche Angebote für ältere Versicherte und für Rentner. Gerade im Alter können die Kosten für kleine und große Hilfsmittel (Rollstühle, Rollatoren) oftmals zur Kostenfalle werden und die Ersparnisse auffressen. Beim Abschluss der Versicherung sollte jedoch immer in Betracht gezogen werden, dass er bereits eingetretene Krankheitsfall in der Regel nicht versichert ist, sowie noch eine Wartezeit gilt, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können.