Die Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen keiner Altersbegrenzung
Die Früherkennung von Krankheiten nimmt im Leistungskonzept der gesetzlichen Krankenkassen schon seit Jahren einen breiten Raum ein. So bieten die Kassen ihren Versicherten Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer Krebsvorsorge an, aber auch für Zähne und Zahnfleisch. Kinder unterliegen der besonderen Fürsorge durch ein engmaschiges Untersuchungskonzept.
Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen ihren Vorsorgeauftrag ernst
Als die gesetzlichen Krankenkassen vor mehr als 150 Jahren in Deutschland gegründet wurden, hatte der Begriff „Vorsorge“ noch keinerlei Bedeutung. Gedacht war die Versicherung damals für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Auch deren Familien sollten beitragsfrei mitversichert sein. So wollte der Gesetzgeber auch diesem einkommensschwachen Klientel eine vernünftige medizinische Versorgung im Krankheitsfall ermöglichen. Der Gesetzgeber wollte damit mehrere Probleme beseitigen. Zum einen verursachten seinerzeit zahlreiche Erkrankungen in den Betrieben einen extrem hohen Krankenstand. Schlechte hygienische Lebensbedingungen (verunreinigtes Trinkwasser) und gerade bei den ärmeren Menschen eine extreme Mangelernährung führten auch dazu, dass die Kindersterblichkeit mit 25 Prozent extrem hoch war. Frauen, die sich keinen Arzt leisten konnten, mussten in oft schmutziger Wohnumgebung ihre Kinder entbinden, erkrankten an Kindbettfieber und verstarben. Diese Missstände besserten sich mit Einführung der gesetzlichen Krankenkassen deutlich. Der Leistungskatalog der Kassen hat sich seitdem deutlich verändert. Die Idee der Solidargemeinschaft, in der die Gesunden die Kranken unterstützen, ist aber bis heute gültig. Veränderte Gesellschaftsstrukturen und vor allem das Ansteigen der Lebenszeit hat allerdings in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wahren Kostenexplosion im Gesundheitswesen geführt. 15,5 Prozent des Monatseinkommens müssen die Versicherten inzwischen an die Kassen abführen. Diese wiederum mussten in vielen Bereichen zum Teil belastende Zuzahlungen einführen. Dass inzwischen die Prävention einen erheblichen Teil der Kassenleistungen ausmachen, ist folgerichtig. Eine Krankheit frühzeitig zu erkennen, spart Kosten für eine langwierige Behandlung.
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Die gesetzlichen Krankenkassen bieten viele Vorsorgeleistungen an – Information lohnt sich
Das Netz der Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist sehr engmaschig. Streng genommen beginnt es schon lange vor der Geburt. Mit Beginn einer Schwangerschaft hat jede Frau das Recht, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen zu nutzen. Der Arzt hat so die Möglichkeiten, mögliche kindliche Schäden oder auch Erkrankungen der Frau in einem frühen Stadium zu diagnostizieren und entsprechende Therapiemaßnahmen zu ergreifen. Ebenfalls für den Versicherten kostenlos sind die Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge und Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. In regelmäßigen vom Gesetzgeber und den Kassen festgelegten Abständen überprüft der Kinderarzt, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt. Auftretende Entwicklungsverzögerungen können so frühzeitig erkannt werden. Schon in der Kindergartenzeit finden regelmäßige Besuche durch einen speziell geschulten Zahnarzt statt. Denn auch die Zahngesundheit hilft, spätere Kosten zu vermeiden. Fällt zum Beispiel ein Milchzahn wegen Kariesbefall zu früh aus, verschieben sich die anderen Zähne. Der Kiefer wird enger. Für das bleibende Gebiss ist zu wenig Platz. Eine finanziell aufwändige Korrektur wird nötig. Bis zum 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche einen gesetzlich verankerten Anspruch auf zwei Zahnvorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Erwachsene können diese kostenfreie Leistung einmal jährlich in Anspruch nehmen.
Schon zwei Jahre später greift für Frauen das nächste Vorsorgeprojekt der gesetzlichen Krankenkassen. Nun geht es um die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Einmal im Jahr können sich die Frauen kostenfrei untersuchen lassen. Männer haben diesen Anspruch auf eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs ab dem 45. Lebensjahr. Versicherte ab 36 Jahren haben die Möglichkeit, alle zwei Jahre beim Hausarzt einen „Gesundheits – Check“ durchführen zu lassen. Hier geht es um die Früherkennung von Herz- und Kreislauf- oder Nierenerkrankungen. Auch ein Diabetes – Test gehört zum Programm. Ebenfalls alle zwei Jahre können Erwachsene ab 36 ein so genanntes Hautscreening zur Früherkennung von Hautkrebs kostenfrei nutzen. Versicherte ab 50 haben darüber hinaus einen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs. Eine Altersbeschränkung für diese Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen besteht nicht.
Vorsorge erhält die Gesundheit und spart Kosten
Wie wichtig eine gezielte Vorsorgearbeit im medizinischen Bereich ist, mag ein Beispiel verdeutlichen. Ein Kinderarzt beobachtet bei den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen eines Kindes, dass dieses im Laufe der Zeit deutlich übergewichtig geworden ist. Eltern neigen dazu, dies mit Begriff „Babyspeck“ abzutun. In Wirklichkeit stellt Übergewicht schon im Kindesalter eine erhebliche Gefahr für den gesamten kindlichen Organismus dar. Die Zahl der Kinder, die jährlich in Deutschland an einer kindlichen Diabetes erkranken, steigt rasant. Die „Zuckerkrankheit“ wiederum wirkt sich auf viele Bereiche des menschlichen Körpers aus und kann zu schwer wiegenden Folgeerkrankungen – beispielsweise des Herz-Kreislauf-Systems führen. Auch die Gelenke werden durch das Übergewicht unnötig belastet. All dies kann in späteren Jahren zu aufwändigen und damit teuren Therapiemaßnahmen führen. Wird die Therapie aber gleich begonnen mit dem Ziel, dem Kind wieder zum Normalgewicht zu verhelfen, werden damit mehrere Probleme gleichzeitig gelöst. Die Gesundheit des Kindes bleibt erhalten, schwere Folgeschäden sind nicht zu befürchten. Für die Kassen bedeutet dies langfristige eine erhebliche Kostenersparnis.