Zuzahlungen für Medikamente als gesetzlich Versicherter
Wer erkrankt ist und mit seinen Beschwerden den Arzt aufsucht, bekommt meist Medikamente verschrieben bekommen. Diese sind dazu da, dass es dem Patienten innerhalb einer kurzen Zeit wieder besser gehen soll und er sogar beschwerdefrei werden kann. Aber diese Medikamente sind oft eine teure Angelegenheit.
Zuzahlungen für Medikamente können ein enormes Loch in den Geldbeutel reißen
Eine Krankheit ist schon unangenehm genug. Die Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt oder kommt vielfach völlig zum erliegen und der Gang zum Arzt wird nötig. Jetzt geht es darum, dass der Patient möglichst schnell wieder einsatzbereit ist.
Zuzahlungen seit Gesundheitsreform bis zu zehn Euro pro Medikament
Oftmals ist die Verschreibung von Medikamenten notwendig, die den Körper helfend unterstützen sollen. Aber bei der Vorlage des Rezeptes in der Apotheke kommt dann bereits der nächste Schreck. Denn während früher verschreibungspflichtige Medikamente für den Patienten im Regelfall kostenfrei waren, werden seit der Gesundheitsreform Zuzahlungen fällig, die mindestens fünf Euro, höchstens jedoch zehn Euro betragen. Allerdings ist niemals mehr als der eigentliche Medikamentenpreis zu entrichten. Jedoch ist dieser Eigenbetrag pro Medikament zu leisten, so dass bei zwei oder drei Medikamenten, die für eine baldige Genesung sorgen sollen, der Zuzahlungsbetrag nicht unerheblich ist.
Zuzahlungen treffen vor allem einkommensschwache Versicherte
Gerade bei Verbrauchern mit geringeren Einkommen kann hier ein enormes Loch in der Haushaltskasse entstehen, was zur Folge hat, dass so mancher Patient den Gang zum Arzt scheut. Aber die Zuzahlungen sind für alle Verbraucher ärgerlich, denn jeder Versicherte zahlt einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Und immer häufiger fragen sich die Versicherten, wozu die Beiträge genutzt werden, wenn immer mehr aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Keine Zuzahlungen für Kinder unter 18 Jahren
Einen Trost gibt es zumindest: Wer Kinder hat, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss für sie keine Zuzahlung für die Medikamente leisten.
Wie Sie sich von der Zuzahlung für Medikamente befreien lassen können
Keine Zuzahlung für Medikamente für zwei Prozent des Bruttoeinkommens als Eigenleistung
Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen für die Medikamente befreien zu lassen. Jedoch muss der Versicherte dann vorab zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens selber tragen, wobei bei Singles das tatsächliche Bruttoeinkommen als Grundlage gewertet wird. Wie hoch die Eigenleistung in jedem individuellen Fall ausfällt, kann mittels eines Rechners im Internet ermittelt werden. Ebenso geben die gesetzlichen Krankenkassen gerne darüber Auskünfte und führen die Berechnung für den Einzelfall durch.
Welche Kosten fallen unter diese zwei Prozent des Bruttoeinkommens?
Da für die Berechnung der Zuzahlungen nicht nur die Kosten für Medikamente ausschlaggebend sind, sondern ebenfalls die Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt, ein Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel oder eine Vielzahl sonstiger Leistungen mit einzubeziehen sind, kann die Grenze unter Umständen sehr schnell erreicht sein.
Belege unbedingt sammeln als Nachweis gegenüber der Krankenkasse
Dazu ist es wichtig, alle angefallenen Belege zu sammeln, die dann bei der Krankenkasse als Nachweis gelten, dass die Zuzahlungsgrenze erreicht worden ist.
Zuzahlungsbefreiung gilt sofort bei mehr als zwei Prozent Eigenleistung
Sobald die Eigenleistung mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens erreicht hat, tritt die Befreiung in Kraft und der Versicherte erhält hierzu einen Nachweis.
Apotheken bieten oft Sammelhefte für Nachweis der Eigenleistung
Immer mehr Apotheken gehen dazu über, ihren Kunden ein Sammelheft zur Verfügung zu stellen, in dem alle gezahlten Beträge eingetragen werden. Dies macht Sinn, wenn im Laufe des Jahres öfter bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente benötigt werden.
Auch Sammelquittung durch Stammapotheke möglich
Wer eine Kundenkartei bei seiner Apotheke des Vertrauens besitzt, erhält einmal am Jahresende eine Sammelquittung ausgedruckt. Hier sind alle Kosten für die Medikamente des abgelaufenen Jahres aufgeführt.
Zuviel Eigenleistung bezahlt? Dann von der Krankenkasse zurückfordern
Zuviel bezahlte Beträge für die Zuzahlung können dann von der Krankenkasse zurückgefordert werden, sofern die Befreiung nicht bereits im Jahr beantragt wurde.
Sofortige Befreiung von der Zuzahlung im Folgejahr
Diverse Krankenkassen übermitteln ihren Versicherten im Folgejahr einen Antrag zur sofortigen Befreiung, wenn der zu zahlende Selbstbetrag sofort eingezahlt wird. Dann sind Patienten von den Kosten für Medikamente ab sofort befreit. Sollte sich der Aufwand im neuen Jahr jedoch als um ein Vielfaches geringer herausstellen, erhält der Versicherte auch den zu viel bezahlten Selbstbetrag zurückerstattet. Daher haben das Sammelheft oder die Sammelquittung natürlich auch in diesem Fall ihre Wichtigkeit.
In der Apotheke nach Alternativen fragen
Es gibt zuzahlungsfreie Medikamente
Einige Medikamente sind mittlerweile wieder zuzahlungsfrei, jedoch muss der Arzt dazu einen Vermerk auf dem Rezept hinterlassen. Ist dies nicht der Fall, sind die Apotheken dazu verpflichtet, die Zuzahlung abzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Allerdings gelten nun neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für verschreibungspflichtige Medikamente. Diese sind erforderlich geworden, da der Gesetzgeber in der Arzneimittelpreisverordnung den Großhandelszuschlag geändert hat.
Internet oder Apotheke geben Auskunft über zuzahlungsfreie Medikamente
Natürlich hat nun auch jeder Patient im Internet die Möglichkeit nachzulesen, ob sein Medikament somit nun zuzahlungsfrei ist oder nicht. Da hierzu aber, zwischen dem Gang zum Arzt und in die nächste Apotheke, sicher nicht die Zeit zur Verfügung stehen wird, gibt jede Apotheke natürlich Aufschluss darüber.
Generika ebenfalls oft zuzahlungsfrei
Jedoch gibt es eine andere Möglichkeit, auch ohne Zuzahlungen das benötigte Medikament zu erhalten. Denn diverse Pharmafirmen bieten Alternativprodukte an, die sich in der Zusammensetzung der Grundsubstanzen nicht von dem verschriebenen Medikament unterscheiden. Vielfach sind es lediglich die Trägerstoffe, die anders sind. Jedoch sind die Alternativpräparate oftmals zuzahlungsfrei.
Eine große Vielzahl an Apotheken gibt dem Patienten bereits einen Hinweis darauf, wenn ein zuzahlungsfreies Alternativmedikament verfügbar ist. Sollte dieser Hinweis jedoch nicht kommen, hat der Patient zweifelsohne das Recht, danach zu fragen und dann auch zu verlangen. Auf diesem Wege lässt sich ein gewisses Sparpotenzial ausnutzen, was sich nicht unerheblich in der eigenen Haushaltskasse niederschlagen wird und lohnt sich natürlich, wenn nur wenige Medikamente im Jahr benötigt werden.
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse: