Was zeichnet einen guten Pflegedienst aus

Grundsätzlich kann gesagt werden: Eine jede Pflegesituation ist individuell und muss von daher auch so betrachtet werden. Kennzeichen, die im Zusammenhang mit der Pflegequalität stehen, können jedoch bereits in einem Vorgespräch überprüft werden. Die Antworten sind zudem völlig unabhängig davon, ob die Betroffenen letztlich Leistungen durch den Pflegedienst beziehen möchten.

Von zentraler Bedeutung ist in allererster Linie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten des Pflegedienstes. Wichtig sind Fachkräfte, und darunter versteht man Pflegekräfte mit einer mehrjährigen Ausbildung. Auch die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Diese können Sie aus der nachfolgenden Tabelle ersehen:

Geschützte Berufsbezeichnung Voraussetzung Unterteilung dieses Qualitätsniveaus
Gesundheits- und Kranken-pfleger/in mind. 3-jährige Ausbildung an einer Fachschule, weniger medizinorientiert Krankenpfleger, Krankenschwester, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester, Kinder-krankenpfleger
Altenpfleger/in mind. 3-jährige Ausbildung an einer Fachschule, Berufsbild ist ausgerichtet auf den Bereich der Pflege von alten und demenziell erkrankten Menschen, medizinorientiert
Pflegehelfer/in Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zur Altenpflegehelferin
Arzthelferin, Rettungssanitäter medizinische, nicht jedoch pflegerische Ausbildung Können das Pflegeteam wertvoll unterstützen
Diplom-Pflegewirt, Diplom-Pflegemanager, Diplom-Pflegewissenschaftler, Diplom-Pädagoge, Diplom-Pflege- und Gesundheitswissenschaftler Qualifikationen für die Pflegedienstleitung, hinzu kommen mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie weitere 5 Jahre in der ambulanten Pflege

Ganz wichtig: Wer pflegebedürftige Angehörige hat, die aus einem anderen Land als Deutschland stammen, sollten sich für einen Pflegedienst entscheiden, der entsprechend auf die speziellen kulturellen, sprachlichen und religiösen Gewohnheiten eingehen kann.

Und: Qualitätszertifikate wie „TÜV-zertifiziert“ oder „Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN ISO“ sagen für einen Pflegedienst überhaupt nichts aus, es dient lediglich über die Mitteilung eines Systems, das eingeführt wurde, sagt jedoch nichts über die Qualität selber aus. Tatsächlich gelten nur Zertifikate, wie sie von Selbsthilfegruppen oder Fachgesellschaften vergeben werden.

Beispiel: „DMSG-geprüfter Pflegedienst“ durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft.

Legen Sie Wert auf die Ausstattung des Pflegedienstes

Nicht das Büro des Pflegeanbieters ist ausschlaggebend, sondern die Ausstattung der Pflegekräfte mit Arbeits- und Pflegemitteln. Leider wissen diesen ganz wichtigen Sachverhalt nur die wenigsten. Denn grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinem Personal entsprechende Arbeitsmittel (d.h. Pflegemittel bzw. Pflegehilfsmittel) in einem erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Grundsatz: Sowohl der bedarfsgerechte als auch die qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen muss stets gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang gelten die gesetzlichen Rahmenverträge zur ambulanten pflegerischen Versorgung.

Und dazu ist jeder Pflegedienst verpflichtet. Gerade bei Pflegemitteln handelt es sich um Gegenstände, die eben nicht durch die Pflegekassen finanziert werden. Daher gehen diese Pflegemittel auch nicht in den Besitz des Pflegebedürftigen über.

Vielmehr handelt es sich bei den Pflegemitteln um eine Art medizinische Ausstattung, die dazu dient, die Sicherheit eines Pflegebedürftigen aufrecht zu erhalten, bspw. durch ein Blutdruckgerät oder ein Blutzuckermessgerät. Wenn von Pflegehilfsmitteln die Rede ist, dann handelt es sich dabei um technische Hilfen, die zur pflegerischen Versorgung des Pflegebedürftigen eingesetzt werden.

Beispiele: Handschuhe, Mundschutz oder Einmal-Bettunterlagen, Urinflasche mit Halter, Windeln, Zellstoff, Körperunterlagen, Verbandmaterial, Fieberthermometer, Händedesinfektionsmittel, Scheren etc.

Der Pflegedienst muss sogar für die kurzfristige Beschaffung solcher Pflege- bzw. Pflegehilfsmittel in der Lage sein.

Beispiele: Katheter-Sets, Urinbeutel, Kochsalzlösung in den üblichen Konzentrationen, Krankenbetten inklusive des jeweiligen Zubehörs, Spezialmatratzen (die der Druckentlastung dienen sollen), Infusionsständer sowie Inhalations- sowie Sauerstoffgeräte.

Holen Sie konkrete Informationen über das Leistungsangebot des Pflegeanbieters ein

Wichtig ist nicht nur die Pflegequalität als Werbeaussage, sondern die tatsächliche Aussage des Pflegedienstes. Diese sollte konkret sein, d.h. die Leistungen müssen für jedermann verständlich erläutert werden. Fachbegriffe sind tabu. Keine Aussagen sind hingegen Sätze wie „Der Mensch steht bei uns im Mittelgrund“ oder „Beste Rundum-Betreuung“. Mit solchen Aussagen sollte sich niemand konfrontieren lassen.

Weitaus wichtiger sind Aussagen des Pflegedienstes darüber, dass ein Mensch als Pflegebedürftiger im Mittelpunkt steht. Begründung des Pflegedienstes: Es geht vor allem um eine gute Betreuung, um eine ganzheitliche Pflege und um eine besonders gute Pflege.

Pflegebedürftige und Angehörige müssen sich ernst genommen fühlen, und sie wollen umfangreich informiert werden. Des Weiteren ist es wichtig, dass auf die Fragen der Angehörigen eingegangen wird. Auf Pflegedienste, die nicht ausreichend informieren und antworten, kann getrost verzichtet werden.

Ebenso sollten Angehörige Wert auf den Umgangston legen. Dieser sollte nicht nur freundlich, sondern auch aufgeschlossen sein. Vor allem sollten jedoch die Antworten, die der Pflegebedürftige und dessen Angehörigen bekamen, verständlich sein.

Daher ist es besonders für Angehörige wichtig, konkret nach speziellen Dienstleistungen nachzufragen, die für den Pflegebedürftigen benötigt werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollte neben einer konkretren Leistungsbeschreibung auch noch ein schriftlicher Kostenvoranschlag angefordert werden.

Bedenken Sie als Angehöriger stets: Es geht nicht nur allein um die Pflege von alten oder kranken Menschen zu Hause. Dies ist lediglich ein Teilaspekt der Versorgung. Ebenso wichtig sind auch die elementaren Dinge.

Darunter versteht man Dinge wie Essenszubereitung, Wäsche waschen oder das Einkaufen etc. Angehörige können dem Pflegebedürftigen nicht 24 Stunden am Tag zur Seite stehen! Daher muss auch über anderweitige Möglichkeiten nachgedacht werden (bspw. die Inanspruchnahme einer externen Hilfe).

So gibt es zum Beispiel familienentlastende Dienste. Dieser Dienst springt in Krisen oder Notfallsituationen für eine zeitlich begrenzte Periode sein, um die Pflege zu übernehmen. Leider übernehmen diese Institutionen ihren Dienst in erster Linie nur für behinderte Menschen.

Zu denken ist aber ebenso an Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtungen, an Essen auf Rädern oder an soziale Angebote, die Kommunen oder Gemeinden unterbreiten. Leider werden nicht alle dieser Leistungen durch die Kranken- bzw. die Pflegeversicherung übernommen, so dass die Kosten selbst zu tragen sind.

Richten Sie sich am Pflegeleitbild des Anbieters aus

Pflege geschieht im Sinne der Gesamtkonzeption eines Hauses. Sie wird nicht als rein funktionale, Ergebnis orientierte Tätigkeit verstanden, sondern als eine besondere Art von Kommunikation im Rahmen eines Beziehungsgefüges, zu dem neben dem Bewohner und den Mitarbeitern auch Kollegen, Ärzte, Angehörige und Betreuer gehören. Damit alle Mitarbeiter dem Pflegeleitbild eines Hauses entsprechen, müssen verschiedene Marketing-Maßnahmen durch den Pflegedienst durchgeführt werden.

Bezugspflege sollte auf folgende Weise stattfinden: Jeder Pflegeperson werden bei Dienstbeginn bestimmte Bewohner zugeteilt. Diese Pflegeperson ist entsprechend ihrer Qualifikation für die Durchführung aller ärztlich angeordneten und pflegerisch geplanten Maßnahmen einschließlich der korrekten Dokumentation verantwortlich.

Sie kann jedoch einzelne Pflegetätigkeiten an andere Mitarbeiter übertragen. Sind dies weniger qualifizierte Mitarbeiter, so trägt die höher qualifizierte Pflegeperson dennoch die Verantwortung.

Bei Dienstende ist der Pflegebericht entsprechend der Situationsveränderung zu vervollständigen und zu unterzeichnen. Eine Pflegeperson, die ihre Pflege auch verantworten muss, setzt sich erfahrungsgemäß ganz anders für einen Bewohner ein als jemand, der nur für die Verrichtung von Teilaufgaben zuständig ist.

Mit der Einführung eines Pflegestandards werden nunmehr alle Schritte aufgeführt, die für eine vollständige Grundpflege nötig sind. Für diese Standards sollte dementsprechend auch ein Handbuch existieren.

Noch vorteilhafter: Die Entwicklung eines hauseigenen Katalogs für die Mitarbeiter mit vorgegebenen Qualitätszielen im Rahmen eines Qualitätssystems (bspw. die „2Q-Methode von Prof. Dr. Karl Frey), von denen sich allerdings der größte Teil auf die Pflege beziehen sollte. Diesen Katalog erhält jeder Mitarbeiter zusammen mit seinem persönlichen 2Q-Handbuch.

Die Qualitätsziele sollten beschreiben, wie sich die Mitarbeiter eine gute Arbeit, vor allem eine gute Pflege vorstellen. Bestandteile der Qualitätsziele müssen in jedem Fall folgende Aspekte enthalten: „Gute Umgangsformen“ und „Professionalität“.

Denn: Gute Umgangsformen müssen erlernt und eingeübt werden. Sie erleichtern die Arbeit und schaffen so ein angenehmes Betriebsklima. Beispielsweise etwa Respekt gegenüber den Bewohnern und Mitarbeitern sollte einer der wichtigsten Grundsätze für einen ambulanten Pflegedienst sein.

Denn gerade dieser Aspekt stellt besondere Anforderungen an das Personal. Dieses sollte nämlich den Rhythmus der Patienten akzeptieren und gleichzeitig ein Mindestmaß an Gemeinschaft sichern.

Jegliches Verhalten der Pfleger gegenüber ihren Patienten sollte sich von dem Gedanken leiten lassen: Würde ich mich im Alter ebenso behandeln lassen? Professionalität in der Pflege basiert deshalb größtenteils darauf, die Pflegestandards zu erlernen und auch immer einzuhalten. Alle Mitarbeiter eines Pflegedienstes haben sicherlich schon Situationen erlebt, in denen plötzlich Selbstverständnis nicht mehr selbstverständlich war.

Pflegebedürftige und Angehörige sollten auf Professionalität des Anbieters achten

Professionalität in der Pflege bedeutet, Verständnis für die eigenen Fehler zu entwickeln und an diesen zu arbeiten. Ziel des pflegerischen Handelns bleibt es, die Erhaltung von Ressourcen zu fördern, Mobilität und Selbsthilfefähigkeit so lange als möglich zu erhalten.

Deshalb darf nur so viel Pflege wie nötig, aber nicht wie möglich geleistet werden, denn jedes Zuviel mindert die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen. Bestandteil der Pflege ist aber auch die Sterbebegleitung. Sie geschieht aus einem christlichen Verständnis heraus, das das Sterben als einen nicht nur körperlichen Lösungsprozess von irdischen Zusammenhängen versteht.

Zur ambulanten Pflege gehört zudem die Förderung der Aufrechterhaltung sozialer Bindungen zur Familie und zur Gemeinde. Im Pflegeprozess ist der zu Pflegende zu unterstützen und die Angehörigen zu entlasten, verbunden mit einer Vermittlung von Hilfestellungen. Es muss zusätzlich ein angemessener Rahmen geschaffen werden, damit die Pflegebedürftigen auch seelsorgerische Unterstützung erhalten können.

Die wichtigsten Leitsätze innerhalb der Pflege sollten daher sein:

  • Pflege ist immer auch Beziehungspflege. Alle Dienstleistungen erfolgen deshalb entsprechend dem Stil des ambulanten Pflegedienstes in freundlicher Zuwendung und mit Respekt.
  • Eigenhilfe geht vor Fremdhilfe. Da Pflegeleistungen tendenziell die Selbsthilfe verdrängen, sollten sie nur in dem Maße erbracht werden, wie die Eigenhilfe unzureichend ist.
  • Jede pflegerische Tätigkeit sollte Aktivierungsgelegenheiten nutzen.
  • Der Anspruch auf Normalisierung bedeutet im Pflegealltag: Wir begegnen dem Pflegebedürftigen primär als Bürger – und nicht als krankem Menschen.

Achten Sie als Pflegebedürftige und Angehörige auf Grundsätze des Pflegeleitbildes

Die Grundsätze eines Pflegeleitbildes sollten lauten:

  • Der sich uns anvertrauende Patient steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen. Wir geben ihm die Möglichkeit, in seiner gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Ihn in seinem individuellen Menschsein anzunehmen und zu respektieren, ist unser besonderes Anliegen. Durch den Aufbau einer vertrauten Beziehung und gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Patienten eine Unterstützung in seiner Lebensaktivität zu geben.
  • Der Mensch wird von uns grundsätzlich als selbstständig und verantwortlich für sein Handeln gesehen. Ist die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit eingeschränkt oder zurzeit nicht gegeben, sehen wir unsere Aufgabe darin, diese wiederherzustellen oder beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
  • Unsere zielorientierte Pflege unterstützen wir durch die Umsetzung des Pflegeprozesses. Dieser spiegelt sich in der Dokumentation wieder, die jederzeit unseren Patienten zur Einsicht vorliegt. So werden Ziele gemeinsam mit ihm und gegebenenfalls seinen Angehörigen besprochen und festgelegt.
  • Als Gast im Hause unserer Patienten versuchen wir ein Höchstmaß an Privatsphäre zu wahren. Wir achten dabei darauf, die Räumlichkeiten nicht in erster Linie der Pflege anzupassen, sondern die Pflege den Räumlichkeiten. So wollen wir weitestgehend die vertraute Umgebung unserer Patienten erhalten.
  • Um eine vertraute Beziehung zwischen Pflegepersonal und Patient zu ermöglichen, wird die Dienstplanung so gestaltet, dass ein häufiges Wechseln der Pflegekräfte vermieden wird. Die Versorgung wird regelmäßig und möglichst zur gleichen Uhrzeit durchgeführt, wobei persönliche Zeitwünsche und/oder Verschiebungen berücksichtigt werden können.
  • Unsere Patienten werden von Fachkräften betreut. Hierdurch wird eine kontinuierliche Pflege und Krankenbeobachtung gewährleistet.
  • Um unsere Qualität in der Versorgung immer weiter auszubauen, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, mindestens an zwei Fortbildungen im Jahr teilzunehmen. Sie erweitern dadurch ihre Kompetenz und stellen diese unseren Patienten und deren Angehörigen zur Verfügung.
  • Wir gehen offen auf die Patienten aus anderen Kulturkreisen zu und versuchen gemeinsam nach seinen individuellen Bedürfnissen unsere Versorgung auszurichten. Unser Handeln ist hierbei von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt.
  • Der Bereich Pflege ist an die gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen im Gesundheitswesen gebunden. Dadurch sind wir auch gezwungen, unsere Arbeit an wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. In Fällen, in denen die Finanzierung nicht ausreichend gewährleistet ist, suchen wir mit unserem Patienten nach individuellen Möglichkeiten. Wir sehen daher unsere Aufgabe auch darin, die Interessen unserer Patienten vor dem Gesetzgeber zu vertreten.
  • Die praktische Umsetzung dieses Leitbildes und die ständige Aktualisierung ist für uns ein wesentlicher Punkt bei der qualifizierten Versorgung unserer Patienten.
  • Mit den Zielen dieses Leitbildes identifizieren sich sowohl alle Mitarbeiter als auch die Unternehmensleitung.

Beispiel eines Pflegeleitbildes an Hand einer häuslichen Pflegegemeinschaft

„Wir haben uns für die Zukunft viel vorgenommen. Entscheidend für den Erfolg unserer Pflegeeinrichtung sind die Kundenorientierung/Patientenorientierung, die Fachkompetenz, die Verpflichtung gegenüber dem Qualitäts-management sowie die Begeisterungsfähigkeit der Menschen in unserem Team. Unser Handeln und unsere Arbeit werden von folgenden Leitsätzen bestimmt“:

  • Der Kunde/Patient bestimmt unser Handeln! Wir beachten die Bedürfnisse des Kunden/Patienten unter dem Blickwinkel von Körper, Geist und Seele und berücksichtigen diese in unserer Arbeit.
  • Die Aktivitäten des täglichen Lebens sind für uns maßgebender Rahmen und wir begleiten den Kunden/Patienten durch alle Lebensphasen.
  • Wir achten das Selbstbestimmungsrecht des Kunden/Patienten, beraten ihn über Möglichkeiten zur Problemlösung und Begleitung und respektieren seine Entscheidungen.
  • Wir beziehen den Kunden/Patienten aktiv in den Pflegeprozess mit ein.
  • Wir achten und respektieren religiöse und kulturelle Vorstellungen und berücksichtigen diese in unserer Arbeit.
  • Professionelle Pflege und Versorgung erreichen wir durch kontinuierliches Lernen und reflektieren unserer Arbeit!
  • Unser tägliches Handeln orientiert sich am Pflegeprozess, den wir regelmäßig im Pflegeplan und Pflegebericht dokumentieren. Dadurch erreichen wir eine hohe Kontinuität an Pflege.
  • Wir arbeiten fachlich auf dem neuesten Stand der Pflege und erweitern und erhalten unser Wissen durch regelmäßige interne und externe Fortbildung.
  • Erfolgreich wirtschaften: unser Maßstab für den Wettbewerb und das Fortbestehen unserer Einrichtung!
  • Wir beraten und begleiten unsere Kunden/Patienten bei der Regelung der Finanzierung für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege.
  • Wir wählen die Dienstleistung gezielt an den Bedürfnissen des Kunden/Patienten orientiert und unter wirtschaftlichen Aspekten aus. Dazu gehört: effizienter Einsatz von Materialien, gezielter Einsatz von Personal für die Dienstleistung, Optimierung der Arbeitsabläufe und der Routenplanung.
  • Unsere interne Zusammenarbeit hat zum Ziel, ein Spitzenteam zu sein.
  • Wir achten im Team darauf, dass jeder die gleichen Informationen erhält, dabei übernimmt jeder im Team Verantwortung, sich die entsprechenden Informationen aktiv einzuholen.
  • Wir sprechen Konflikte offen und konstruktiv aus, dabei begegnen wir uns als gleichberechtigte Partner mit gegenseitigem Respekt.
  • Unsere externe Zusammenarbeit orientiert sich an der Optimierung der Prozesse und des Informationsflusses.
  • Wir achten auf kurze und schnelle Informationswege zu anderen Einrichtungen, zu den Ärzten und anderen Berufsgruppen, die an der Versorgung der Kunden/Patienten involviert sind.
  • Wir pflegen eine enge, berufsübergreifende Zusammenarbeit mit den anderen Einrichtungen und Berufsgruppen.

Achten Sie als Pflegebedürftiger bzw. Angehöriger auf das angebotene Pflegekonzept

Das Pflegekonzept trägt dem Leitbild des ambulanten Pflegedienstes Rechnung, indem es vor allem auf den Erhalt und die Wiedergewinnung von Selbsthilfefähigkeiten abstellt. Hierbei ist das jeweilige Pflegemodell handlungsleitend, das folgende Pflegeziele enthalten sollte:

  • dem Pflegebedürftigen helfen, therapeutische Selbstpflege auszuüben,
  • dem Pflegebedürftigen helfen, die Selbstpflege-Handlungskompetenz weiterzuentwickeln, damit er bei Pflegebedürftigkeit möglichst bald wieder unabhängig wird und
  • den Angehörigen oder den entsprechenden Bezugspersonen helfen, so dass sie am Pflegeprozess mitwirken können.

Der Pflegeprozess selbst sollte wie folgt organisiert werden:

Informationssammlung: Diese erfolgt vor Aufnahme des Pflegebedürftigen durch intensive Gespräche mit diesem und den Bezugspersonen sowie durch einen Fragebogen, der – freiwillig – ausgefüllt wird und wichtige biografische Details abfragt.

Erkennen von Problemen und Ressourcen: Während der ersten Wochen der Betreuung werden die für eine individuelle Pflegeplanung erforderlichen Beobachtungen gemacht. Hierbei werden die Probleme und Fähigkeiten analysiert.

Festlegen der Pflegeziele und Pflegemaßnahmen: Nach Auswertung der individuellen Beobachtungen entsteht ein individueller Pflegeplan, der die pflegerischen Ziele und Maßnahmen beschreibt.

Durchführung, Überprüfung, Ergänzung und Änderung des Pflegeplans: Der Pflegeplan hat keine endgültige Bedeutung, sondern ist immer wieder durch Verschlechterungen und Verbesserungen des Gesundheitszustandes überarbeitungsbedürftig. Damit sich die Erfahrungen einzelner Pflegepersonen in Erkenntnisse aller verwandeln können, ist es wichtig, dass alle besonderen Beobachtungen dokumentiert werden.

Die Pflegeüberleitung: Die aktuelle Medikation, die BZ-, RR-, Puls-, Gewichts- und Temperaturwerte sowie die wichtigsten Veränderungen laut Pflegebericht werden bei der Verlegung in ein Akutkrankenhaus bzw. ein anderes Heim per Kopie oder Fax weitergeleitet.

Die Festlegung der praktischen Pflege und Betreuung durch den Pflegedienst

Grundpflege: In der Grundpflege werden alle erforderlichen Dienstleistungen fach- und sachgerecht erbracht. Je nach individuellem Bedarf kann dies die Hilfe bei der Körperpflege, die Ver- und Entsorgung von Inkontinenzartikeln oder die Unterstützung beim Essen oder Ankleiden beinhalten.

Behandlungspflege: Der ambulante Pflegedienst erbringt durch sein Fachpersonal Leistungen der Behandlungspflege, vom Verbandswechsel bis hin zur Insulin-Spritze, soweit sie der behandelnde Arzt delegiert und soweit sie mit den Kassen abgerechnet werden können.

Beschäftigungs- und Arbeitstherapie: Der ambulante Pflegedienst unterstützt mit aktivierenden Angeboten alle Versuche, die körperliche, geistige und seelische Verfassung der Pflegebedürftigen zu verbessern sowie verloren gegangene Fähigkeiten (Alltagskompetenzen) – soweit möglich – wiederherzustellen. Je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten übernehmen die Pflegebedürftigen – unter Anleitung – Aufgaben in Hauswirtschaft und Garten.

Regelmäßige Therapie- und Animationsangebote wie Gymnastik, Singen, Kommunikationsspiele, Malen oder Gestalten fördern darüber hinaus Motorik und Intellekt der Pflegebedürftigen. Die Arbeitstherapie kann hierbei an Reha-Vereine übertragen werden (so genannte Heimarbeitsaufträge).

Therapieangebote untergliedern den Tagesablauf und strukturieren die Woche. Sie verschaffen außerdem einen Ausgleich für den Verlust an Verantwortung, der mit dem Umzug in ein Heim sogar noch verstärkt wird.

Soziale Betreuung: Durch eine individuelle soziale Betreuung wird die eigenständige Lebensführung im Alltag unterstützt, sofern dies nicht durch das soziale Umfeld von Verwandten und Betreuern geschehen kann. Der ambulante Pflegedienst vermittelt im Bedarfsfall ärztliche, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen auch außerhalb der Einrichtung.

Der Pflegedienst fördert weiter den Kontakt des Pflegebedürftigen zu ihm nahestehenden Personen mit dem Ziel der (Re-)Integration in das soziale Umfeld. Weiter bietet der Pflegedienst Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden.

Mitwirkung am Pflegegeschehen: In folgenden Arbeitsfeldern können Pflegebedürftige in das Pflegegeschehen eingebunden werden, sofern sie es wünschen: Essenszubereitung, Gestaltung des Speiseplanes, Tischdecken, Tischabräumen, Hausreinigung, Wäsche bügeln, Knöpfe annähen.

Zu den Hausmeisterdiensten hingegen sollten gehören: Gartenarbeiten, Rasen mähen, Hecken schneiden, Mülleimer leeren, Container bereitstellen, Toilettenpapier und Papierhandtücher verteilen, Blumen setzen, Blumenpflege, Sauberkeit rund ums Haus, Schnee räumen.
 

 

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